Treppen & Rampen

Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:

Ausbildung
Treppen & Rampen

Treppen und Rampen dienen zur Überwindung von Höhenunterschieden

Ansicht Barrierefreiheit Treppe-Rampe 2020

Planungsbeispiel einer barrierefreien Außentreppe im Zusammenhang mit einer Rampe zum Zielpunkt einer Bushaltestelle und einer gesicherten Straßenüberquerung mit der Verlegung von Bodenindikatoren

Wir unterscheiden:

  • Treppenanlagen in öffentlichen Gebäuden (nicht Bestandteil dieser Homepage)
  • Außentreppen an öffentlichen Gebäuden
  • Außentreppen im Freiraum

Zur Überwindung von Höhenunterschieden in Straßen- und Platzräumen werden Treppen, Rampen und Aufzüge eingesetzt. Treppen sind zur barrierefreien Überwindung von Höhenunterschieden ungeeignet, denn sie bilden für viele behinderte Menschen das größte Hindernis für ihre Mobilität. Nur unter bestimmten baulichen Voraussetzungen sind Treppen nutzbar. Von Bedeutung ist deshalb, dass barrierefreie Rampen in der Nähe einer Treppenanlage angelegt werden, damit die Mobilitätsbehinderten auch ohne besonderen Hinweis den Umgehungsweg erreichen können.

Treppen sind in fast allen Wegenetzen anzutreffen und werden täglich von Millionen von Menschen benutzt, um von einer Ebene zur anderen zu gelangen. Sie stellen wegen ihrer besonderen Unfallgefahren einen wichtigen Schwerpunkt im öffentlichen Raum dar. Die nachstehenden Ausführungen sollen zur sinnvollen Gestaltung beitragen und anhand der praktischen Beispiele zur richtigen Umsetzung auffordern.

Unfälle an Treppen sind keine Seltenheiten und führen bei den Betroffenen zu schweren persönlichen Schäden. Beim Entwurf von Treppenanlagen spielt deshalb auch der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit eine bedeutungsvolle Rolle.

Thematik im Handbuch

Die konstruktive Ausbildung zu dieser Thematik ist im
Handbuch Teil 1 „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum
aufgezeichnet.

Treppen mit Setzstufen mit sich verringernder Höhe 

Treppe-Hochschule-Fulda Handlauf

Setzstufen mit sich verringernder Höhe (genannt auch auslaufende Stufen oder Schleppstufen) sind für Menschen mit Behinderungen ungeeignet. Mit Sachverstand lassen sich dergleichen Treppen mit ungleichmäßigem Auftritt (ebenso Abtritt) barrierefrei verändern. Zum Beispiel wurde bei dieser Treppe nachträglich in den Bestand die Setzstufen aus Granitbordsteinen durch eine Basaltplatte ersetzt. Dadurch entstand der erforderliche Kontrast zur Stufenkante der hellen Granitborde. Im Bereich der Antrittsstufe wurde am Beginn des Doppelhandlaufs die Verziehung der Granitfläche vorgenommen, um einen gleichmäßigen Stufenantritt zu erreichen (siehe Titelbild).

Wichtiger Hinweis

Die DIN 18040-1 gilt für barrierefreie Anlagen öffentlicher Gebäudetreppen und für Außentreppen am Gebäude mit der Erschließung auf dem Grundstück.

Diese Norm ist nicht bindend für Freitreppen im Gelände.

Für die Errichtung von Treppenanlagen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Norm ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig (Bauämter). Um die Treppensicherheit auch im Außenbereich zu gewährleisten, sollte diese Norm in der Vertragsgestaltung Beachtung finden.

Barrierefrei nutzbare Treppen müssen analog zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrs- und Bewegungsflächen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar sind.

