Haltestellen

Hintereinander liegende Bushaltestellen am Fahrbahnrand

Grafik - barrierefreie Bushaltestelle Mehrfachhaltestelle
Anwendungsbeispiel einer Doppel- oder Mehrfachhaltestellen am Fahrbahnrand

Bei hintereinander liegenden Bushaltestellen handelt es sich oft um Doppel- und Mehrfachhaltestellen als Umsteige-Haltestellen mit Verknüpfungsfunktionen. Die Verbindung muss direkt, sicher, barriere- und umwegfrei an das Fußwegnetz angebunden sein. Die Anschlüsse sind in einer durchgängigen Wegeführung mit Orientierungs- und Leitsystemen aufeinander abzustimmen. Bei diesen Haltestellen muss zur Markierung des Haltestellenbereichs ein Leitstreifen verlegt werden, der die Haltestellen miteinander verbindet und an den Einstiegsfeldern am Haltepunkt der jeweils erste Fahrzeugtür endet.

Für Menschen mit Behinderungen ist von Bedeutung, dass die ihnen zu bewältigten Verkehrssituationen klar, übersichtlich und verständlich sind. Nur so gelingt es ihnen, die jeweils richtige Verhaltensweise zu wählen. Barrierefreie Maßnahmen, die mobilitätsbehinderten Menschen den Zugang zum ÖPNV überhaupt erst ermöglichen oder zumindest deutlich erleichtern, steigern in aller Regel die Nutzungsqualität des ÖPNV für alle Fahrgäste.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Thematik im Handbuch

Einzelheiten konstruktiver Planungsbeispiele von Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“ aufgezeichnet.

Kurzerläuterungen

Die Abmessungen der Längsbussteige zu den Haltepunkten sind abhängig von der Fahrzeuglänge der Busse. Durch die verschiedenen Bustypen vom Standard-Linienbus bis zum Standard-Gelenkbus besteht eine Differenz von ca. 6,50 m. Deshalb sind bei der Festlegung der Haltepunktabstände im vorab die Fahrzeugabmessungen zu berücksichtigen. Ein weiteres Kriterium beinhaltet der technologische Ablauf der Ein- und Ausfahrt. Die Nutzlänge (Zwischenraum) der Busse richtet sich danach, ob die Fahrzeuge abhängig oder unabhängig voneinander den Verkehrsbetrieb abwickeln. Einzelheiten zum Entwurf und Gestaltung von ÖPNV-Anlagen sowie über bauliche Ausführungen können aus den „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs“(EAÖ) entnommen werden.

Zum Auffinden der Bus-Einstiegsstelle sind für blinde und sehbehinderte Menschen Bodenindikatoren notwendig.
Bushaltestellen mit mehreren Haltepositionen, die hintereinander in einer Reihe angeordnet werden, sind über einen Leitstreifen miteinander zu verbinden. Der 30 cm breite Leitstreifen wird mittig in das Einstiegsfeld an der vorderen Fahrzeugtür geführt und verläuft im Abstand von mindestens 60 cm parallel zum Busbordstein. Am Haltepunkt der Busfahrzeugtür wird ein Einstiegsfeld mit 1,20 m Breite und 0,90 m Tiefe parallel zur Bus-Bordsteinkante mit Rippenstruktur angelegt. In derselben Verlegeart schließt sich der Auffindestreifen ebenfalls in Rippenstruktur bis zur inneren Leitlinie vom Gehweg mit 90 cm (mindestens 60 cm) Breite an.

Befindet sich eine Überquerungsstelle in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle, dann ist der Leitstreifen an die Bodenindikatoren der Blindenquerung anzuschließen. Hierzu bietet sich getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe besonders gut an.

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

SO NICHT!

SO NICHT!

  • Bodenindikatoren vom Einstiegsfeld sind mit dem Richtungsfeld einer Überquerungsstelle gleichgestellt (vgl. Bild rechts)
  • Einstiegsfeld befindet sich am Kurvenanfang, dadurch eine größere Spaltbreite beim Buseinstieg sowie eine ungleiche Ein- und Ausstiegshöhe am Busbord- Übergangsstein, dadurch entsteht Stolpergefahr!
HINWEIS Die Rippenstruktur vom Einstiegsfeld sind grundsätzlich parallel zum Busbord anzulegen, an der ebenen Haltestellenkante. (vgl. DIN 32984, EAÖ)
  • Eine lebensgefährliche Fahrbahnüberquerung mit mithilfe von Leitstreifen über die Busfahrspur
HINWEIS Leitstreifen mit Rippenstrukturen verweisen auf eine gesicherte unbehinderte Wegeführung für blinde und sehbehinderte Menschen hin. Deshalb dürfen keine Bodenindikatoren über Fahrbahnen/Busfahrgassen etc. eingesetzt werden. Zur Orientierung des Überquerungsbereiches sind sonstige Leitelemente, wie taktile Natursteinpflaster einzusetzen (vgl. DIN 32984).

Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:

Haltestellen des ÖPNV

Gestaltung barrierefreie Bushaltestelle
Nach Planung und Bau der Bushaltestelle testet in Eigenkontrolle der Vorarbeiter ob die Verlegung der Bodenindikatoren auch die taktilen Ansprüche erfüllen.

Allgemeines

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gilt als wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel in der Personenbeförderung. Darin bezweckt der Nahverkehrsplan die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Der ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Mit der barrierefreien Gestaltung verbessert sich der ÖPNV insgesamt und erwirkt damit positive Effekte für alle Fahrgäste.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Der ÖPNV unterliegt einer gesetzlichen Regelung und unterteilt sich in:

  • öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV),
  • Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und
  • ÖPNV-Sonderformen, wie z. B. Sammeltaxi, Standardseilbahn, Hängebahn, Mietwagen usw.

Weitere zu beachteten gesetzlichen Grundlagen:

  • Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
    • § 27 Beleuchtungsanlagen
    • § 31 Haltestellen, konstruktive Anforderungen
    • § 32 Anforderungen an Fahrtreppen und Fahrsteige
    • § 51 Signale (vgl. [36])
  • Betriebsordnung Kraft (BOKraft)
    • § 32 Haltestellen – Liniennummer, Name des Unternehmens usw.
    • § 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
    • § 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • § 12 Halten und Parken
    • § 45 (3) Haltestellenzeichen 224 (Haltestellenschild)
    • § 25 (3) Fahrbahnüberquerung, auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung an sicheren Überquerungsstellen (Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege)

Haltestellenborde
mit Busformsteinen

Grafik - Haltestellenkante mit Busformsteinen

Abbildung links.: Haltestellenbord ohne Spurführung (max. Höhe 18 cm)
Abbildung rechts: Haltestellenbord als Formstein mit Spurführung
(Höhe 16/18 cm bzw. 22 cm)

Um die Ein- und Austrittsstufe sowie die Restspaltbreite zwischen
Fahrzeug und Haltestellenkante so gering wie möglich zu halten, wurden
speziell abgerundete Formsteine entwickelt, die über angepasste
Übergangssteine am Haltestellenbord anschließen. Mit dem dichten
Heranfahren fährt der Bus in der Spur, ohne das Fahrzeug und die Reifen
beschädigt werden. Die Wahl der Formsteine ist abhängig von den
jeweiligen fahrzeugspezifischen Eigenschaften mit deren
Wagenbodenhöhe zur Einstiegshöhe sowie der Öffnungsart der
Fahrzeugtüren.

Abstand Haltestellenkante
für Busse

Bushaltestelle einstiegshöhe 5 cm Singen
Beispiel Niederflurfahrzeug an der Haltestellenkante mit 5 cm Reststufenhöhe ermöglicht am Busbordstein mit Spurführung ein bequemes Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
Zum barrierefreien Ein- und Ausstieg am Verkehrsmittel spielt das vertikale Spaltmaß (Reststufenhöhe) und die Spaltbreite eine bedeutungsvolle Rolle, denn die Einstiegsstufe und Spalte zwischen Fahrzeug und Wartefläche bereiten besonders gehbehinderte Menschen und Rollstuhlnutzer erhebliche Schwierigkeiten. Die Kombination Reststufenhöhe und Spaltbreite sollten deshalb so gering wie möglich sein. Für den barrierefreien Ein- und Ausstieg sind folgende Grenzwerte zu beachten:
    • Spaltmaß 5 cm vertikal
      (Abstand zwischen Oberkante Haltestellenbord und Fahrzeugboden)
    • Spaltmaß 5 cm horizontal
      (Abstand Haltestellenkante zum Fahrzeug)
    Problematik bei größeren Werten
    • Einstieg mit Höhendifferenz > 5 cm
      nur mit fremder Hilfe und technischen Hilfsmitteln überwindbar
    • Bei Spaltbreiten > 5 cm
      Verkantungsgefahr (Rollstuhl muss angekippt werden)

Bordsteinhöhe von Bushaltestellen

Bei diesen Busformsteinen werden als Basishöhe über Fahrbahnniveau ein Richtwert zur Wagenbodenhöhe unterschiedliche Bordhöhen angeboten:

  • 16 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion (nicht mehr zielführend),
  • 18 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion
    (Mindestmaß nach EAÖ – Stand der Technik),
  • 21 bis 24 cm (für Fahrzeug ohne Nutzung der Klapprampe).
Grundsätzlich ist ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg am Fahrzeug vorzusehen, damit die Fahrgäste, besonders mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe den barrierefreien Fahrgastwechsel ausführen können.

