Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:
Fußgänger-
Überquerungsstellen
Wir betrachten folgende Bereiche:
Fußgänger-Überquerungsanlagen werden in verkehrlicher und baulicher Hinsicht in Überquerungsanlagen mit und ohne Vorrang für den Fußgängerverkehr sowie mittels zeitlicher oder räumlicher Trennung unterschieden. Überquerungsstellen können sowohl an Kreuzungen bzw. Einmündungen oder auch zwischen diesen angelegt werden, dabei ist die barrierefreie Nutzung von differenzierter Fußgängergruppen zu berücksichtigen (z. B. Kinder, Senioren, mobilitätsbehinderte Menschen, wie mit Gehbehinderungen, Seheinschränkungen usw.). Daraus ergeben sich mit den entsprechenden verkehrlichen Anforderungen die gestalterische Ausbildung von Überquerungsanlagen.
Die räumliche Trennung des Fußgängerverkehrs vom übrigen Verkehr durch Über- oder Unterführungen innerhalb bebauter Gebiete ist nicht mehr zeitgemäß. Probleme bestehen für Menschen mit Behinderungen, weil derartige Anlagen in der Regel umständlich nutzbar sind und aufgrund negativer Eigenschaften wie Umweg, Steigung und mangelnde soziale Sicherheit (Angstraum) auch durch andere Fußgänger teilweise gemieden werden. Über- und Unterführungen sollen nur noch neu angelegt werden, wenn dies durch die topographischen Verhältnisse Vorteile für die Fußgänger bietet (EFA, 3.3.7.1).
Normen und Regelwerke von Überquerungsstellen
Zur Planung und Herstellung von Überquerungsstellen gelten folgende Vorgaben:
Normen:
DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32981 Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen
Relevante Regelwerke
RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
R-FGÜ Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
EFA 2002 Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
ERA 2010 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
ESG 2011 Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete
H BVA 2011 Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen
Thematik im Handbuch
Planungsdetails zu Überquerungsstellen siehe Handbuch Teil 2 „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“
Bodenindikatoren
Legende
- Auffindestreifen (Noppen)
- Richtungsfeld (Rippen)
- Begleitstreifen (strukturlos)
- Sperrfeld (Rippen parallel zum Rampenbord)
- Tastbord 6 cm hoch
- Rampenbord 0/3 cm
Legende
- verkürzter Auffindestreifen (Noppen)
- Richtungsfeld (Rippen)
- Lücke mit Begleitstreifen (strukturlos)
- Sperrfeld (Rippen parallel zum Rampenbord)
- Tastbord 6 cm hoch
- Rampenbord 0/3 cm
Ausführungsbeispiele
- Gesicherte Überquerungsstellen
Für das Auffinden der Überquerungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen sind Bodenindikatoren notwendig. Das erfolgt über diagonale Noppenfelder als Auffindestreifen von ca. 60 bis 90 cm Tiefe quer im Gehweg verlegt, bis zum Richtungsfeld in Rippenstruktur. Das Rippenfeld von 60 bis 90 cm Tiefe bestimmt in deren Rippenausrichtung mit dem Langstock, die Gehrichtung über die Straße. - Ungesicherte Überquerungsstellen
An ungesicherten Überquerungsstellen wird der quer im Gehweg verlegte Auffindestreifen in diagonale Noppenstruktur unterbrochen. Als verkürzter Auffindestreifen mit der Tiefe von 60 bis 90 cm endet er
im Abstand von 90 cm (mind. 60 cm) vor dem Richtungsfeld. Die Tiefe des Richtungsfeldes beträgt 60 bis 90 cm Tiefe. Das Rippenfeld bestimmt in deren Rippenausrichtung mit dem Langstock, die Gehrichtung über die Straße. - Absicherung differenzierte Bordhöhe auf Fahrbahnniveau
An Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe erhalten Menschen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln eine Bordabsenkung mit überrollbarem Bereich auf Fahrbahnniveau. Zur Absicherung dieser Stelle des ungewollten Betretens von blinden und sehbehinderten Fußgängern wird ein taktiles Sperrfeld angelegt. Das Sperrfeld besteht aus Rippenstruktur und verläuft parallel zum abgesenkten Bordverlauf der Nullabsenkung. Die Tiefe beträgt 60 cm bis 90 cm in Abhängigkeit der Breite der Überrollbarkeit bis zur seitlichen Bordsteinverziehung von 3 cm.Siehe auch: Barrierefreie Querungshilfen