Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:
Haltestellen des ÖPNV
Allgemeines
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gilt als wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel in der Personenbeförderung. Darin bezweckt der Nahverkehrsplan die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Der ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Mit der barrierefreien Gestaltung verbessert sich der ÖPNV insgesamt und erwirkt damit positive Effekte für alle Fahrgäste.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Der ÖPNV unterliegt einer gesetzlichen Regelung und unterteilt sich in:
- öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV),
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und
- ÖPNV-Sonderformen, wie z. B. Sammeltaxi, Standardseilbahn, Hängebahn, Mietwagen usw.
Weitere zu beachteten gesetzlichen Grundlagen:
- Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
- § 27 Beleuchtungsanlagen
- § 31 Haltestellen, konstruktive Anforderungen
- § 32 Anforderungen an Fahrtreppen und Fahrsteige
- § 51 Signale (vgl. [36])
- Betriebsordnung Kraft (BOKraft)
- § 32 Haltestellen – Liniennummer, Name des Unternehmens usw.
- § 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
- § 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 12 Halten und Parken
- § 45 (3) Haltestellenzeichen 224 (Haltestellenschild)
- § 25 (3) Fahrbahnüberquerung, auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung an sicheren Überquerungsstellen (Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege)
Haltestellenborde
mit Busformsteinen
Um die Ein- und Austrittsstufe sowie die Restspaltbreite zwischen
Fahrzeug und Haltestellenkante so gering wie möglich zu halten, wurden
speziell abgerundete Formsteine entwickelt, die über angepasste
Übergangssteine am Haltestellenbord anschließen. Mit dem dichten
Heranfahren fährt der Bus in der Spur, ohne das Fahrzeug und die Reifen
beschädigt werden. Die Wahl der Formsteine ist abhängig von den
jeweiligen fahrzeugspezifischen Eigenschaften mit deren
Wagenbodenhöhe zur Einstiegshöhe sowie der Öffnungsart der
Fahrzeugtüren.
Abstand Haltestellenkante
für Busse
-
- Spaltmaß 5 cm vertikal
(Abstand zwischen Oberkante Haltestellenbord und Fahrzeugboden) - Spaltmaß 5 cm horizontal
(Abstand Haltestellenkante zum Fahrzeug)
- Einstieg mit Höhendifferenz > 5 cm
nur mit fremder Hilfe und technischen Hilfsmitteln überwindbar - Bei Spaltbreiten > 5 cm
Verkantungsgefahr (Rollstuhl muss angekippt werden)
- Spaltmaß 5 cm vertikal
Bordsteinhöhe von Bushaltestellen
- 16 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion (nicht mehr zielführend),
- 18 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion
(Mindestmaß nach EAÖ – Stand der Technik), - 21 bis 24 cm (für Fahrzeug ohne Nutzung der Klapprampe).
Anfahrten von Bushaltestellen
Konvexe und konkave Formen sind zu vermeiden, weil die Spaltbreite zwischen Haltekante und Bus zu groß wird. Zudem können bei konvexen Haltestellen im Bordbereich schon bei einer Höhe von 16 cm zu Schäden am Fahrzeug führen.
Thematik im Handbuch
Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ aufgezeichnet.
Verlegeregeln Bodenindikatoren
Die Gestaltung von Haltestellen unterliegen vielseitige Faktoren, z. B. der Topografie, ihr (städte-)bauliches Umfeld, der Abhängigkeit von verschiedenen Rahmenbedingungen, wie Haltestellentyp, Fahrzeuglänge, Bewegungsfläche, Radwegeführung, etc. Jedoch gibt es Grundelemente der Barrierefreiheit, die in jeder Haltestelle eingerichtet werden sollen (müssen): Bodenindikatoren.
Bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand verläuft der Auffindestreifen mit Rippenstruktur parallel zum Haltestellenbord.
Tiefe 90 cm, mindestens 60 cm, über die gesamte Breite des Gehweges bis zur Einstiegsstelle (i. d. R.) die erste Einstiegstür.
Haltestellenbereiche mit Leitstreifen werden parallel zum Haltestellenbord im Abstand von mindestens 60 cm angelegt und schließt am Einstiegsfeld an.