Anfahrten von Bushaltestellen

Ist eine uneingeschränkte Anfahrt der Haltestelle am Fahrbahnrand nicht möglich, z.B. durch parkende Fahrzeuge oder über einen Bogen, müssen bei den Busborden zur Vermeidung von Beschädigungen der Fahrzeuge an Karosserie und Tür, die Bordkanten von mehr als 12 cm als differenzierte Bordhöhe angeboten werden. Im Bereich der Anfahrt ist je nach Fahrzeugtyp die Abstufung der Bordhöhe bis zum Niveau der Ein- und Ausstiegshöhe vor der hinteren Bustür vorzusehen (bei ausreichenden Platzverhältnissen bis zum Heckteil). Die Länge der Anrampung richtet sich nach der örtlichen Topographie sowie der Längs- und Querneigung der Fahrbahn. Die Schleppkurven von Bussen können dabei hilfreich sein. Prinzipiell sind die Haltestellenborde geradlinig anzuordnen.
Konvexe und konkave Formen sind zu vermeiden, weil die Spaltbreite zwischen Haltekante und Bus zu groß wird. Zudem können bei konvexen Haltestellen im Bordbereich schon bei einer Höhe von 16 cm zu Schäden am Fahrzeug führen.

Thematik im Handbuch

Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ aufgezeichnet.

Gestaltung barrierefreie Bushaltestelle
Kurz nach der Fertigstellung der Anlage überprüft die Leiterin der ortsansässigen Blinden und Sehbehindertengruppe die neue Haltestellenposition auf Funktionsfähigkeit der Bodenindikatoren.

Verlegeregeln Bodenindikatoren

Die Gestaltung von Haltestellen unterliegen vielseitige Faktoren, z. B. der Topografie, ihr (städte-)bauliches Umfeld, der Abhängigkeit von verschiedenen Rahmenbedingungen, wie Haltestellentyp, Fahrzeuglänge, Bewegungsfläche, Radwegeführung, etc. Jedoch gibt es Grundelemente der Barrierefreiheit, die in jeder Haltestelle eingerichtet werden sollen (müssen): Bodenindikatoren.

Bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand verläuft der Auffindestreifen mit Rippenstruktur parallel zum Haltestellenbord.
Tiefe 90 cm, mindestens 60 cm, über die gesamte Breite des Gehweges bis zur Einstiegsstelle (i. d. R.) die erste Einstiegstür.
Haltestellenbereiche mit Leitstreifen werden parallel zum Haltestellenbord im Abstand von mindestens 60 cm angelegt und schließt am Einstiegsfeld an.
Das Einstiegsfeld mit Rippenstruktur beträgt 1,20 m parallel zur Bordsteinkante mit einer Tiefe von 90 cm. Der Abstand zur Bordsteinkante beträgt 30 cm.
Die Bodenindikatoren müssen sich visuell und taktil vom Umgebungsbelag absetzen. Ist das nicht möglich, sind Begleitstreifen oder Begleitflächen vorzusehen

Bodenindikatoren an Haltestellen ohne
Einstiegsfeld

Bodenindikatoren an Haltestellen mit
Einstiegsfeld

Die Anordnung der Bodenindikatoren einer Haltestelle muss sich eindeutig gegenüber einer Überquerungsstelle unterscheiden.
Der Grundsatz lautet:

Auffindestreifen an Haltestellen
Rippenstruktur
Einstiegsfeld an Haltestellen
Rippenstruktur (parallel zum Bord)
Auffindestreifen an Überquerungsstellen
Noppenstruktur
Richtungsfeld an Überquerungsstellen
Rippenstruktur (zeigt am Bord die Querungsrichtung an)

Diese Grundregel wird oft nicht eingehalten oder ignoriert, das führt bei sehbehinderten, besonders bei blinden Verkehrsteilnehmern zu Verwirrungen und falschen Entscheidungen vor Ort. Für die Betroffenen kann das zu verheerenden Folgen führen.

