Barrierefreie Mobilität

Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen

Die vorliegende Grafik illustriert die normgerechte Umsetzung einer barrierefreien Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand. Dabei wird deutlich, wie die unterschiedlichen Anforderungen an Orientierung, Sicherheit und Komfort in den Verkehrsraum integriert werden.

Diese detaillierte Abbildung zeigt eine barrierefreie Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand in einer schematischen Entwurfsplanung. Die Niederflur-Straßenbahn steht an einem Bahnsteig, der durch ein taktiles Bodenleitsystem (bestehend aus Auffindestreifen, Einstiegsfeld und Leitstreifen) erschlossen wird. Neben den Unterstand befindet sich der Standort der dynamischen Fahrgastinformation (DFI), die über eine akustische Informationseinrichtung mit Anforderungstaster für blinde und sehbehinderte Menschen verfügt.

Die Haltestellenausstattung umfasst einen Fahrgastunterstand (Wartehalle) mit Sitzgelegenheiten für Fahrgäste und Rollstuhlnutzende sowie eine Informationstafel. Der Abfallbehälter mit Tastleiste ist seitlich der Wartehalle positioniert und mit einem taktilen Seitenschutz für blinde Personen versehen. Der angrenzende Fahrstreifen und der straßenbündige Bahnkörper sind ebenso deutlich erkennbar wie die Bordsteinelemente, die den Übergang zum Haltestellenbord bilden.

Gestaltungsmöglichkeiten von Straßenbahnhaltestellen

Die Positionierung und bauliche Ausführung von Straßenbahnhaltestellen ist maßgebend für die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Grundsätzlich wird zwischen Haltestellen in Seitenlage und Haltestellen in Mittellage unterschieden.

Haltestellen in Seitenlage

Haltestellen in Seitenlage befinden sich unmittelbar am äußeren Fahrbahnrand. Diese Anordnung erlaubt eine direkte Verknüpfung mit dem angrenzenden Seitenraum.

  • Haltestellenkaps: Als bevorzugte Ausführung gelten Haltestellenkaps. Hierbei wird die Gehweg- bzw. Wartefläche bis an das Gleis vorgezogen. Dies verhindert das Parken im Haltestellenbereich, verbessert die Sichtbeziehungen und beschleunigt den Fahrgastwechsel, da die Straßenbahn in der Fahrspur halten kann.
  • Radverkehrsführung: Die Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowohl für Bereiche mit als auch ohne Radverkehr. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der sicheren Führung der Radfahrer, um Konflikte mit ein- und aussteigenden Fahrgästen zu minimieren. Eine niveaugleiche Ebene zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugboden ist die Grundvoraussetzung für einen barrierefreien Zugang und sollte bei der Planung stets priorisiert werden.
  • Angehobene Fahrbahnen: In Bereichen, in denen Fahrgäste die Fahrbahn zum Einsteigen überqueren müssen, kann die Fahrbahn auf das Niveau des Gehwegs angehoben werden. Dies dient der Verkehrsberuhigung und erhöht die Sicherheit beim Fahrgastwechsel.

Haltestellen in Insellage

Befindet sich der Gleiskörper in der Mitte des Straßenquerschnitts, ergeben sich differenzierte Möglichkeiten zur Bahnsteiganordnung und Fahrbahnquerung:

  • Seitenbahnsteige: Die Bahnsteige liegen jeweils außen an den Gleisen. Fahrgäste müssen in der Regel eine Fahrspur überqueren, um zum Bahnsteig zu gelangen.
  • Mittelbahnsteige: Ein zentraler Bahnsteig zwischen den Gleisen bedient beide Fahrtrichtungen. Dies ist oft flächensparend und bietet betriebliche Vorteile, erfordert jedoch eine entsprechende Aufweitung der Gleise.

Zeitinseln: Eine Sonderform stellt die Zeitinsel in Kombination mit einer angehobenen Fahrbahn dar. Hierbei wird der fließende Verkehr auf der Fahrbahn während des Halts der Straßenbahn (meist signalgesteuert) gestoppt, sodass die Fahrbahnfläche für diesen Zeitraum sicher als Ausstiegsfläche genutzt werden kann.

Allgemeines

Bei der Planung von Straßenbahnhaltestellen müssen die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit ihren betrieblichen Vorgaben und Abmessungen sowie der Flächenbedarf der Haltestelle bekannt sein. Allgemeine Gestaltungshinweise für Schienenverkehrsmittel sind im „Merkblatt für die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs“ ausgeführt. Des Weiteren ist die Entwurfsgestaltung in den Regelwerken der RASt, der EAÖ, der H BVA sowie in den Normen DIN 18040-03, DIN 32975 und DIN 32984 geregelt. Ferner wird die Ausgestaltung von Straßenbahnhaltestellen in der BOStrab ([2] § 31) erläutert.

Die Definition örtlicher Standards zur Barrierefreiheit ist dem Nahverkehrsplan (NVP) zugrunde gelegt und obliegt den Aufgabenträgern in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, Baulastträgern, den betroffenen Verbänden mobilitäts- oder sinneseingeschränkter Fahrgäste sowie den Beauftragten und Beiräten.

Bodenindikatoren an Straßenbahnhaltestellen

Kennzeichnung Bodenindikatoren an Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand
Kennzeichnung Bodenindikatoren im Leitsystem an Straßenbahnhaltestellen

Zum Auffinden der Haltestelle sind Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen notwendig. Bei Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand weist ein quer zur Gehrichtung über die gesamte Breite des Gehweges verlegter Auffindestreifen (in Rippenstruktur) auf die Position der ersten Fahrzeugtür hin. Dieser Auffindestreifen schließt an das parallel zur Bordsteinkante verlaufende Einstiegsfeld an.

An Straßenbahnhaltestellen sind zur Markierung des Haltestellenbereichs zudem Leitstreifen erforderlich. Diese übernehmen auch im Haltestellenbereich eine Warnfunktion für alle Gehwegnutzer und Fahrgäste; sie signalisieren, dass an dieser Linie ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. zum Gleisbereich einzuhalten ist.

Planungsbeispiele

zu den verschiedenen Haltestellentypen (mit und ohne Radverkehr) sind im Handbuch
Teil 2, IM DETAIL -Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum” dargestellt.

Einstiegsfelder in Leitstreifen auf Haltestelleninseln und Bahnsteigen werden mit einem quadratischen Feld exzentrisch (gleisabgewandt) angezeigt, Die Einstiegsfelder sind mit dem Langstock besser erkennbar.

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