EFA

Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)

In der Bundesrepublik Deutschland werden die Richtlinien von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit einem Runderlass eingeführt. In den jeweiligen Regelwerken sind allerdings nur Teilaspekte der Barrierefreiheit behandelt, daher sind die entsprechenden Normen der Barrierefreiheit in der Planung und Bauausführung mit einzubeziehen.

 Die Regelwerke lassen sich in die vier Kategorien mit abgestufter Bedeutung einteilen:

  • Regelwerk R1 ►besitzen bei Vertragsvereinbarungen eine hohe Verbindlichkeit (Richtlinien)
  • Regelwerk R2 ►empfehlen ihre Anwendung als Stand der Technik (Merkblätter und Empfehlungen)
  • Wissensdokument W1 ► geben aktuellen Wissensstand innerhalb der FGSV-Gremien wieder (Hinweise)
  • Wissensdokument W2 ► geben Auffassung eines einzelnen FGSV-Gremiums wieder (Arbeitspapiere)

Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflasterdecken und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr

(FGSV 407, Systematik R 2), Ausgabe 2020

Dieses Merkblatt gilt für die Bestimmung und Bewertung des Rutschwiderstandes von Pflasterdecken und Plattenbelägen in kommunalen Verkehrsflächen, wie zum Beispiel verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen, Fußgängerbereiche, Fußgängerstraßen, Geh- und Fußwege. Darin eingeschlossen sind die von Fußgängern genutzten Bereiche von Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen. Behandelt werden rechtliche Hinweise, Mess- und Prüfverfahren, die Bewertung des Rutschwiderstandes anhand der SRT-Werte, Hinweise zur Auswahlentscheidung bei neu herzustellenden Flächen, Informationen zur Instandsetzung von Pflasterdecken und Plattenbelägen sowie geltende Normen, Gesetze und Technische Regelwerke.
Ersetzt die Ausgabe von 1997.

RASt 06 – Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
– enthält zahlreiche Regelungen über Nutzungsansprüche von mobilitätsbehinderten Menschen im Verkehrsraum (z.B. Gehwegbreiten, Bordabsenkungen)

EFA – Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs, Ausgabe 2002
– beinhaltet relevante Entwurfselemente des Fußgängerverkehrs (z.B. Einrichtungen und deren Abmessungen für das Überqueren der Fahrbahn)

EAR – Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, Ausgabe 2005
– umfasst Entwurfsmerkmale von Parkflächen, sie einwandfrei einzuordnen, benutzerfreundlich und barrierefrei auszustatten

EAÖ – Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Ausgabe 2013
– vermittelt umfassende und übersichtliche Darstellung aller für den ÖPNV relevanten Entwurfsdaten für die Planungsarbeit

R-FGÜ – Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ausgabe 2001
– legt die Ausstattung fest für das Überqueren der Straße mit Zebrastreifen

RiLSA – Richtlinien für Lichtsignalanlagen – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr, Ausgabe 2015
Die Richtlinien enthalten grundlegende verkehrstechnische Bestimmungen und Empfehlungen für die Einrichtung und für den Betrieb von Lichtsignalanlagen. Sie wurde an die neue StVO angepasst und als Ausgabe 2015 herausgegeben. Die Ausgabe 2015 der RiLSA ersetzt die Ausgabe 2010.

ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010
– ersetzt die ERA 95, Ausgabe 1995, und die „Hinweise zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen“
nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, Ausgabe 1998.

H VÖ – Hinweise für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Ausgabe 2009
– ersetzt die Ausgabe „Empfehlung für Planung, Bau und Betrieb von Busbahnhöfen“ Ausgabe 1994

H BVA – Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen, Ausgabe 2011
– vertieft nach dem aktuellen Wissensstand die notwendigen Anforderungen an barrierefreien Verkehrsanlagen. Darin werden neben der Konkretisierung höherrangiger FGSV-Regelwerke, wie z. B. der RASt 06, der EAÖ oder den ERA, im Hinblick auf Barrierefreiheit, hauptsächlich Festlegungen von Leitlinien nach den Prinzipien im „Design für Alle“ Bewertungs- und Orientierungshilfen aufgezeigt. Die H BVA ist keine Richtlinie zur Entwurfsgestaltung und vermittelt keine konkreten Planungsdetails!

Eine Zusammenstellung aller Technischen Regelwerke befindet sich im https://www.fgsv-verlag.de/.