Bushaltestelle mit Klapprampe Singen

Bus-Einstiegshilfen

Bei Haltstellen mit Bordhöhe z.B. von 16 cm und bei Anfahrten im Abstand von > 5 cm dient zur Überwindung der Reststufenhöhe und -spaltbreite die manuell bedienbare Klapprampe

Beispiel Niederflurfahrzeug mit
Klapprampe ermöglicht den
selbstständigen Ein- und Ausstieg mit dem Rollstuhl

Folgende Anforderungen sind zu beachten:
■ Maximale Klapprampen-Steigung 12 % (Länge 1 m)
■ Mindestbreite Rampe 80 cm
■ Mindestlast 300 kg (notwendig für Elektro-Rollstühle)
■ Markierungen an den Außenkanten
■ Separater Ruftaster innen und außen

Standardlänge von Bushaltestellen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge
Beispiel der Länge einer Bushaltestelle mit 22 cm Ein- und Ausstiegshöhe bei uneingeschränkter An- und Ausfahrt mit einem Standard-Linienbus

Die Entwicklungslänge der Haltestelle setzt sich aus der Aufstellfläche im
Wartebereich mit der An- und Ausfahrtsrampe zusammen. Maßgebend
sind die Abmessungen der Standard-Linienbusse, die vom
Verkehrsunternehmen eingesetzt werden.
Bei uneingeschränkten Platzverhältnissen wird ein Busbord angelegt,
der über sämtliche Türen des Fahrzeugs einen barrierefreien Ein- und
Ausstieg ermöglicht, zuzüglich mit deren schräg verlaufenden Borde für
beide Rampen. Im Allgemeinen ergeben sich die Längenmaße aus
den standardisierten Linienfahrzeugen mit

  • 12 m bis 15 m bei Standard-Linienbussen
  • 18 m bei Gelenk-Linienbussen.

Zuzüglich sollte noch eine ebene Aufstellfläche für die Fahrgäste an der
Eingangstür bis zur Ausfahrtsrampe anstehen.

Mindestlänge von Bushaltestellen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge

Beispiel der Mindestlänge einer Bushaltestelle mit 22 cm Ein- und
Ausstiegshöhe bei uneingeschränkter An- und Ausfahrt mit Standard-Linienbus an einer Grundstückszufahrt

Die reduzierte Busbordlänge beschränkt sich auf dem Bereich von der
Busfront bis zum Ende der hinteren Bustür zusätzlich der Fahrdifferenz
bei der Anfahrt. Die Mindestlänge der gesamten Haltestelle bemisst sich
demnach nach der Platzierung der 2. Tür beim Standardlinienbus oder
3. Tür beim Gelenkbus, einschließlich der erforderlichen Rampen
mit max. 6 % Neigung. Deren Längen sind wiederum abhängig vom
Ausgangsniveau des Umfeldes der Haltestelle (Anfahrtsmöglichkeiten
der verschiedenen Halterstellenformen). Daraus ergibt sich der Bedarf
für die gesamte erhöhte Bordlänge.

Problematik Haltestelle mit Gelenkbussen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge

Problematische Mindestlänge einer Bushaltestelle mit Gelenkbus an einer Grundstückszufahrt

Aufgrund enger innerörtlicher Platzverhältnisse (z.B. Einschränkung
durch eine Hofeinfahrt) ist es aber notwendig, dass zum barrierefreien
Ein- und Ausstieg die letzte (hintere) Fahrzeugtür mit integriert werden
muss. Da spielt die Position der zweiten Tür eine entscheidende Rolle,
weil die 3. Tür z.B. bei Gelenkbussen oft nicht miteinbezogen wird. Das
ist allerdings problematisch, weil die Fahrgäste sich darauf einstellen
müssen, dass an dieser Haltestelle die 3. Tür verschlossen bleibt.
Ebenfalls muss der Busfahrer diese Situation beachten. Hier kann es zu
Missverständnissen führen und ungewollt der Ausstieg erfolgen. Das
kann wiederum zu Stürzen führen. Es wäre zu überlegen, ob die
Haltestelle nicht an einer anderen Stelle errichtet werden kann.
Bei Feuerwehrzufahrten ist diese Bauweise nicht zulässig!

