Barrierefreie Mobilität

Barrierefreie Mobilität im Detail

Berrierefreie Freiräume

barrierefreie Gestaltung Verkehrsraum - Plätze
Ausschnitt einer Fußgängerzone mit Aufenthaltsfunktion am Wasserspiel - ein Anziehungspunkt für Alle -

Bildliche Anwendungsbeispiele Grundfunktionen barrierefreier Räume

Linierug

barrierefreie Gestaltung Fußwege
Beispiele von taktilen Orientierungsmöglichkeiten im Freiraum für blinde und sehbehinderte Menschen
  1. Abb.: Geschlossene Häuserfront
  2. Abb.: Leitstreifen mit Bodenindikatoren
  3. Abb.: Taktiler u. visueller Pflasterstreifen
  4. Abb.: Rinnenabdeckung analog DIN 32984

Zonierung

barrierefreie Gestaltung Verkehrsraum - Zonierung
Beispiele von barrierefreien innerstädtischen Routen durch Materialwechsel im Seitenraum mit selbsterklärender Wegeführung

Vorteile:

  • angenehme Berollbarkeit des Plattenstreifens für Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen
  • gute Begehbarkeit des Plattenstreifens für alle Fußgänger
  • visuelle Wahrnehmbarkeit der Oberfläche für sehbehinderte Personen
  • taktile Wahrnehmbarkeit der Oberfläche für Personen mit dem Langstock

Kontrastierung

barrierefreie Gestaltung Verkehrsraum - Kontrastierung
Beispiel von Freiräumen mit verschiedenen Gestaltungselementen im Bezug zur Kontrastität

Bild links: Nur visueller Kontrast – kein taktiler Kontrast für Langstocknutzer
Bildmitte: Nur taktiler Kontrast – kein visueller Kontrast für Sehbehinderte
Bild rechts: Taktiler und visueller Kontrast – für Blinde und Sehbehinderte

HINWEIS
Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip müssen im Bezug zur Barrierefreiheit der visuelle und taktile Kontrast gewährleistet sein (DIN 18040-3). Das Leitsystem im Freiraum kann auf separate Orientierung ausgerichtete sein, muss aber zusammenhängend (konsistent) umgesetzt werden.

Oberflächenbeschaffenheit barrierefreier Räume

Anforderungen
■ fest, eben, griffig, fugenarm bzw. engfugig,
■ rutschhemmend (SRT-Wert > 55)
■ erschütterungsarm berollbar, besonders für Rollstuhl- und Rollatornutzer
■ blendfreier Oberflächenbelag

 

So nicht!
Spaltraues Pflaster mit vielen Fugenanteilen erschweren das Befahren des Rollstuhls
(Oberfläche ist nicht barrierefrei)

So ist es richtig!
Ebene griffige Platten gewähren eine angenehme Begehung und Befahrbarkeit mit fahrbaren Mobilitätsmitteln
(Oberfläche mit barrierefreier Nutzung)

Thematik im Handbuch

sind im Handbuch
Teil 1, „IM DETAIL -Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“
aufgeführt.

ALLGEMEINE INFORMATION

Urbane Freiräume barrierefrei zu gestalten ist ein erklärtes Ziel in unserer Gesellschaft. Die barrierefreien Herausforderungen bestehen darin, diese Freiräume so zu gestalten, dass sie attraktiv und zugänglich sind sowie den Anforderungen verschiedener Nutzergruppen mit und ohne Behinderungen möglichst gerecht werden.

Die Planung dieser Freiräume unterliegen einen komplexen Beteiligungsprozess im Zusammenwirken der Nutzer, Anlieger, Politik, Ämter verschiedener Ressorts der Verwaltung, Migranten, Behindertenverbände, Landschaftsarchitekten sowie Straßen- und Verkehrsplaner etc.

Der öffentliche Freiraum ist im Sinne der Inklusion neu zu interpretieren und sollte entsprechende Entfaltungsmöglichkeiten im jeweiligen Stadtquartier schaffen. Eine hohe Aufenthaltsqualität mit Überschaubarkeit in der Betrachtung von

  • Orientierung,
  • Barrierefreiheit,
  • Sicherheitsempfinden (z. B. für Kinder, Eltern und für ältere Menschen) ist zu garantieren.