Anforderungen:

  • Im Außenraum sind sämtliche Stufenvorderkanten einer Treppe auf ganzer Stufenlänge ein optisch kontrastreiche Markierungsstreifen anzubringen. Nach DIN 32975 muss der Leichtdichtekontrast zwischen Stufenkantenmarkierung und Trittstufe einen Kontrastwert von mindestens 0,4 aufweisen.
  • Die Streifenbreite von 4 bis 5 cm auf der Trittstufe und mindestens 1 bis 2 cm auf der Setzstufe betragen.
  • Betonblockstufen mit dauerhaft eingesetzten Markierungsstreifen sind zu bevorzugen, weil bei ihnen ein Abtreten der Farbe nicht möglich ist. Bei einer Farbmarkierung kann Rutschgefahr entstehen.
  • Der Oberflächenbelag von Betonblockstufen einschließlich der kontrastierenden Stufenkanten müssen rutschhemmend hergestellt sein.
  • Die Markierungsfarbe sollte keinen Informationswert erhalten die in der Bedeutung für Sicherheitsfarben stehen, so steht z. B. „blau“ für Gebot, „rot“ für Verbot und „grün“ für Gefahrlosigkeit (Fluchtweg und Erste-Hilfe-Einrichtungen).
  • Für barrierefreie Treppen ist auf dunklem Bodenmaterial die Farbe „weiß“ geeignet, noch besser Farbe „gelb“.
  • Die Stufen bzw. die markierten Stufenkanten sind stets sauber zu halten (z.B. Beseitigung von Moos).

Zur Planung und Herstellung von barrierefreien Treppen gelten folgende Vorgaben:

DIN 18040-01
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040-03
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

DIN 32984
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32975
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
RASt 06
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen

Rampen sind eigenständige Bauwerke zwischen zwei Ebenen

Praxisbeispiel einer gegenläufigen Rampe mit Podest, Handlauf und Radabweiser
Quelle: www.hausjournal.net/rampe-pflastern (Abfrage vom 06.02.2019)

Querschnitt einer Rampe im minimalen lichten Abstand von 1,20 m
Rampen werden zum Gehen und zum Befahren benutzt. Der Rollstuhl ermöglicht Menschen mit körperlicher Behinderung, die gar nicht oder sehr schlecht gehen können, mobil zu sein. Um ihnen die Nutzbarkeit von Rampen zu erleichtern wird die Länge der Rampenläufe begrenzt. Bei längeren Läufen sind Ruheflächen in Form von Zwischenpodesten vorzusehen. Normkonforme Rampen benötigen viel Platz, sie müssen leicht nutzbar und verkehrssicher sein.


Die Oberfläche muss griffig, eben sein, rutschhemmende Eigenschaften aufweisen

(SRT-Wert > 55), damit die Rollstühle auf der Oberfläche Halt finden.

Oberflächenentwässerung sind auf Zwischenpodesten vorzusehen.

Maßgebende Anforderungen:

  • Längsgefälle maximal 6 %
  • Zwischenpodeste in Abständen von 6 m zwischen den Rampenläufen von 1,50 x 1,50 m
  • Bewegungsfläche am Rampenanfang und –ende mindestens 1,50 x 1,50 m
  • lichte, nutzbare Mindestbreite 1,20 m
  • Handlaufhöhe 85 cm, beidseitig anbringen
  • Radabweiser 10 cm hoch, beidseitig als Aufkantung oder Holme vorsehen
  • Querneigung entfällt
Für die Beleuchtung und Entwässerung von Treppen und Rampen muss gesorgt sein. Weitere Handbuch „Im Detail – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum
Besonderheiten barrierefreie Freitreppen
Beispiel einer Freitreppe in Minimalausstattung barrierefreier Treppenlauf mit Möglichkeiten verschiedener Nutzung im Seitenbereich

Freitreppen sind Verkehrswege die vom Stadtraum oder aus der Landschaft heraus zu einem Gebäude führen oder innerhalb einer landschaftlichen Anlage vertikale Höhenunterschiede überwinden. Sie sind eine im Freien nicht überdachte Treppe und unterliegen umfangreiche architektonische Gestaltungsmöglichkeiten und Nutzungseigenschaften, wie z. B. bequemes Steigungsverhältnis, dient zum Teil der Erholung und bietet auch Sitzmöglichkeiten an. Freitreppen haben in der Freiraumplanung eine ganz eigene Funktion, da sie die Treppe selbst zur Tribüne macht.