Grafik - barrierfereie Bushaltestelle am Fahrbahnrand
Anwendungsbeispiel von Bushaltestellen am Fahrbahnrand mit Fußgängerüberweg

Haltestellen im Seitenraum bilden im Busverkehr den überwiegenden Anteil. Die Lage der Haltestellen ist so zu wählen, dass die Fahrgäste die Nahverkehrsfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen können. Diese Haltstellenform wird (weitgehend) am geraden Fahrbahnrand angeordnet, um eine parallele An- und Abfahrt der Niederflurbusse zu gewährleisten. Anzustreben ist eine angehobene Wartefläche mit einer Busbordhöhe von mind. 18 cm, diese Höhe ermöglicht einen bequemen und zügigen Fahrgastwechsel am Niederflurbus. Das Auffinden der Bushaltestelle vom Gehweg aus, ist durch ein Auffindestreifen in Rippenstruktur sicherzustellen. Bei den Bushaltestellen führt der Auffindestreifen direkt zur Einstiegsstelle, das die Position der vorderen Tür markiert. Die ERÖ weist darauf hin, dass die Längsneigung bei Bushaltestellen 5 % und bei Straßenbahnen, nach Angaben der BOStrab, max. 4 % nicht übersteigen soll.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Beispiel Positionierung Niederflurbus am Haltepunkt

(Auszug aus Handbuch Teil II, Abschn. 12.7)
Die Halteposition der Busse wird durch die Lage des Einstiegsfeldes bestimmt. Die Positionierung der Fahrzeuge an der Einstiegsstelle der ersten Einstiegstür ist abhängig von der Bremstoleranz des Fahrzeuges. Deshalb sollte für die wartenden Fahrgäste an der Einstiegstür eine ausreichende ebene Einstiegsfläche zur Verfügung stehen, bevor die Bordabsenkung vom Übergangsstein zum Hochbord übergeht.

A Abstand Fahrzeug bzw. Kopflänge zur Bustür der Einstiegsstelle ca. 0,50 m
B Aufstellfläche (ebene Wartefläche) zur Bustür ca.1,50 m

Gegenüberliegende Bushaltestellen am Fahrbahnrand

Punktuelle Querungshilfen in Fahrbahnmitte werden hinter dem Bus mit versetzten Richtungshaltestellen angeordnet. Eine Fahrbahnüberquerung hinter einer Bushaltestelle ergeben für den Fußgängerquerverkehr jedoch keine absolute Sicherheit, denn durch die eingeschränkte Sicht hinter dem Bus besteht Unfallgefahr für die Fußgänger auf der Fahrbahn. Im unmittelbaren Bereich zur Bushaltestelle sollten deshalb gut konzipierte und gesicherte Überquerungsstellen vorhanden sein. Dazu bietet sich die Lösung eines Fußgängerüberweges mit Mittelinsel an, wobei gleichzeitig ein Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen am haltenden Bus verhindert wird.

Für die Ausbildung der Überquerungsstelle ist von Vorteil eine getrennte Überquerung anzulegen, damit die Fahrgäste mit fahrbaren Mobilitätshilfen zügig ohne Bordkante die Fahrbahn und Mittelinsel überfahren können. Für die Fußgänger und Langstocknutzer ist die taktile Bordsteinkante hilfreich. Zu dieser Anlage sind die entsprechenden Bodenindikatoren zuzuordnen. Gleichzeitig wird durch die Mittelinsel ein Parken von Kraftfahrzeugen in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle verhindert, so dass für das Verkehrsmittel eine direkte Bordanfahrt besteht.

Einsatz von Bussonderborden

Der Einsatz von Sonderborden mit deren Formsteinen hat sich im Laufe der Zeit durchgesetzt, denn dadurch wird ein direktes Anfahren der Haltestellenkante ermöglicht und es entsteht ein sehr geringer Abstand (Spaltbreite) vom Niederflurbus zur Bus-Bordsteinkante. Niederflurbusse mit „Kneeling“-Technik unterstützen weitgehend den niveaugleichen Zugang zur geringen Einstiegshöhe. Für den Einstieg in die Fahrzeuge soll die Höhendifferenz (Reststufe) zwischen Höhe Wartefläche und Fahrzeugboden 5 cm nicht überschreiten. Der Abstand zum Fahrzeug (Spaltbreite) soll ebenfalls maximal 5 cm betragen.

Bei diesen, in der Zeichnung dargestellte > 30 cm breite Bussonderborde, kann nach DIN 32984 der Auffindestreifen in Rippenstruktur bis zum Haltebordstein herangeführt werden. Der erforderliche Sicherheitsabstand der Fahrgäste ist bei dieser Bordsteinbreite gewährleistet.

