Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:
Haltestellen des ÖPNV
Allgemeines
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stellt als Rückgrat der Mobilität eine zentrale Säule der staatlichen Daseinsvorsorge dar. Die barrierefreie Gestaltung ist dabei nicht nur ein gesetzliches Mandat gemäß § 8 Abs. 3 PBefG, sondern ein wesentliches gesellschaftspolitisches Ziel, um allen Bevölkerungsgruppen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. In diesem Kontext fungiert der Nahverkehrsplan (NVP) als das zentrale Steuerungsinstrument, um die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen verbindlich zu definieren und umzusetzen. Der ÖPNV umfasst die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr und unterteilt sich systematisch in drei Bereiche:
- Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV): Umfasst den Verkehr mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen (Linienbusse).
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV): Bezieht sich auf den regionalen Schienenverkehr (z. B. S-Bahnen und Regionalzüge).
- Sonderformen & Bedarfsverkehre: Hierzu zählen neben Seil- und Hängebahnen insbesondere moderne Linienbedarfsverkehre (wie Anrufsammeltaxis oder On-Demand-Shuttles), die den klassischen Linienverkehr ergänzen.
Die Haltestelle ist dabei weit mehr als ein bloßer Ein- und Ausstiegspunkt: Sie ist die entscheidende Schnittstelle im Mobilitätssystem. Eine konsequent barrierefreie Infrastruktur an Haltestellen folgt dem Leitgedanken des Universal Design – sie verbessert den Komfort, die Sicherheit und die Attraktivität des ÖPNV für alle Fahrgäste gleichermaßen, von Eltern mit Kinderwagen bis hin zu Reisenden mit schwerem Gepäck.
Bauliche Gestaltung
von barrierefreien Bushaltestellen
Barrierefreie Bushaltestellen lassen sich je nach örtlichen Gegebenheiten in verschiedene Grundtypen unterteilen:
Bushaltestellen am Fahrbahnrand:
- Mit Markierungen für Parkverbote (gemäß StVO und RASt).
- Haltestellenkap: Die bevorzugte Variante am Längsparkstreifen, da sie ein direktes Anfahren ohne Verschwenkung ermöglicht.
Busbuchten: Diese weisen einen hohen Flächenbedarf auf und erschweren oft das exakte Anfahren des Bords.
Mehrfachhaltestellen: Hintereinander angeordnete Haltepositionen, oft in Sägezahnaufstellung bei begrenztem Raum für mehrere Busse.
Sonderformen:
- Bushaltestellen mit integriertem Radverkehr.
- Niveaugleiche Haltestellen.
- Haltestellen an Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB).
Anfahrt und Bordführung:
Eine barrierefreie Nutzung setzt ein präzises Anfahren der Bordkante voraus. Ist eine geradlinige Anfahrt (z. B. durch Bögen oder Hindernisse) nicht möglich, sind differenzierte Bordhöhen vorzusehen.
Bordhöhe: Um Schäden an Karosserie und Türen zu vermeiden, wird die Bordkante (über 12 cm) im Anfahrtsbereich schrittweise auf das Niveau der Einstiegshöhe angehoben.
Kurvenradien: Konvexe oder konkave Formen sind zu vermeiden. Sie vergrößern den Spalt zwischen Bus und Kante und führen bei konvexen Borden bereits ab 16 cm Höhe zu Fahrzeugschäden.
Längenmaße und Aufstellflächen: Die Gesamtlänge einer Haltestelle resultiert aus der Aufstellfläche für Fahrgäste sowie den An- und Abfahrtsbereichen. Maßgebend sind die eingesetzten Fahrzeugtypen:
| Fahrzeugtyp | Standardlänge |
| Standard-Linienbus | 12 m bis 15 m |
| Gelenk-Linienbus | 18 m |
Mindestlängen bei Platzmangel: Reicht der Platz nicht für ein volles Busbord aus, muss die reduzierte Busbordlänge mindestens den Bereich von der Busfront bis zur hinteren Tür abdecken.
