DIN-Normen

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Durch die Verweisung auf Normen kann der Gesetzgeber zudem wesentlich flexibler auf Änderungen im Stand der Technik reagieren. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm regelmäßig den „Beweis des ersten Anscheins“ zu. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).
(Quelle: www.din.de)

Die auf Konsensbasis bestehenden Normenausschüsse, wie der Normenausschuss Bauwesen (NABau), erarbeiten Normen für barrierefreie Gestaltung von Verkehrsräumen (z.B. DIN 18040-1). Der Normenausschusses Medizin (NAMed) steht für den Bereich der Verkehrsraumplanung in Relevanz (z.B. DIN 32975). Diese Normausschüsse definieren die technischen Voraussetzungen für die Einhaltung von Barrierefreiheit.

DIN EN 17210, Ausgabe 2021-08
Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen

Zum Inhalt:

Die europäische Norm beschreibt grundlegende, allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umgebung nach den Prinzipien des „Design for All“. Sie legt fest, was notwendig ist, mit diesen Prinzipien übereinzukommen und was eine gleichberechtigte und sichere Nutzung für eine Vielzahl von Nutzergruppen erleichtert.

Im Zusammenhang mit der gebauten Umwelt wurde in Deutschland bislang die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden, Wohnungen sowie Verkehrs- und Freiflächen nach der Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ geplant und umgesetzt. Es sind die Teilnormen:

  • Teil 1: „Öffentlich zugängliche Gebäude“ (Ausgabe Oktober 2010)
  • Teil 2: „Wohnungen“ (Ausgabe September 2011)
  • Teil 3. „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ (Ausgabe Dezember 2014)

Die europäische Norm verfolgt einen anderen Ansatz und weist eine wesentlich komplexere Struktur auf. Sie bedient sich zwar auch der Formulierung von Schutzzielen, die hier als funktionale Anforderungen und Empfehlungen bezeichnet werden. Zusätzlich wurde jedem einzelnen Abschnitt eine allgemeine Begründung der zugehörigen Anforderungen und Empfehlungen vorangestellt, die als ein einziges Dokument alle relevanten Aspekte der Barrierefreiheit anzusprechen.

Zunächst dient diese europäische Norm als ergänzende Informationsquelle. Die Planung der Barrierefreiheit der gebauten Umgebung unterliegt bis zum Ablauf der Übergangsfrist (36 Monate nach Veröffentlichung der europäischen Norm als DIN EN 17210) in Deutschland weiterhin den Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ [August 2024]. Diese wird im Rahmen der Überarbeitung zu einer „nationalen Anwendungsnorm“ von DIN EN 17210 entwickelt und die technischen Parameter enthalten, die zur Umsetzung der verbal umschriebenen Anforderungen und Empfehlungen aus DIN EN 17210 notwendig sind.

(Inhalt in Anlehnung an „Barrierefreies Bauen nach Norm in Deutschland“ von Guido Hoff, DIN e. V. 06.01.2021)
Der Preis für die DIN EN 17210:2021-08 mit 324 Seiten beträgt 446,90 € als PDF, in Druckversion 540,20 €. Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32975, Ausgabe 2009-12
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN 32977-1, Ausgabe 1992-07
Behinderungsgerechtes Gestalten; Begriffe und allgemeine Leitsätze

NEU: DIN 32984, Ausgabe 2023-04
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Ersatz für DIN 32984 (2020-12) 

Aufgrund von
Anwenderhinweisen, bestand die Notwendigkeit unter anderem einige Bilder zu
überarbeiten, um Missverständnisse auszuräumen. Mit dieser Neuausgabe wurden
erforderliche Korrekturen vorgenommen.

Zum Inhalt:

Die DIN 32984 legt Anforderungen für Bodenindikatoren fest mit dem Ziel, die Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum zu verbessern.

Die Norm setzt die Anordnung von Bodenindikatoren fest und beschreibt die Nutzbarkeit sonstiger Leitelemente für blinde und sehbehinderte Menschen sowohl in öffentlich zugänglichen Einrichtungen von Gebäuden. Gleichermaßen aber auch für Verkehrsanlagen mit deren Straßenräumen in den Bereichen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Festgelegt werden Form und Maße der Profile und der erforderliche Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren. Des Weiteren werden Aussagen zu den Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarkeit getroffen.

Für Planung und Bau werden in der DIN typische Grundsituationen mit Standardlösungen aufgezeigt, durch deren Einhaltung die erforderliche Einheitlichkeit erreicht werden soll, die für eine sichere Orientierung notwendig ist.

Die Norm gilt für Neubauten und kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. 

Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32981, Ausgabe:2018-06
Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen

Zum Inhalt:
Diese Norm legt Anforderungen an taktile und akustische Einrichtungen bei ortsfesten Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) und Fußgängerfurten im öffentlichen Straßenraum in Verbindung mit DIN 18040-3, DIN EN 50556, DIN VDE V 0832-110, DIN EN 50293 und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) fest. Diese Norm gilt auch für transportable Lichtsignalanlagen mit kreuzendem oder einmündendem Verkehr, wenn Zusatzsignale für blinde und sehbehinderte Menschen gefordert werden
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32986, Ausgabe 2019-06
Taktile Schriften und Beschriftungen- Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift

Zum Inhalt:
Die Beschriftung von beispielsweise Handläufen, Türen, Aufzugstableaus, Bedienelementen sowie von Lageplänen, Reliefs und Modellen im Außenbereich mit Braille- und erhabener Profilschrift sowie Piktogrammen dient der Wegeleitung und Orientierung von blinden und sehbehinderten Personen in Verkehrsanlagen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Gemeinschaftseinrichtungen von Wohnanlagen. Diese Norm legt Anforderungen und Maße für die Brailleschrift (Blindenschrift) und erhabene Profilschrift zur Verwendung im Innen- und Außenbereich fest. Sie regelt die Gestaltung und Anordnung der Informationselemente, damit blinde und sehbehinderte Menschen diese Informationen flüssig erkennen, lesen und interpretieren können.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-3, Ausgabe 2014-12
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
– Der 3. Teil der DIN 18040 komplettiert die beiden anderen Normteile zum barrierefreien Bauen von Teil 1 und Teil 2.

Diese Norm beinhaltet Grundlagen für die Planung, Ausführung und Ausstattung von barrierefreien Verkehrs- und Außenanlagen im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum und enthält neben allgemeinen Planungsanforderungen besondere Planungsanforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrs- und Außenanlagen. Sie gibt darüber hinaus Hinweise für die barrierefreie Gestaltung von Außenanlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Der Teil 3 ersetzt die DIN 18024-1 von 1974 und 1998
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-3 – Entwurf, Ausgabe 2023-01 [NEU]
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN 17210:2021-08 ist eine Überarbeitung der DIN 18040-3 Ausgabe 2014-01 notwendig.

Gegenüber der DIN 18040-3:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Überarbeitung der Begriffsdefinitionen;
  • inhaltliche Anpassung der Abschnitte 4 bis 9 an DIN EN 17210
  • Abschnitt 9 in 5.7.1 integriert
  • die Unterabschnitte 5.3.4 und 5.6 neu erstellt
  • Unterabschnitt 5.8 komplett überarbeitet
  • redaktionelle Überarbeitung

HINWEIS:
Entsprechend der Aussage im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ Teil 2, wurde im Norm-Entwurf an gesicherten Überquerungsstellen die Breite der Nullabsenkung mit 1,80 m angepasst (s. Abschn. 10.6, S. 28). Bei ungesicherter Überquerung sollte je nach Fußgängerquerverkehr die 1,00 m Breite Nullabsenkung dementsprechend festgelegt werden. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Handbuch Teil 1 und Teil 2 liegen nicht vor.
Der Teil 3 ersetzt die DIN 18040-3, Ausgabe 2014-12.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-02, Ausgabe 2011-09
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen
Teil der DIN-Reihe 18040 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die DIN führt auf, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Darin sind berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.

Im Gegensatz sind die DIN 18025-1: 1992-12 und DIN 18025-2: 1992-12 zurückgezogenen.

DIN 18040-01, Ausgabe 2010-10
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Teil 1 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit den dazugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Diese Norm will sicherstellen, dass über technische Voraussetzungen an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen allen Personen eine selbstbestimmbare, unabhängige und selbstständige Nutzung ermöglicht wird, die auch Personen mit sensorischen Anforderungen Rechnung tragen sollen.
Im Gegensatz zur zurückgezogenen DIN 18024-2:1996-11 werden Arbeitsstätten in dieser Norm nicht mehr geregelt.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 13278 Ausgabe 2022-05
Smarte Mobilität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – Funktionale Ansätze

Die Norm beschreibt die Anforderungen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität an Mobilitätsanwendungen für Smartphones und richtet sich unter anderem an Entwickler und Anbieter von Mobilitätsanwendungen. Es handelt sich um Applikationen (Apps), die Menschen im Straßenverkehr, bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs und bei der Orientierung im öffentlichen Raum einschließlich öffentlich zugänglicher Gebäude unterstützen. 

Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

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