Oberflächenbelag Gehweg

An diesem Beispiel wurde der Oberflächenbelag des Gehweges mit Pflasterklinker gewählt. Besonders im norddeutschen Raum wird dieses Material vorwiegend verwendet. Die rötlichen Farbnuancen des Umgebungsbelages zu den weißen Bodenindikatoren ergeben einen ausreichenden Kontrast nach DIN 32975 mit einem K-Wert von > 0,4. Demzufolge kann ein zusätzlicher kontrastierender Begleitstreifen oder Begleitfläche entfallen. Von Bedeutung ist aber, dass im Bereich der profilierten Bodenindikatoren diese Klinkersteine scharfkantig (ohne Fase) sein müssen, damit die Tastbarkeit der Bodenindikatoren garantiert wird.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Dieses Beispiel entspricht den konstruktiven Angaben vom Handbuch: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, im Abschnitt 12, Bus- und Straßenbahnhaltestellen.
Grafik - barrierefreie Bushaltestelle mit Radverkehr
Anwendungsbeispiel Bushaltestellen im Straßenraum mit Radverkehrsführung in verschiedenen Verkehrssituationen

Bei Bushaltestellen am Fahrbahnrand ist die Wahl der Haltestellenform von vielfältigen Einflussfaktoren abhängig. Zum einen im Bezug der Radverkehrsführung auf der Fahrbahn (Mischverkehrsfläche, Radfahrstreifen, Schutzstreifen), zum anderen Radverkehrsführung auf dem Seitenraum (Gehweg). Bei Neuplanungen sollte zur Vermeidung von Konfliktsituationen im Wartebereich der Haltestellen zwischen Rad- und Fußgängerverkehr der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.

Die Zuordnung des Radverkehrs im Gehwegbereich richtet sich nach den verfügbaren Seitenraumbreiten. Bei ausreichender Flächenverfügbarkeit wird die Breite des Radweges beibehalten und dieser hinter dem Ein- und Ausstiegsbereich liegenden Wartebereich, vorbeigeführt (siehe Beispiel im Bild, rechte Fahrbahnseite).

Bei eingeschränkten Platzverhältnissen kommen abgestufte Varianten in Frage (siehe Beispiel im Bild, linke Fahrbahnseite).

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt
u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Beispiel Überquerung Radweg
zur Bushaltestelle mit Zebrastreifen

Bushaltestelle barrierefrei mit Radweg-FGÜ

Am getrennten Geh- und Radweg ist bei einer Radwegüberquerung von > 2,50 m, die Anordnung eines Richtungsfeldes im Gehweg empfehlenswert. Beträgt am Haltepunkt vom Haltestellenkap der Abstand zwischen Einstiegsfeld und dem Richtungsfeld > 90 cm, dann kann ein Leitstreifen die Verbindung übernehmen. Nach der StVO (VwV-StVO § 26.4) kann zum Schutz der Fußgänger auch über Radwege hinweg Fußgängerüberwege angelegt werden. Die Zebrastreifen Z 293 StVO sieht auf der Fahrbahn markierte 50 cm breite weiße Balken vor. Beim Radweg von 2,50 m Breite sind nur 2 Balken nebeneinander möglich. Zur optischen Aufwertung sollte daher zur Erkennbarkeit der FGÜ schmale Markierungen mit ca. 40 cm Breite angelegt werden.

Kurzerläuterungen

Auf Radwegen dürfen keine Bodenindikatoren verlegt werden. Die niveaugleiche Radwegüberquerung auf einem Gehweg ist i. d. R. ungesichert, es sei denn sie ist in die Markierung der Fahrbahn als Fußgängerüberweg nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, § 26) angeschlossen.

Quert der Radweg einen Auffindestreifen (z. B. wie im Bild einer gesicherten Überquerungsstelle mit Zerbrastreifen oder zu einer Haltestelle), so wird der Auffindestreifen unterbrochen (im Bild oben rechts). Der Trennstreifen zwischen Rad- und Gehweg wird nicht unterbrochen. Bei schrägen Überquerungen und bei breiteren Radwegen über 2,50 m kann zur Anzeige der Überquerungsrichtung eine Leitlinie aus sonstigen Leitelementen über den Radweg verlegt werden (z. B. taktiler Pflasterstreifen). Im Einzelfall können bei den breiten Radschnellwegen Richtungsfelder vor den durchgehenden Trennstreifen angeordnet werden.

