Diese detaillierte Abbildung zeigt eine barrierefreie Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand in einer schematischen Entwurfsplanung. Die Niederflur-Straßenbahn steht an einem Bahnsteig, der durch ein taktiles Bodenleitsystem (bestehend aus Auffindestreifen, Einstiegsfeld und Leitstreifen) erschlossen wird. Neben den Unterstand befindet sich der Standort der dynamischen Fahrgastinformation (DFI), die über eine akustische Informationseinrichtung mit Anforderungstaster für blinde und sehbehinderte Menschen verfügt.
Die Haltestellenausstattung umfasst einen Fahrgastunterstand (Wartehalle) mit Sitzgelegenheiten für Fahrgäste und Rollstuhlnutzende sowie eine Informationstafel. Der Abfallbehälter mit Tastleiste ist seitlich der Wartehalle positioniert und mit einem taktilen Seitenschutz für blinde Personen versehen. Der angrenzende Fahrstreifen und der straßenbündige Bahnkörper sind ebenso deutlich erkennbar wie die Bordsteinelemente, die den Übergang zum Haltestellenbord bilden.
Die Positionierung und bauliche Ausführung von Straßenbahnhaltestellen ist maßgebend für die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Grundsätzlich wird zwischen Haltestellen in Seitenlage und Haltestellen in Mittellage unterschieden.
Haltestellen in Seitenlage befinden sich unmittelbar am äußeren Fahrbahnrand. Diese Anordnung erlaubt eine direkte Verknüpfung mit dem angrenzenden Seitenraum.
Befindet sich der Gleiskörper in der Mitte des Straßenquerschnitts, ergeben sich differenzierte Möglichkeiten zur Bahnsteiganordnung und Fahrbahnquerung:
Zeitinseln: Eine Sonderform stellt die Zeitinsel in Kombination mit einer angehobenen Fahrbahn dar. Hierbei wird der fließende Verkehr auf der Fahrbahn während des Halts der Straßenbahn (meist signalgesteuert) gestoppt, sodass die Fahrbahnfläche für diesen Zeitraum sicher als Ausstiegsfläche genutzt werden kann.
Bei der Planung von Straßenbahnhaltestellen müssen die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit ihren betrieblichen Vorgaben und Abmessungen sowie der Flächenbedarf der Haltestelle bekannt sein. Allgemeine Gestaltungshinweise für Schienenverkehrsmittel sind im „Merkblatt für die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs“ ausgeführt. Des Weiteren ist die Entwurfsgestaltung in den Regelwerken der RASt, der EAÖ, der H BVA sowie in den Normen DIN 18040-03, DIN 32975 und DIN 32984 geregelt. Ferner wird die Ausgestaltung von Straßenbahnhaltestellen in der BOStrab ([2] § 31) erläutert.
Die Definition örtlicher Standards zur Barrierefreiheit ist dem Nahverkehrsplan (NVP) zugrunde gelegt und obliegt den Aufgabenträgern in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, Baulastträgern, den betroffenen Verbänden mobilitäts- oder sinneseingeschränkter Fahrgäste sowie den Beauftragten und Beiräten.
Zum Auffinden der Haltestelle sind Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen notwendig. Bei Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand weist ein quer zur Gehrichtung über die gesamte Breite des Gehweges verlegter Auffindestreifen (in Rippenstruktur) auf die Position der ersten Fahrzeugtür hin. Dieser Auffindestreifen schließt an das parallel zur Bordsteinkante verlaufende Einstiegsfeld an.
An Straßenbahnhaltestellen sind zur Markierung des Haltestellenbereichs zudem Leitstreifen erforderlich. Diese übernehmen auch im Haltestellenbereich eine Warnfunktion für alle Gehwegnutzer und Fahrgäste; sie signalisieren, dass an dieser Linie ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. zum Gleisbereich einzuhalten ist.
zu den verschiedenen Haltestellentypen (mit und ohne Radverkehr) sind im Handbuch
Teil 2, “IM DETAIL -Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum” dargestellt.
Einstiegsfelder in Leitstreifen auf Haltestelleninseln und Bahnsteigen werden mit einem quadratischen Feld exzentrisch (gleisabgewandt) angezeigt, Die Einstiegsfelder sind mit dem Langstock besser erkennbar.