Das Einstiegsfeld mit Rippenstruktur beträgt 1,20 m parallel zur Bordsteinkante mit einer Tiefe von 90 cm. Der Abstand zur Bordsteinkante beträgt 30 cm.
Die Bodenindikatoren müssen sich visuell und taktil vom Umgebungsbelag absetzen. Ist das nicht möglich, sind Begleitstreifen oder Begleitflächen vorzusehen
Die Anordnung der Bodenindikatoren einer Haltestelle muss sich eindeutig gegenüber einer Überquerungsstelle unterscheiden.
Der Grundsatz lautet:
Rippenstruktur
Einstiegsfeld an Haltestellen
Rippenstruktur (parallel zum Bord)
Noppenstruktur
Richtungsfeld an Überquerungsstellen
Rippenstruktur (zeigt am Bord die Querungsrichtung an)
Diese Grundregel wird oft nicht eingehalten oder ignoriert, das führt bei sehbehinderten, besonders bei blinden Verkehrsteilnehmern zu Verwirrungen und falschen Entscheidungen vor Ort. Für die Betroffenen kann das zu verheerenden Folgen führen.
Bus-Einstiegshilfen
Folgende Anforderungen sind zu beachten:
■ Maximale Klapprampen-Steigung 12 % (Länge 1 m)
■ Mindestbreite Rampe 80 cm
■ Mindestlast 300 kg (notwendig für Elektro-Rollstühle)
■ Markierungen an den Außenkanten
■ Separater Ruftaster innen und außen
Standardlänge von Bushaltestellen
Die Entwicklungslänge der Haltestelle setzt sich aus der Aufstellfläche im
Wartebereich mit der An- und Ausfahrtsrampe zusammen. Maßgebend
sind die Abmessungen der Standard-Linienbusse, die vom
Verkehrsunternehmen eingesetzt werden.
Bei uneingeschränkten Platzverhältnissen wird ein Busbord angelegt,
der über sämtliche Türen des Fahrzeugs einen barrierefreien Ein- und
Ausstieg ermöglicht, zuzüglich mit deren schräg verlaufenden Borde für
beide Rampen. Im Allgemeinen ergeben sich die Längenmaße aus
den standardisierten Linienfahrzeugen mit
- 12 m bis 15 m bei Standard-Linienbussen
- 18 m bei Gelenk-Linienbussen.
Zuzüglich sollte noch eine ebene Aufstellfläche für die Fahrgäste an der
Eingangstür bis zur Ausfahrtsrampe anstehen.
Mindestlänge von Bushaltestellen
Die reduzierte Busbordlänge beschränkt sich auf dem Bereich von der
Busfront bis zum Ende der hinteren Bustür zusätzlich der Fahrdifferenz
bei der Anfahrt. Die Mindestlänge der gesamten Haltestelle bemisst sich
demnach nach der Platzierung der 2. Tür beim Standardlinienbus oder
3. Tür beim Gelenkbus, einschließlich der erforderlichen Rampen
mit max. 6 % Neigung. Deren Längen sind wiederum abhängig vom
Ausgangsniveau des Umfeldes der Haltestelle (Anfahrtsmöglichkeiten
der verschiedenen Halterstellenformen). Daraus ergibt sich der Bedarf
für die gesamte erhöhte Bordlänge.
Problematik Haltestelle mit Gelenkbussen
Aufgrund enger innerörtlicher Platzverhältnisse (z.B. Einschränkung
durch eine Hofeinfahrt) ist es aber notwendig, dass zum barrierefreien
Ein- und Ausstieg die letzte (hintere) Fahrzeugtür mit integriert werden
muss. Da spielt die Position der zweiten Tür eine entscheidende Rolle,
weil die 3. Tür z.B. bei Gelenkbussen oft nicht miteinbezogen wird. Das
ist allerdings problematisch, weil die Fahrgäste sich darauf einstellen
müssen, dass an dieser Haltestelle die 3. Tür verschlossen bleibt.
Ebenfalls muss der Busfahrer diese Situation beachten. Hier kann es zu
Missverständnissen führen und ungewollt der Ausstieg erfolgen. Das
kann wiederum zu Stürzen führen. Es wäre zu überlegen, ob die
Haltestelle nicht an einer anderen Stelle errichtet werden kann.
Bei Feuerwehrzufahrten ist diese Bauweise nicht zulässig!