Wichtiger Hinweis: Bei Gelenkbussen führt eine zu kurze Haltestelle dazu, dass die dritte Tür nicht barrierefrei genutzt werden kann oder verschlossen bleiben muss. Dies führt zu Fehlbedienungen, Missverständnissen und einer erhöhten Sturzgefahr für Fahrgäste. In solchen Fällen sollte eine Standortverlegung geprüft werden.
Thematik im Handbuch
Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ dargestellt.
Zu beachteten gesetzlichen Grundlagen:
Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
- § 27 Beleuchtungsanlagen
- § 31 Haltestellen, konstruktive Anforderungen
- § 32 Anforderungen an Fahrtreppen und Fahrsteige
- § 51 Signale (vgl. [36])
Betriebsordnung Kraft (BOKraft)
- § 32 Haltestellen – Liniennummer, Name des Unternehmens usw.
- § 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
- § 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 12 Halten und Parken
- § 45 (3) Haltestellenzeichen 224 (Haltestellenschild)
- § 25 (3) Fahrbahnüberquerung, auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung an sicheren Überquerungsstellen (Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege)
Bauliche Gestaltung von barrierefreien Straßenbahnhaltestellen
Die Gestaltung von Straßenbahnhaltestellen wird maßgeblich durch die Lage der Gleise im Straßenraum und die eingesetzten Fahrzeugtypen bestimmt. Ziel ist ein stufenloser Ein- und Ausstieg sowie eine sichere Wegeführung.
Haltestellentypen nach Lage im Straßenraum
Haltestellen in Seitenlage:
- Am Fahrbahnrand: Idealerweise als Haltestellenkap ausgeführt. Dies erweitert den Gehweg bis an das Gleis, verhindert ordnungswidriges Parken und schafft Raum für Wartebereiche.
- Angehobene Fahrbahn (Fahrbahnkap): Die Fahrbahn wird im Haltestellenbereich auf Bahnsteigniveau angehoben. Autofahrer müssen hinter der Bahn warten; Fahrgäste queren die Fahrbahn auf einer Ebene.
Haltestellen in Mittellage:
- Seitenbahnsteige: Zwei getrennte Bahnsteige rechts und links der Gleise.
- Mittelbahnsteige: Ein gemeinsamer Bahnsteig zwischen den Gleisen – platzsparend, erfordert jedoch Fahrzeuge mit Türen auf beiden Seiten (Zweirichtungsfahrzeuge).
Besondere Bauformen bei Mischverkehr:
- Zeitinsel: Eine temporäre Sicherung des Fahrgastwechsels durch Signalanlagen, oft kombiniert mit einer angehobenen Fahrbahn.
Barrierefreiheit: Einstieg und Bahnsteighöhe
Für eine vollständige Barrierefreiheit ist die Abstimmung zwischen Fahrzeug-Einstiegshöhe und Bahnsteigkante entscheidend.
- Niveaugleichheit: Der Bahnsteig sollte so hoch dimensioniert sein, dass der Rest-Höhenunterschied und der Horizontalspalt minimal bleiben.
- Kombibahnsteige: Werden Haltestellen von Bus und Bahn gemeinsam genutzt, kommen spezielle Kombiborde zum Einsatz, die sowohl die Anforderungen der Schienenfahrzeuge als auch die Anfahrtsparameter der Busse berücksichtigen.
- Leitsysteme: Taktile Bodenindikatoren (Noppen- und Rippenstrukturen) sind zwingend erforderlich, um Sehbehinderten die Orientierung an der Bahnsteigkante zu ermöglichen.
Bahnsteiggeometrie
- Länge: Die Nutzlänge des Bahnsteigs richtet sich nach der maximalen Zuglänge (z. B. Doppeltraktion) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags.
- Breite: Die Mindestbreite muss einen sicheren Aufenthalt gewährleisten, auch wenn Fahrgäste an wartenden Personen vorbeigehen. Engstellen (z. B. durch Fahrleitungsmasten oder Wartehallen) sind auf ein Minimum zu reduzieren.
Tipp für die Planung: Besonders bei angehobenen Fahrbahnen und Zeitinseln ist die Sichtbeziehung zwischen dem aussteigenden Fahrgast und dem fließenden Individualverkehr kritisch. Hier sind bauliche und signaltechnische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs unerlässlich.