Freitreppen mit breiten Treppenläufen, die mit Aufenthalts- und Verweilfunktionen bestimmt sind, sollten auch die barrierefreie Zugänglichkeit (z. B. in Minimalausstattung) mit integrieren. Diesbezüglich sind die Einbauten so zu gestalten und zu kennzeichnen, dass sie auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sind. Der begehbare Bereich ist jedoch frei von Pflanztröge, Sitzelemente usw. zu halten. Die architektonische Gesamtgestaltung des Gesamtareals kann dabei unangetastet bleiben (siehe obige Zeichnung).

Von Bedeutung!
Neben Freitreppen sollten in unmittelbarer Nähe Rampen zugeordnet sein. Anstelle von Rampen müssen dann Fahrstühle (Aufzüge) vorgesehen werden.

Beispiel Freitreppe mit Stellstufen

Stellstufen

Für die Landschaftsarchitektur ist diese Bauform ein wichtiger Bestandteil ihrer Freiraumplanung. Eine Freitreppe mit Stellstufen besteht aus mehreren Teilen, vorwiegend aus Natursteinmaterialien, wobei für die Setzstufe als Stellkante meistens aus Rundbordsteinen besteht und die Trittstufe eine Pflasterung erhält. Zur barrierefreien Nutzung dieser Treppe muss ein ausreichender visueller Kontrast zwischen der Bordsteinkante und der Pflasterfläche vorhanden sein, der hier nicht besteht.

Stellstufen mit Kontrast

Stellstufen aus Naturstein lassen sich auch barrierefrei gestalten und in denkmal-geschützen Bereichen gut einordnen. Im Bezug zur Barrierefreiheit müssen die Borde der Setzstufen und die Pflasterung der Trittstufen sich kontrastreich absetzen.

Mit dem anthrazitfarbigen Pflaster wird der erforderliche Leuchtdichtekontrast von K > 0,4 zur Setzstufe erreicht. Die hellere kontrastgebenden Setzstufe erfüllt den Reflexionsgrad von p > 0,5.

Beispiel Treppenaufgang mit Betonblockstufen

Treppenaufgang mit Betonblockstufen

Farbanstriche zur Stufenkantenmarkierung an Freitreppen sind nicht dauerhaft, nutzen sich ab und müssen daher regelmäßig erneuert werden. Die Farbmarkierungen müssen ungefähr den gleichen Rutschkoeffizienten aufweisen wie die übrigen Trittstufen.

In diesem Beispiel sind gegenüber den Vorderstufen ohne Kantenmarkierungen unabhängig der Farbabnutzungen, diese Stufen von größerer Entfernung noch zu sehen.

Thematik im Handbuch

Spezielle Detailzeichnungen von Treppenanlagen im Außenraum sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ Teil I aufgezeichnet.

Treppenaufgang mit Betonblockstufen mit sichtbaren Stufenkanten

Dieselbe Treppe mit Blick von oben nach unten zeigt die sichtbaren oberen Stufenkanten, die unteren Stufen nach dem Podest nicht mehr. Für ältere und sehbehinderte Menschen sieht der untere Bereich wie eine graue Fläche aus, es besteht Sturzgefahr!

Optimale Stufenkantenmarkierungen

   
Optimale Stufenkantenmarkierungen werden erreicht bei Betonstufen, die aus dem gleichen Material bestehen und so fest verankert sind, dass sie sich nicht lösen können. Die werksmäßig in die Stufe eingesetzte Markierungskante wird als Betonblockstufe, aber auch als Winkelstufe geliefert.
Treppendetail nach DIN 1804-01 und DIN 32984
Beispielskizze einer barrierefrei zugänglichen Außentreppe mit einseitigem Gebäudeanschluss

Treppen sind für Menschen mit begrenzten Bewegungseinschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar, wenn entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Öffentliche Treppen auf dem Grundstück im Bereich der äußeren Erschließung unterliegen den Anforderungen nach der DIN 18065 zur Treppengestaltung von Gebäuden einschließlich deren zusätzlichen Normanforderungen an Barrierefreiheit.

