Barrierefreie Mobilität

Barrierefreie Mobilität im Detail

Anwendungsbeispiel von Bushaltestellen im Seitenraum in Sägezahn-Aufstellung

Haltestellen gelten als die Visitenkarte des ÖPNV, da sie täglich den Straßenraum repräsentieren. Diese Anlagen sollten deshalb auf ein einheitliches Gestaltungsprinzip ausgerichtet sein und ein entsprechendes Design widerspiegeln. Dabei müssen aber in großem Maße den besonderen Belangen der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste entsprochen werden.

Bei der Gestaltung von Bushaltestellen mit Sägezahn-Aufstellung reduziert sich die Bussteiglänge und somit auch eine Verkürzung der Umsteigewege und ein unabhängiges Ein- und Ausfahren am Bussteig. Diese Haltestellenform setzt jedoch voraus, dass die Fahrzeuge nicht länger sind als die Bussteige. Die Lage der Haltestellen ist so zu wählen, dass die Fahrgäste die Niederflurfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen können.

Bodenindikatoren an Bushaltestelle mit Sägezahn-Aufstellung

Grafik - Detail Bushaltestellen in Sägezahn-Aufstellung

Beispielzeichnung der Verlegung von Bodenindikatoren an einer Bushaltestelle mit Sägezahnaufstellung nach DIN 32984 in Anpassung zum Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“.

Wichtig:
Der Auffindestreifen in Rippenstruktur wird zum Haltestellenpunkt im Leitstreifen eingebunden und über den gesamten Seitenraum geführt. Die Rippen am Einstiegsfeld werden parallel zum Busbord angelegt. Das Abzweigfeld 90/90 cm, im Abstand von > 90 cm zum Auffindestreifen, zeigt den Standort zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI).

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • H VÖ: Hinweise für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Kurzerläuterungen

Bushaltestellen mit Sägezahn-Aufstellung werden vorwiegend in der Nähe von hohen Fußgängerverkehr mit Verknüpfungen zum Nahverkehrsnetz errichtet. Für die Erreichbarkeit von Bushaltestellen sind die Gehwege für Fahrgastströme, für Personen mit Behinderungen, Personen mit Reisegepäck etc. ausreichend zu dimensionieren. Diese Haltestellen sind über einen Leitstreifen miteinander zu verbinden. Die Anordnung einer blinden- und sehbehinderten Linienführung zu den schräglaufenden Bussteigen wird vielerorts zu kompliziert geplant. Zum einen erfolgt der Verlauf des Leitstreifens mit der Busbordsteinkante in Zickzackform, so dass die blinde Person stets die Verschwenkungen zu den einzelnen Haltepunkten parallel mitläuft, zum anderen werden senkrechte Abzweigungen angeboten. Solche Leitstreifenführungen sind zu unterlassen. Die ideale Linienführung ist ein durchgehender geradliniger Leitstreifen. Der Anschluss vom Leitstreifen zum Einstiegsfeld erfolgt bei größerem Abstand über ein Abzweigfeld mit Leitstreifen zum Einstiegsfeld. Bei geringem Abstand schließt der Auffindestreifen von der inneren Leitlinie oder vom längsseitigen Leitstreifen am Einstiegsfeld an. Dabei ist zu beachten, dass ab dem Leitstreifen die Bodenindikatoren zum Einstiegsfeld parallel zum Busbord angebunden werden.

Eine gesonderte Markierung der Einstiegsstelle für Rollstuhlnutzer ist möglich, wenn die Voraussetzung besteht, dass stets die gleichen Fahrzeugtypen die Haltestelle anfahren.

Bei dieser Bauweise in Sägezahnaufstellung muss die Konstruktion der Bordgestaltung exakt nach Regelwerk ausgeführt sein, damit die Busse bei der Ausfahrt aus der Schräglage ungehindert abfahren können. Die konstruktive Ausbildung sind in den Hinweisen des FGSV für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des ÖPNV dargestellt (siehe auch Handbuch “IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“, Teil 2, Abb. 12.8/10.9).

Zu dieser Konstruktion bieten sich besonders Busbordformsteine an, die eine exakte Linienführung garantieren (siehe Foto). Die Bordhöhe für die Niederflurbusse müssen deren fahrzeugspezifischen Eigenschaften entsprechen.

Grafik - Negativbeispiel der Anordnung von Bodenindikatoren vom Leistreifen zum Einstiegsfeld
Negativbeispiel der Anordnung von Bodenindikatoren vom Leistreifen zum Einstiegsfeld mit Korrektur der Neuordnung

Dieses Beispiel beinhaltet einen typischen Fehler bei der Zuordnung der Halteposition für Busse mit deren Anordnung von Bodenindikatoren. Hier muss der Bus sehr nah an die innere Eckausrundung heranfahren, um an das Einstiegsfeld zu gelangen. In diesem geringen Abstand zum vorderen schräglaufenden Bord ist es nicht möglich die Ausfahrt mit dem Einschlagswinkel vom Bus (R > 10,7 m) ohne Anstoßen an dem Außenradius vorbeizukommen oder der Bus fährt kurz zurück, um an diese Außenecke nicht anzustoßen. (Ein Rückwärtsfahren ist ohne Aufsicht gefährlich).

Die Anordnung der Lage der Halteposition ist abhängig vom

  • Auffahrradius der Busse, gemessen von der rechten vorderen Busecke zuzüglich des Sicherheitsabstands zum vorderen Bus
  • Abstand der Kopflänge vom Bus zum Haltepunkt

Nach diesen Kenndaten sollten die Bodenindikatoren vom Leitstreifen zur Einstiegsstelle angelegt werden.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Spezielle Detailzeichnungen zu Bus- und Straßenbahnhaltestellen, einschließlich Erläuterungen sind im: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, Abschnitt 12 aufgeführt.

Nach oben scrollen