Barrierefreie Mobilität

Barrierefreie Mobilität im Detail

Barrierefreie Überquerungsstelle mit Radverkehr

Ansicht Kreuzung mit abgesektem Radweg - Begleitflächen
Anwendungsbeispiel gesicherte Überquerungsstelle mit abgesenktem Radfahrweg und Radfahrstreifen
Hinweis:
Ausstattungselemente, z. B. Schilder, Straßenleuchten, Parkscheinautomaten, Poller usw., dürfen nicht im nutzbaren Gehwegbereich hineinragen. Schutzgeländer am Fahrbahnrand müssen visuell kontrastierend gestaltet sein und sind mit einer Tastleiste mit max. 15 cm über den Boden zu versehen, damit Menschen mit dem Langstock den Schutzgitter ertasten können

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • RiLSA: Richtlinien für Lichtsignalanlagen – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr
  • DIN 32984: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Kurzerläuterungen

Bei dieser Straßenansicht handelt es sich um barrierefreie Überquerungsstellen mit unterschiedlichen Radwegführungen. Darin sind zwei Varianten der Trennung der Verkehrsarten von Fußgängerverkehr und Radverkehr dargestellt.

Zu den anliegenden Bodenindikatoren sind als Beispiel zu den getrennten Überquerungsstellen zwei Möglichkeiten über die Anordnung von Begleitstreifen und Begleitfläche aufgezeigt.

  1. Trennungsprinzip Radverkehr/Fußgängerverkehr
    Rad- und Gehwege die nebeneinander liegen, führen bei den blinden und sehbehinderten Fußgängern zu beängstigtem Verhalten, besonders beim Überqueren eines Radweges an der Kreuzung oder Einmündung, weil heranfahrende Radfahrer akustisch kaum wahrnehmbar sind. Eine Lösungsmöglichkeit zur unbehinderten Straßenüberquerung zeigt dieses Beispiel (im Bild rechte Straßenseite) mit der Absenkung des Radweges auf Fahrbahnniveau, die einige Meter vor der Fußgängerfurt erfolgt. Der Geh- und Radweg wird optisch und taktil deutlich voneinander durch einen 30 cm breiten erkennbaren Pflasterstreifen auf Gehwegniveau getrennt. Dadurch sind Sturzgefahren von Radfahrern und sehbehinderten Fußgängern ausgeschlossen.

    Der Gehweg selbst wurde mit einer hellen rollstuhlgerechten Gehwegoberfläche ausgestattet und entlang an den Gebäuden mit einem kontrastierenden taktilen Oberstreifen aus Natursteinpflaster für Menschen die einen Langstock benutzen.

  2. Trennungsprinzip Radverkehr/Kraftfahrzeugverkehr
    Bei Straßen mit geringer Verkehrsbelastung sollte der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt werden, der wie hier links im Bild als Radfahrstreifen aufgezeichnet ist. Den Fußgängern steht somit ein kompletter Seitenraum zur Verfügung, der mit hohen Bordsteinen zur Fahrbahn eindeutig abgetrennt ist.

    Zum rechtzeitigen Auffinden von Überquerungsstellen kann an den profilierten Bodenindikatoren anstatt kontrastierenden Begleitstreifen auch eine Begleitfläche eingebettet werden. Damit erhalten die lichtsignalisierten Übergänge eine auffallende Erkennbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer.

Fußgängerquerungen mit Radfahrerfurten

Planung getrennte Fußgänger-Radfahrerfurt
Planungsbeispiel barrierefreie Überquerungsstelle mit Fußgänger- und Radfahrerfurt an einer Lichtsignalanlage
barrierefreie Überquerungsstelle mit Lichtsignalanlage und Radfahrerfurt an einer Platzfläche - Fabiano Munisso
Praxisbeispiel einer barrierefreien Überquerungsstelle mit Lichtsignalanlage und Radfahrerfurt an einer Platzfläche verbunden mit einem Leitstreifen (Foto: Fabiano Munisso, Stadt Luxemburg)

Getrennte Geh- und Radwege werden oft mit einer gemeinsamen Fahrbahn-Überquerung verbunden. Radfahrerfurten sind stets im Zuge von gekennzeichneten Vorfahrtsstraßen an Lichtsignalanlagen zu markieren. Die Furtmarkierung besteht aus beidseitigen unterbrochenen Breitstrichen mit 50 cm Strich- und 25 cm Lückenlänge (Bild links – in Deutschland). Vorteilhaft ist eine farbliche Hervorhebung der Radfahrerfurt auf der Fahrbahn.

Die Ausbildung der Fußgängerfurt erfolgt als getrennte Überquerungsstelle mit einer Nullabsenkung zur Radfahrerfurt und einer taktilen Bordsteinkante für blinde und sehbehinderte Fußgänger. An der seitlichen Bordverziehung zur Nullabsenkung befindet sich der Standort der Lichtsignalanlage mit Blindenanforderungstaster (Vibrationstaster). Wichtig ist, dass der Lichtsignalmast eine optische Kontrastierung aufweist (siehe Bild rechts).

Mit der Zuordnung der Nullabsenkung für Rollstuhl- und Rollatornutzer zur Radfahrerfurt vergrößert sich auch der Abstand der Blindenquerung zur Kreuzung, ebenso auch beim Überqueren des Radweges durch den vergrößerten Abstand der Bodenindikatoren zur Radfahrerfurt.

Beim Zweirichtungsradweg oder Radwegbreite > 2,50 m ist es sinnvoll, eine taktile Leitlinie anzulegen, die eine geradlinige Führung vom Gehweg zur Aufstellfläche ermöglicht. Gleichfalls kann die Anordnung eines 60 cm tiefen Richtungsfeldes die Überquerung des Radweges mit dem Blindenlangstock erleichtern.

Die Tiefe der Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer ist so zu bemessen, dass zum Radweg keine Behinderungen entstehen.

Thematik im Handbuch

Weitere Planungsbeispiele mit deren konstruktiven Angaben sind im Handbuch:
„IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“,
im Abschnitt „Überquerungsstellen mit Fuß- und Radverkehr“, aufgezeichnet.

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