Für die Gestaltung barrierefreier Freiräume im Bezug der Auffindbarkeit, Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit im Fußgängerlängs und -querverkehr sind die nachstehenden Grundfunktionen zu beachten:

Grundfunktionen barrierefreier Räume

Linierung

durch taktile Leitlinien am Bestand sowie durch entsprechende Bauelemente
des Verkehrsraumes mit einer durchgängigen Ertastbarkeit des Weges
(z. B. äußere Leitlinie – taktile Borde > 6 cm Ansicht)
(z. B. innere Leitlinie – Gebäudekanten, taktile Randeinfassungen etc.)
mithilfe von taktilen Bodenelementen
Zielgruppe: Menschen mit Blindheit und Sehbehinderungen (Langstocknutzer)

Zonierung

in Form hindernisfreier Bereiche mit Hilfe von visuellen und taktilen
Materialwechsel (kontrastierenden Oberflächenbelag) für

  • unterschiedliche Nutzung einzelner Bereiche für Aufenthalt, Möblierung etc.
  • selbsterklärende Wegeführung

Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln, blinde und sehbehinderte Menschen

Kontrastierung

in Form hindernisfreier Bereiche durch visuellen und taktilen Materialwechsel für

  • unterschiedliche Nutzung einzelner Bereiche zum Aufenthalt, für Möblierung etc.
  • selbsterklärende Wegeführung

Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln, blinde und sehbehinderte Menschen

Novellierung

bedeutet Vermeidung von Stufen und Kanten innerhalb des Gehbereiches
Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln blinde und sehbehinderte Menschen

Die Komponenten Linierung, Zonierung, Kontrastierung einschließlich Nivellierung bilden im Kontext eine Einheit.

Grundlagen - Leitsystem

Planungsorientierung
  • Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Erschließung des räumlichen Umfelds (Parkplätze, ÖPNV, Straßenraum, Beleuchtung, Beschriftung etc.).
  • Anzustreben sind angemessene gestalterische und ästhetische Lösungen, keine abgekoppelte Einzelmaßnahmen
  • Integrierung städtebaulicher Anforderungen nach Bedarf der Implementierung des Denkmalschutzes, die Barrierefreiheit mit denkmalgeschützter Architektur ästhetisch und funktional im Einklang zu bringen!
Bauliche Anforderungen
  • Klare Linienführung und strukturierte Bepflanzung
  • Ausreichender Raum für komplexe Bewegungsvorgänge, Aufenthalt und Stadtmobiliar
  • Optischer Kontrast zwischen Hauptwegen und seitlicher Nutzung (z. B. Geschäftsauslagen, Werbung und Verweilflächen mit Sitzbänken und Tischen)
  • Hauptwegerichtungen in ausreichender Breite (mindestens 2,00 m, wenn kein Sicherheitsraum erforderlich ist)
  • möglichst stufenlos (Rampenausbildung)
  • Beachtung der zulässigen maximal Längs- und Querneigung
  • Einhalten der lichten Höhe (von mindestens 2,25 m)
  • Ausreichende blendfreie Beleuchtung in den Hauptwegebeziehungen
  • Gewährleistung der Feuerwehrzufahrt
  • gut sichtbare Wegebeschilderung (DIN 32975)

Orientierungsmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte

Schaffung eines geschlossenen Leitsystems durch taktile und visuelle erkennbare Wegeführung (z.B. Leitstreifen oder Rinne, wenn Häuserfront oder sonstiges nicht
möglich ist)

  • auf Plätzen und große Gehbereiche (Fußwegbreite > 8 m)
  • an Wegeführung mit Lücken
  • an Aufzügen
  • bei Verkehrsflächen mit Niveauwechsel (z.B. Treppenanlagen)
  • an Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln
    (Haltestellen, Taxistände, Bahnsteigen)
  • bei Eingängen öffentlicher Gebäude (Rathäuser, Gerichtsgebäude, Krankenhäuser)
  • an Überquerungsstellen evtl. über Fahrbahnen (Pflasterstreifen)

Weitere Informationen mit Entwurfsbeispielen über barrierefreien Freiräumen wie,

  • Platzgestaltung
  • Fußgängerzone
  • Verkehrsberuhigter Bereich
  • Shared Space-Bereich

 

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