Außentreppen werden sehr oft seitlich an einer Gebäudeflucht angebunden. Dabei ist zu beachten, dass das Maß der Trittstufentiefe einschließlich mind. 30 cm waagerechte Handlaufführung, sich noch im Treppenlauf befinden, damit eine gleichbleibende Handlaufhöhe vor der Antrittsstufe entsteht. Durch das Zurücksetzen der Treppe erfolgt im Querverkehr keine Behinderung zwischen den Passanten entlang der Gebäude zu den treppabgehenden Personen.

Bauliche Varianten von Stufenausbildungen

Vorspringende Stufenkante
Trittstufe ohne Setzstufe
Betonblockstufe mit Kantenmarkierung

Außentreppen unterliegen einer Vielzahl von Möglichkeiten in der Stufengestaltung durch Form, Material, Steigung usw. Für alle Menschen besonders mit visuellen und/oder kognitiven Einschränkungen bestehen bei Treppen eine erhöhte Absturzgefahr. Für den barrierefreien Zugang und Nutzung öffentlich zugänglicher Treppen ist deshalb die Verkehrssicherungspflicht ein wesentlicher Bestandteil.

Laufgestaltung und Stufenausbildung

Treppen müssen gerade Läufe haben. Die Treppenlauflinie muss rechtwinklig zu den Treppenstufenkanten verlaufen. Ab einem Innendurchmesser des Treppenauges von 2,00 m sind auch gebogene Treppenläufe möglich.

Treppenformen

Spezielle Detailzeichnungen von Treppenanlagen im Außenraum sind im Handbuch IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ Teil I aufgezeichnet.

Auswahl barrierefrei nutzbare Treppenläufe

A   einläufige gerade Treppe

B   zweiläufige gerade Treppe mit Podest

C   zweiläufig gewinkelte Treppe mit Podest

D   zweiläufig gegenläufige Treppe mit Podest

E   zweiläufig halbgewendelte Treppe mit Podest (der Kreisbogen kann im Winkel kleiner 180 Grad verlaufen)

Treppenformen nicht barrierefrei
Auswahl ungeeignete gebogene Treppen

Treppen mit Innendurchmesser des Treppenauges < 2 m gelten nicht als nicht barrierefreie Treppen.

Maßgebliche Anforderungen an Außentreppen:

  • Stufenauftritte sind konstruktiv nach der Stufenformel zu ermitteln (vgl. RASt 06, Tab. 37)
  • Stufen müssen geschlossen sein, kein Überstand der Trittstufen, sonst Stolpergefahr!
  • Stufen müssen geradlinig verlaufen, Richtungswechsel ist am Podest vorzusehen
  • Stufen mit seitlicher Aufkantung vorsehen, um ein Abgleiten mit dem Geh- oder Blindenstock zu verhindern
  • Jede Stufenvorderkante im Außenraum ist kontrastierend zur umgebenden Oberfläche auszubilden
  • Zwischenpodest nach maximal 15 bis 18 Stufen (RASt 06) anordnen, besser ab 12 Stufen
  • Tiefe des Zwischenpodestes muss mindestens 1,35 m (besser 1,50 m) betragen, seitliche Aufkantung vorsehen
  • Stufen müssen eine ausreichend beleuchtet sein

Hinweis zur Treppenentwässerung:
Bei Außentreppen ohne Überdachung kann zur Oberflächenentwässerung der Treppen anstatt des Aufmerksamkeitsfeldes mit Noppenstruktur ein rutschfester Gitterrost mit der Maschenweite von 30/10 mm in derselben Tiefe (60 cm oder 90 cm) eingesetzt werden.

Thematik im Handbuch

Spezielle Detailzeichnungen von Treppenanlagen im Außenraum sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ Teil I aufgezeichnet.
Nach oben scrollen