Straßenbahnhaltestellen

barrierefreie Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand
Anwendungsbeispiel Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand mit Fahrgastunterstand, Seitenschutz einschließlich Bodenindikatoren und DFI-Anlage

Haltestellentypen

Haltestellen für Straßenbahnen können in Seitenlage angelegt werden.

  • am Fahrbahnrand (bevorzugt sind Haltestellen mit Haltstellenkaps)

Weitere Möglichkeiten bieten Haltestellen in Mittellage

  • mit Seitenbahnsteigen,
  • Mittelbahnsteigen,
  • angehobene Fahrbahnen,
  • Zeitinsel (mit angehobener Fahrbahn).

Planungsbeispiele

zu den verschiedenen Haltestellentypen (mit und ohne Radverkehr) sind im Handbuch Teil 2, IM DETAIL -Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ aufgezeichnet.

Wichtige Merkmale bei der Planung
von Straßenbahnhaltestellen

Neben Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge ist die bauliche Gestaltung der
Haltestelleninfrastruktur das zentrale Handlungsfeld barrierefreier Haltestellen. Bei der Planung sind u. a. folgende Kriterien maßgebend:

  • Haltestellenformen, müssen eine reibungslose Anfahrbarkeit der eingesetzten Fahrzeuge und damit zur Haltestellenkante minimale Spaltmaße von 5 cm in Stufenhöhe und 5 cm im seitlichen Abstand ermöglichen.
  • Höhenanpassungen von Haltestellenborden sind je nach  Fahrzeugeinsatz üblich. Die Einstiegshöhe von Niederflur-Straßenbahnen liegt meist bei 25 cm bis 30 cm über Schienenoberkannte. Dieses setzt den Einsatz von Sonderborden (spezielle Formsteine) sowie ausreichend lange und geradlinige Anfahrmöglichkeiten voraus.
  • Oberfläche Wartebereich ist mit fester, erschütterungsarm berollbar und rutschhemmender Oberflächenbelag (auch auf angrenzendem Gehweg) auszubilden. Querneigung soll 2 % nicht übersteigen, damit für Rollstuhlnutzer ein erhöhter Kraftaufwand beim Querlenken vermieden wird.
  • Die Breite der Wartefläche soll 2,50 m nicht unterschreiten, Bewegungsfläche an der Ein- und Ausstiegsstelle für Rollstuhlnutzer ist mit > 1,50 m x 1,50 m festzulegen, ebenfalls die Durchgangsbreite am Fahrgastunterstand.
  • Verkehrswege an der Haltestelle sind von Möblierung und sonstige Einbauten freizuhalten.
    Welche Ausstattungsmerkmale eine Haltestelle beinhalten soll, gilt es demnach im Einzelfall zu entscheiden.
  • Haltestellen sind mit Bodenindikatoren auszustatten, müssen sich zum Umgebungsbelag visuell kontrastreich und taktil absetzen. Sie sind als ein durchgängiges, schlüssiges Leitsystem zum Auffinden der Haltestelle mit deren überdachten Bereiche, Einstiegstelle, dynamischen Fahrgastinformation (DFI) zu konzipieren.

Thematik im Handbuch

Konstruktive Gestaltung von Straßenbahnhaltestellen
siehe Handbuch Teil 2,
„IM DETAIL -Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“

Allgemeines

Bei der Planung von Straßenbahnhaltestellen müssen die zu Einsatz kommenden Fahrzeuge mit ihren betrieblichen Vorgaben und Abmessungen sowie den Flächenbedarf zur Haltestelle bekannt sein. Allgemeine Gestaltungshinweise für die Schienenverkehrsmittel sind im „Merkblatt für die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs“ ausgeführt. Des Weiteren sind in den Regelwerken der RASt 06, Abschn. 4.6.1.10.6/7, der EAÖ, die H BVA sowie in den Normen der DIN 18040-03, DIN 32975 und DIN 32984 die Entwurfsgestaltung geregelt (siehe Wissenswertes). Ferner ist die Ausgestaltung von Straßenbahnhaltestellen in der BOStrab ([2] §31) erläutert. Die Definition örtlichen Standards zur Barrierefreiheit sind dem Nahverkehrsplan (NVP) zu Grunde gelegt und obliegt den Aufgabenträgern in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, Baulastträgern, der betroffenen Verbänden der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgästen und den Beauftragten und Beiräten.

Bodenindikatoren an Straßenbahnhaltestellen

  1. Abb.: Kennzeichnung Bodenindikatoren an Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand
  2. Abb.: Kennzeichnung Bodenindikatoren im Leitsystem an Straßenbahnhaltestellen

Zum Auffinden der Haltestelle sind Bodenindikatoren blinde und sehbehinderte Menschen notwendig. Bei Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand weist ein Auffindestreifen – in Rippenstruktur parallel zum Haltestellenbord – mit einer Tiefe von 90 cm über die gesamte Breite des Gehweges verlegt, auf die Position der ersten Fahrzeugtür zum Verkehrsmittel hin. Der Auffindestreifen schließt an das Einstiegsfeld an, weist eine Größe von 1,20 m parallel zur Bordsteinkante und eine Tiefe von 90 cm auf. Der Abstand zur Bordsteinkante beträgt 30 cm.
Bei Straßenbahnhaltestellen sind zur Markierung des Haltestellenbereichs Leitstreifen erforderlich. Leitstreifen bilden auch im Haltestellenbereich eine Warnfunktion für alle Gehwegnutzer und Fahrgäste mit der Signalisierung, an diese Linie ist der Abstand zur Fahrbahn einzuhaltenden.

Bodenindikatoren Mittelinsel
Kennzeichnung Bodenindikatoren an Haltestelleninsel von Straßenbahnen und Bahnsteigen

Einstiegsfelder in Leitstreifen auf Haltestelleninseln und Bahnsteigen werden mit einem quadratischen Feld exzentrisch (gleisabgewandt) angezeigt, Die Einstiegsfelder sind mit dem Langstock besser erkennbar.

barrierefreie Querungsstelle zur Strab-Mittelinsel
Kennzeichnung Bodenindikatoren an Mittelinsel Straßenbahnhaltestelle mit Fahrbahnüberquerung

Bus- und Straßenbahnhaltestellen mit separater Haltestelleninsel werden auf dem Gehweg nicht durch einen Auffindestreifen in Rippenstruktur angezeigt; sondern zu diesen Inseln führenden Überquerungsstellen durch Auffindestreifen in Noppenstruktur

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