Diese detaillierte Abbildung zeigt eine barrierefreie Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand in einer schematischen Entwurfsplanung. Die Niederflur-Straßenbahn steht an einem Bahnsteig, der durch ein taktiles Bodenleitsystem (bestehend aus Auffindestreifen, Einstiegsfeld und Leitstreifen) erschlossen wird. Neben den Unterstand befindet sich der Standort der dynamischen Fahrgastinformation (DFI), die über eine akustische Informationseinrichtung mit Anforderungstaster für blinde und sehbehinderte Menschen verfügt.
Die Haltestellenausstattung umfasst einen Fahrgastunterstand (Wartehalle) mit Sitzgelegenheiten für Fahrgäste und Rollstuhlnutzende sowie eine Informationstafel. Der Abfallbehälter mit Tastleiste ist seitlich der Wartehalle positioniert und mit einem taktilen Seitenschutz für blinde Personen versehen. Der angrenzende Fahrstreifen und der straßenbündige Bahnkörper sind ebenso deutlich erkennbar wie die Bordsteinelemente, die den Übergang zum Haltestellenbord bilden.
Die Positionierung und bauliche Ausführung von Straßenbahnhaltestellen ist maßgebend für die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Grundsätzlich wird zwischen Haltestellen in Seitenlage und Haltestellen in Mittellage unterschieden.
Haltestellen in Seitenlage befinden sich unmittelbar am äußeren Fahrbahnrand. Diese Anordnung erlaubt eine direkte Verknüpfung mit dem angrenzenden Seitenraum.
Befindet sich der Gleiskörper in der Mitte des Straßenquerschnitts, ergeben sich differenzierte Möglichkeiten zur Bahnsteiganordnung und Fahrbahnquerung:
Zeitinseln: Eine Sonderform stellt die Zeitinsel in Kombination mit einer angehobenen Fahrbahn dar. Hierbei wird der fließende Verkehr auf der Fahrbahn während des Halts der Straßenbahn (meist signalgesteuert) gestoppt, sodass die Fahrbahnfläche für diesen Zeitraum sicher als Ausstiegsfläche genutzt werden kann.
Bei der Planung von Straßenbahnhaltestellen müssen die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit ihren betrieblichen Vorgaben und Abmessungen sowie der Flächenbedarf der Haltestelle bekannt sein. Allgemeine Gestaltungshinweise für Schienenverkehrsmittel sind im „Merkblatt für die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs“ ausgeführt. Des Weiteren ist die Entwurfsgestaltung in den Regelwerken der RASt, der EAÖ, der H BVA sowie in den Normen DIN 18040-03, DIN 32975 und DIN 32984 geregelt. Ferner wird die Ausgestaltung von Straßenbahnhaltestellen in der BOStrab ([2] § 31) erläutert.
Die Definition örtlicher Standards zur Barrierefreiheit ist dem Nahverkehrsplan (NVP) zugrunde gelegt und obliegt den Aufgabenträgern in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, Baulastträgern, den betroffenen Verbänden mobilitäts- oder sinneseingeschränkter Fahrgäste sowie den Beauftragten und Beiräten.
Zum Auffinden der Haltestelle sind Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen notwendig. Bei Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand weist ein quer zur Gehrichtung über die gesamte Breite des Gehweges verlegter Auffindestreifen (in Rippenstruktur) auf die Position der ersten Fahrzeugtür hin. Dieser Auffindestreifen schließt an das parallel zur Bordsteinkante verlaufende Einstiegsfeld an.
An Straßenbahnhaltestellen sind zur Markierung des Haltestellenbereichs zudem Leitstreifen erforderlich. Diese übernehmen auch im Haltestellenbereich eine Warnfunktion für alle Gehwegnutzer und Fahrgäste; sie signalisieren, dass an dieser Linie ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. zum Gleisbereich einzuhalten ist.
zu den verschiedenen Haltestellentypen (mit und ohne Radverkehr) sind im Handbuch
Teil 2, “IM DETAIL -Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum” dargestellt.
