Mehrfachhaltestelle

Hintereinander liegende Bushaltestellen am Fahrbahnrand

Anwendungsbeispiel einer Doppel- oder Mehrfachhaltestellen am Fahrbahnrand

Bei hintereinander liegenden Bushaltestellen handelt es sich oft um Doppel- und Mehrfachhaltestellen als Umsteige-Haltestellen mit Verknüpfungsfunktionen. Die Verbindung muss direkt, sicher, barriere- und umwegfrei an das Fußwegnetz angebunden sein. Die Anschlüsse sind in einer durchgängigen Wegeführung mit Orientierungs- und Leitsystemen aufeinander abzustimmen. Bei diesen Haltestellen muss zur Markierung des Haltestellenbereichs ein Leitstreifen verlegt werden, der die Haltestellen miteinander verbindet und an den Einstiegsfeldern am Haltepunkt der jeweils erste Fahrzeugtür endet.

Für Menschen mit Behinderungen ist von Bedeutung, dass die ihnen zu bewältigten Verkehrssituationen klar, übersichtlich und verständlich sind. Nur so gelingt es ihnen, die jeweils richtige Verhaltensweise zu wählen. Barrierefreie Maßnahmen, die mobilitätsbehinderten Menschen den Zugang zum ÖPNV überhaupt erst ermöglichen oder zumindest deutlich erleichtern, steigern in aller Regel die Nutzungsqualität des ÖPNV für alle Fahrgäste.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Thematik im Handbuch

Einzelheiten konstruktiver Planungsbeispiele von Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“ aufgezeichnet.

Kurzerläuterungen

Die Abmessungen der Längsbussteige zu den Haltepunkten sind abhängig von der Fahrzeuglänge der Busse. Durch die verschiedenen Bustypen vom Standard-Linienbus bis zum Standard-Gelenkbus besteht eine Differenz von ca. 6,50 m. Deshalb sind bei der Festlegung der Haltepunktabstände im vorab die Fahrzeugabmessungen zu berücksichtigen. Ein weiteres Kriterium beinhaltet der technologische Ablauf der Ein- und Ausfahrt. Die Nutzlänge (Zwischenraum) der Busse richtet sich danach, ob die Fahrzeuge abhängig oder unabhängig voneinander den Verkehrsbetrieb abwickeln. Einzelheiten zum Entwurf und Gestaltung von ÖPNV-Anlagen sowie über bauliche Ausführungen können aus den „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs“(EAÖ) entnommen werden.

Zum Auffinden der Bus-Einstiegsstelle sind für blinde und sehbehinderte Menschen Bodenindikatoren notwendig.
Bushaltestellen mit mehreren Haltepositionen, die hintereinander in einer Reihe angeordnet werden, sind über einen Leitstreifen miteinander zu verbinden. Der 30 cm breite Leitstreifen wird mittig in das Einstiegsfeld an der vorderen Fahrzeugtür geführt und verläuft im Abstand von mindestens 60 cm parallel zum Busbordstein. Am Haltepunkt der Busfahrzeugtür wird ein Einstiegsfeld mit 1,20 m Breite und 0,90 m Tiefe parallel zur Bus-Bordsteinkante mit Rippenstruktur angelegt. In derselben Verlegeart schließt sich der Auffindestreifen ebenfalls in Rippenstruktur bis zur inneren Leitlinie vom Gehweg mit 90 cm (mindestens 60 cm) Breite an.

Befindet sich eine Überquerungsstelle in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle, dann ist der Leitstreifen an die Bodenindikatoren der Blindenquerung anzuschließen. Hierzu bietet sich getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe besonders gut an.

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

SO NICHT!

SO NICHT!

  • Bodenindikatoren vom Einstiegsfeld sind mit dem Richtungsfeld einer Überquerungsstelle gleichgestellt (vgl. Bild rechts)
  • Einstiegsfeld befindet sich am Kurvenanfang, dadurch eine größere Spaltbreite beim Buseinstieg sowie eine ungleiche Ein- und Ausstiegshöhe am Busbord- Übergangsstein, dadurch entsteht Stolpergefahr!
HINWEIS Die Rippenstruktur vom Einstiegsfeld sind grundsätzlich parallel zum Busbord anzulegen, an der ebenen Haltestellenkante. (vgl. DIN 32984, EAÖ)
  • Eine lebensgefährliche Fahrbahnüberquerung mit mithilfe von Leitstreifen über die Busfahrspur
HINWEIS Leitstreifen mit Rippenstrukturen verweisen auf eine gesicherte unbehinderte Wegeführung für blinde und sehbehinderte Menschen hin. Deshalb dürfen keine Bodenindikatoren über Fahrbahnen/Busfahrgassen etc. eingesetzt werden. Zur Orientierung des Überquerungsbereiches sind sonstige Leitelemente, wie taktile Natursteinpflaster einzusetzen (vgl. DIN 32984).
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