Grafik - barrierfereie Bushaltestelle am Fahrbahnrand
Anwendungsbeispiel von Bushaltestellen am Fahrbahnrand mit Fußgängerüberweg

Haltestellen im Seitenraum bilden im Busverkehr den überwiegenden Anteil. Die Lage der Haltestellen ist so zu wählen, dass die Fahrgäste die Nahverkehrsfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen können. Diese Haltstellenform wird (weitgehend) am geraden Fahrbahnrand angeordnet, um eine parallele An- und Abfahrt der Niederflurbusse zu gewährleisten. Anzustreben ist eine angehobene Wartefläche mit einer Busbordhöhe von mind. 18 cm, diese Höhe ermöglicht einen bequemen und zügigen Fahrgastwechsel am Niederflurbus. Das Auffinden der Bushaltestelle vom Gehweg aus, ist durch ein Auffindestreifen in Rippenstruktur sicherzustellen. Bei den Bushaltestellen führt der Auffindestreifen direkt zur Einstiegsstelle, das die Position der vorderen Tür markiert. Die ERÖ weist darauf hin, dass die Längsneigung bei Bushaltestellen 5 % und bei Straßenbahnen, nach Angaben der BOStrab, max. 4 % nicht übersteigen soll.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Beispiel Positionierung Niederflurbus am Haltepunkt

(Auszug aus Handbuch Teil II, Abschn. 12.7)
Die Halteposition der Busse wird durch die Lage des Einstiegsfeldes bestimmt. Die Positionierung der Fahrzeuge an der Einstiegsstelle der ersten Einstiegstür ist abhängig von der Bremstoleranz des Fahrzeuges. Deshalb sollte für die wartenden Fahrgäste an der Einstiegstür eine ausreichende ebene Einstiegsfläche zur Verfügung stehen, bevor die Bordabsenkung vom Übergangsstein zum Hochbord übergeht.

A Abstand Fahrzeug bzw. Kopflänge zur Bustür der Einstiegsstelle ca. 0,50 m
B Aufstellfläche (ebene Wartefläche) zur Bustür ca.1,50 m

Gegenüberliegende Bushaltestellen am Fahrbahnrand

Punktuelle Querungshilfen in Fahrbahnmitte werden hinter dem Bus mit versetzten Richtungshaltestellen angeordnet. Eine Fahrbahnüberquerung hinter einer Bushaltestelle ergeben für den Fußgängerquerverkehr jedoch keine absolute Sicherheit, denn durch die eingeschränkte Sicht hinter dem Bus besteht Unfallgefahr für die Fußgänger auf der Fahrbahn. Im unmittelbaren Bereich zur Bushaltestelle sollten deshalb gut konzipierte und gesicherte Überquerungsstellen vorhanden sein. Dazu bietet sich die Lösung eines Fußgängerüberweges mit Mittelinsel an, wobei gleichzeitig ein Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen am haltenden Bus verhindert wird.

Für die Ausbildung der Überquerungsstelle ist von Vorteil eine getrennte Überquerung anzulegen, damit die Fahrgäste mit fahrbaren Mobilitätshilfen zügig ohne Bordkante die Fahrbahn und Mittelinsel überfahren können. Für die Fußgänger und Langstocknutzer ist die taktile Bordsteinkante hilfreich. Zu dieser Anlage sind die entsprechenden Bodenindikatoren zuzuordnen. Gleichzeitig wird durch die Mittelinsel ein Parken von Kraftfahrzeugen in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle verhindert, so dass für das Verkehrsmittel eine direkte Bordanfahrt besteht.

Einsatz von Bussonderborden

Der Einsatz von Sonderborden mit deren Formsteinen hat sich im Laufe der Zeit durchgesetzt, denn dadurch wird ein direktes Anfahren der Haltestellenkante ermöglicht und es entsteht ein sehr geringer Abstand (Spaltbreite) vom Niederflurbus zur Bus-Bordsteinkante. Niederflurbusse mit „Kneeling“-Technik unterstützen weitgehend den niveaugleichen Zugang zur geringen Einstiegshöhe. Für den Einstieg in die Fahrzeuge soll die Höhendifferenz (Reststufe) zwischen Höhe Wartefläche und Fahrzeugboden 5 cm nicht überschreiten. Der Abstand zum Fahrzeug (Spaltbreite) soll ebenfalls maximal 5 cm betragen.

Bei diesen, in der Zeichnung dargestellte > 30 cm breite Bussonderborde, kann nach DIN 32984 der Auffindestreifen in Rippenstruktur bis zum Haltebordstein herangeführt werden. Der erforderliche Sicherheitsabstand der Fahrgäste ist bei dieser Bordsteinbreite gewährleistet.

Oberflächenbelag Gehweg

An diesem Beispiel wurde der Oberflächenbelag des Gehweges mit Pflasterklinker gewählt. Besonders im norddeutschen Raum wird dieses Material vorwiegend verwendet. Die rötlichen Farbnuancen des Umgebungsbelages zu den weißen Bodenindikatoren ergeben einen ausreichenden Kontrast nach DIN 32975 mit einem K-Wert von > 0,4. Demzufolge kann ein zusätzlicher kontrastierender Begleitstreifen oder Begleitfläche entfallen. Von Bedeutung ist aber, dass im Bereich der profilierten Bodenindikatoren diese Klinkersteine scharfkantig (ohne Fase) sein müssen, damit die Tastbarkeit der Bodenindikatoren garantiert wird.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Dieses Beispiel entspricht den konstruktiven Angaben vom Handbuch: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, im Abschnitt 12, Bus- und Straßenbahnhaltestellen.
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