Einstiegsfelder in Leitstreifen auf Haltestelleninseln und Bahnsteigen werden mit einem quadratischen Feld exzentrisch (gleisabgewandt) angezeigt, Die Einstiegsfelder sind mit dem Langstock besser erkennbar.
In der Stadt Luxemburg umfasst die Straßenbahnlinie 24 Haltestellen mit 10 Mobilitätsknotenpunkten, die den Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln ermöglichen. Das Streckennetz wird seit seiner Inbetriebnahme 2017 ständig erweitert und hat gegenwärtig eine Länge von 16 km. Das Design der Tram wurde speziell für Luxemburg entworfen und passt zur Architektur der Stadt. Die Panoramafenster der Tram geben den Blick frei auf die Stadt und ihre Viertel. Ihre breiten Türen, ihr großflächiger Innenraum und ihre hochwertigen Materialien verleihen der Tram ein sehr hohes Niveau an Komfort. Die Tram fährt auf ihrer eigenen Fahrspur und hat somit Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Die Planung und Ausführung barrierefreier Haltestellen, wie am Beispiel der Station „Hamilius“ deutlich wird, erfordert eine ganzheitliche Betrachtung, die weit über die bloße Einhaltung technischer Normen hinausgeht. Ziel ist es, eine Infrastruktur zu schaffen, die allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen, eine selbstbestimmte und komfortable Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ermöglicht. Dies erfordert bereits in der frühen Planungsphase eine enge Abstimmung zwischen Verkehrsplanern, Architekten, Behindertenbeauftragten und Ausführungsbetrieben. Nur durch diese interdisziplinäre Zusammenarbeit können komplexe Anforderungen wie niveaugleiche Einstiege, taktile Leitsysteme, barrierefreie Querungsstellen und informative Fahrgastinformationssysteme nahtlos in den städtebaulichen Kontext integriert und handwerklich präzise umgesetzt werden. Die Station „Hamilius“ dient hierbei als Referenzprojekt, das zeigt, wie durch durchdachte Planung und konsequente Ausführung Barrierefreiheit im urbanen Raum erfolgreich realisiert werden kann.
HINWEIS:
Luxemburg orientiert sich bei der Umsetzung der Barrierefreiheit primär an seinen eigenen nationalen Gesetzen und Vorschriften sowie an europäischen Normen. Zudem werden deutsche Richtlinien und Handbücher, wie beispielsweise das Werk “IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum”, aufgrund der fachlichen Nähe und der ähnlichen Standards als ergänzende Informationsquelle oder Best-Practice-Beispiele herangezogen. Sie bilden jedoch nicht die offizielle Grundlage für die Planungen in Luxemburg.
Die fotorealistischen Aufnahmen der Station „Hamilius“ dokumentieren eine konsequent barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle in Insellage.
Bild 1 verdeutlicht die niveaugleiche Einstiegshöhe zwischen der Wartefläche und der Tram, ergänzt durch taktile Bodenindikatoren und eine dynamische Fahrgastinformationsanlage (DFI). Die transparente Wartehalle bietet ein barrierefreies Interieur, gute Beleuchtung und einen Seitenschutz zur Straße durch Geländer.
Quelle: Luxembourg, Hamilius tram stop [commons.wikimedia.org]
Bild 2 zeigt besonders detailliert das taktile Leitsystem mit Leitstreifen, Abzweigfeld mit Noppenstruktur sowie das Einstiegsfeld, wobei ein Mann mit Langstock die Funktion des Leitstreifens veranschaulicht. [Quellle: W. Mühr, 2026]
Bild 3 illustriert die konsequente Fortführung der barrierefreien Verkehrsinfrastruktur: Eine gesicherte, niveaugleiche Überquerung der Gleise führt direkt zur anschließenden Fahrbahnquerung. Diese ist mit differenzierten Bordhöhen ausgestattet und bindet die Bushaltestelle über taktile Bodenindikatoren nahtlos an das übergeordnete Leitsystem an. [Quellle: W. Mühr, 2026]