Anwendungsbeispiel von ungesicherten Überquerungsstellen in Nebenstraßen
Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
- RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
- EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
- DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
- DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Kurzerläuterungen
Ungesicherte Überquerungsstellen befinden sich vorwiegend bei Nebenstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen an einer Einmündung oder zwei kreuzenden Straßen. Hier wird der Fußgänger bewusst über eine Seitenstraße außerhalb des Kurvenbereiches geführt. Die Gehrichtung verläuft also nicht geradeaus über die Straße, sondern um die Straßenecke. Der Fußgänger kann an dieser Überquerungsstelle den Verlauf des fließenden Verkehrs auf seiner Straße verfolgen und seinen Übergang darauf einstellen. Blinde und sehbehinderte Menschen können akustisch den querenden und parallelen Kfz-Verkehr untereinander besser unterscheiden. Je größer der Abstand zur Kreuzung/Einmündung, desto sicherer die Straßenquerung für diesen Personenkreis. Deshalb ist ihre Überquerungsstelle der Straßeneinmündung abgewandten Seite entfernt anzulegen und davor der abgesenkte Bereich für Personen mit fahrbaren Hilfsmitteln.
Aus örtlicher Gegebenheit gibt es Situationen, indem ein Übergang sehr kreuzungsnah errichtet werden muss. Wenn es die Verkehrssicherheit verlangt, kann der gefährliche geradlinige Fußgängerverkehr durch ein Absperrelement (z.B. Geländer) unterbunden werden.
Bei Nebenstraßen mit breiter Fahrbahn und Nebenstraßen mit Bushaltstellen ist die Anordnung einer Mittelinsel sehr hilfreich. Sie bieten eine kurze Fahrbahnüberquerung und einen Schutzraum innerhalb der Fahrbahn, dass ist besonders bedeutungsvoll für mobilitätseingeschränkte Personen und Kindern.
Bei diesen ungesicherten Überquerungsstellen ist der Abstand zwischen dem Übergang des Sehbehinderten und des Rollstuhlnutzers so weit wie möglich auseinander anzulegen, um ein eventuelles Abdriften der blinden Person in die Nullabsenkung zu vermeiden. Auch ist der überrollende Bereich auf die Breite von 1,00 m zu beschränken, denn diese Überfahrtsbreite ist in der Regel ausreichend, da bei Nebenstraßen selten mit einem Begegnungsfall zu rechnen ist.
Thematik im Handbuch
Einzelheiten konstruktiver Planungsbeispiele sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“ aufgezeichnet.