Ausbildung Bushaltestelle mit Radwegführung (rechte Haltestelle):

  • Führung des Radverkehrs zwischen Wartebereich und Gehweg
  • Beibehaltung der vorhandenen Radwegbreite im Haltestellenbereich
  • Trassierung des Radweges unter fahrdynamischem Aspekt, keine abrupte Verschwenkungen
  • ausreichende Aufstell- und Wartefläche für die Fahrgäste
  • Verdeutlichung Haltestellenbereich durch Materialwechsel
  • Haltestellen-Ausstattungselemente sind vollständig im Wartebereich unterzubringen
  • Anordnung Absperrgitter etc. im Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zum Trennstreifen, so dass damit die Radwegquerung kanalisiert werden kann
  • Wartehalle mit transparenten Wänden, damit ein größerer Durchblick zu den warteten Fahrgästen sichtbar wird (besonders für vorbeifahrende Radfahrer wichtig)
  • Schaffung ausreichender Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer
  • Schaffung gesicherte Überquerungsstelle für Fußgänger sowie für blinde und sehbehinderte Menschen zur Einstiegsstelle (Einsatz Bodenindikatoren)

Ausbildung Bushaltestelle mit beengten Platzverhältnissen
(linke Haltestelle)

Hier sollte der Radweg im Bereich der Haltestelle in einem Radfahrstreifen oder als Schutzstreifen (Angebotsstreifen) auf der Fahrbahn übergehen. Ist diese Anordnung verkehrlich nicht möglich, dann ist die notwendige Querschnittsreduzierung zu Lasten aller Verkehrsarten vorzusehen. Die Mindestbreite des Gehweges sollte aber 2,50 m nicht unterschreiten. Bei diesem Querschnitt ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg durchlaufend mit einheitlichem Oberflächenbelag auszustatten. Der Abstand zwischen Busbordsteinkante und der Wartehalle einschließlich der vorhandenen Bäume, muss den Bewegungsraum für Rollstuhlbenutzer von mindestens 1,50 m gewährleisten.

Der Auffindestreifen in Rippenstruktur für blinde und sehbehinderte Menschen ist über den gesamten Gehweg zu führen. Der Anfang und das Ende des gemeinsamen Geh- und Radweges sind durch Verkehrszeichen zu kennzeichnen. Diese Kompromisslösung unterliegt der Bemessungsgrundlage mit geringem Rad- und Fußgängerverkehr bei einer Gehwegbreite von ca. 5,00 m.

Oberflächenkontrast
Anstatt der üblichen grauen Gehwegbeläge wurde an diesem Beispiel ein warmer Farbton mit pastellorangefarbiger Oberfläche (RAL 2003) gewählt. Der Leuchtdichtekontrast (K) für die Bodenindikatoren ist jedoch nicht ausreichend. Um die notwendige Kontrastität zu erreichen, sind dunkelgraue Begleitstreifen mit K > 0,4 an den weißen Bodenindikatoren angelegt.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Umfangreiche Detailzeichnungen mit Radverkehr zu Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind im: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, Abschnitt 12 aufgeführt.

Grafik - Bushaltestellen in Sägezahn-Aufstellung

Anwendungsbeispiel von Bushaltestellen im Seitenraum in Sägezahn-Aufstellung

Haltestellen gelten als die Visitenkarte des ÖPNV, da sie täglich den Straßenraum repräsentieren. Diese Anlagen sollten deshalb auf ein einheitliches Gestaltungsprinzip ausgerichtet sein und ein entsprechendes Design widerspiegeln. Dabei müssen aber in großem Maße den besonderen Belangen der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste entsprochen werden.

Bei der Gestaltung von Bushaltestellen mit Sägezahn-Aufstellung reduziert sich die Bussteiglänge und somit auch eine Verkürzung der Umsteigewege und ein unabhängiges Ein- und Ausfahren am Bussteig. Diese Haltestellenform setzt jedoch voraus, dass die Fahrzeuge nicht länger sind als die Bussteige. Die Lage der Haltestellen ist so zu wählen, dass die Fahrgäste die Niederflurfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen können.

Bodenindikatoren an Bushaltestelle mit Sägezahn-Aufstellung

Grafik - Detail Bushaltestellen in Sägezahn-Aufstellung

Beispielzeichnung der Verlegung von Bodenindikatoren an einer Bushaltestelle mit Sägezahnaufstellung nach DIN 32984 in Anpassung zum Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“.

Wichtig:
Der Auffindestreifen in Rippenstruktur wird zum Haltestellenpunkt im Leitstreifen eingebunden und über den gesamten Seitenraum geführt. Die Rippen am Einstiegsfeld werden parallel zum Busbord angelegt. Das Abzweigfeld 90/90 cm, im Abstand von > 90 cm zum Auffindestreifen, zeigt den Standort zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI).

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • H VÖ: Hinweise für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Kurzerläuterungen

Bushaltestellen mit Sägezahn-Aufstellung werden vorwiegend in der Nähe von hohen Fußgängerverkehr mit Verknüpfungen zum Nahverkehrsnetz errichtet. Für die Erreichbarkeit von Bushaltestellen sind die Gehwege für Fahrgastströme, für Personen mit Behinderungen, Personen mit Reisegepäck etc. ausreichend zu dimensionieren. Diese Haltestellen sind über einen Leitstreifen miteinander zu verbinden. Die Anordnung einer blinden- und sehbehinderten Linienführung zu den schräglaufenden Bussteigen wird vielerorts zu kompliziert geplant. Zum einen erfolgt der Verlauf des Leitstreifens mit der Busbordsteinkante in Zickzackform, so dass die blinde Person stets die Verschwenkungen zu den einzelnen Haltepunkten parallel mitläuft, zum anderen werden senkrechte Abzweigungen angeboten. Solche Leitstreifenführungen sind zu unterlassen. Die ideale Linienführung ist ein durchgehender geradliniger Leitstreifen. Der Anschluss vom Leitstreifen zum Einstiegsfeld erfolgt bei größerem Abstand über ein Abzweigfeld mit Leitstreifen zum Einstiegsfeld. Bei geringem Abstand schließt der Auffindestreifen von der inneren Leitlinie oder vom längsseitigen Leitstreifen am Einstiegsfeld an. Dabei ist zu beachten, dass ab dem Leitstreifen die Bodenindikatoren zum Einstiegsfeld parallel zum Busbord angebunden werden.

Eine gesonderte Markierung der Einstiegsstelle für Rollstuhlnutzer ist möglich, wenn die Voraussetzung besteht, dass stets die gleichen Fahrzeugtypen die Haltestelle anfahren.

Bei dieser Bauweise in Sägezahnaufstellung muss die Konstruktion der Bordgestaltung exakt nach Regelwerk ausgeführt sein, damit die Busse bei der Ausfahrt aus der Schräglage ungehindert abfahren können. Die konstruktive Ausbildung sind in den Hinweisen des FGSV für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des ÖPNV dargestellt (siehe auch Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“, Teil 2, Abb. 12.8/10.9).

Zu dieser Konstruktion bieten sich besonders Busbordformsteine an, die eine exakte Linienführung garantieren (siehe Foto). Die Bordhöhe für die Niederflurbusse müssen deren fahrzeugspezifischen Eigenschaften entsprechen.

Grafik - Negativbeispiel der Anordnung von Bodenindikatoren vom Leistreifen zum Einstiegsfeld
Negativbeispiel der Anordnung von Bodenindikatoren vom Leistreifen zum Einstiegsfeld mit Korrektur der Neuordnung

Dieses Beispiel beinhaltet einen typischen Fehler bei der Zuordnung der Halteposition für Busse mit deren Anordnung von Bodenindikatoren. Hier muss der Bus sehr nah an die innere Eckausrundung heranfahren, um an das Einstiegsfeld zu gelangen. In diesem geringen Abstand zum vorderen schräglaufenden Bord ist es nicht möglich die Ausfahrt mit dem Einschlagswinkel vom Bus (R > 10,7 m) ohne Anstoßen an dem Außenradius vorbeizukommen oder der Bus fährt kurz zurück, um an diese Außenecke nicht anzustoßen. (Ein Rückwärtsfahren ist ohne Aufsicht gefährlich).

Die Anordnung der Lage der Halteposition ist abhängig vom

  • Auffahrradius der Busse, gemessen von der rechten vorderen Busecke zuzüglich des Sicherheitsabstands zum vorderen Bus
  • Abstand der Kopflänge vom Bus zum Haltepunkt

Nach diesen Kenndaten sollten die Bodenindikatoren vom Leitstreifen zur Einstiegsstelle angelegt werden.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Spezielle Detailzeichnungen zu Bus- und Straßenbahnhaltestellen, einschließlich Erläuterungen sind im: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, Abschnitt 12 aufgeführt.

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