Barrierefreie Mobilität

Barrierefreie Mobilität im Detail

Ungesicherte Überquerungsstellen

Ungesicherte Überquerungsstelle
Ausführungsbeispiel einer ungesicherten Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach DIN 18040-3 und DIN 32984

Fußgänger müssen an Überquerungsstellen eine begreifbare Situation vorfinden!

Die Anwendung von ungesicherten Überquerungsstellen erfolgt zur Herstellung notwendiger Wegeverbindungen bei Seitenstraßen oder in der Straßenmitte liegenden Zielen.

Mobile, blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer suchen im Allgemeinen ihre eigenen, zum Teil individuellen und ortsspezifischen Überquerungsstellen, um „Ihre“ Straße zu überqueren. Sie lokalisieren entsprechend der Orientierungs- und Mobilitätsschulung und ihrer Alltagserfahrung autonom. Zu deren Sicherheit sind müssen ungesicherte Fußgänger-Überquerungsstellen exakt nach den Vorgaben der DIN 18040-03 und der DIN 32984 ausgerichtet sein.

Bei einer ungesicherten Überquerungsstelle handelt es sich um eine Straßenüberquerung für Fußgänger

  • ohne Lichtsignalanlage und
  • ohne Fußgängerüberweg!

Die Fußgänger-Überquerungsstellen können als

  • gemeinsame Überquerungsstelle mit 3 cm Bordhöhe oder als
  • getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe gestaltet werden.

Die abgesenkten Borde müssen sich kontrastierend zur Fahrbahn absetzen (siehe obiges Bild).

Wichtig!
Erforderlich werdende ungesicherte Überquerungsstellen dürfen in der Bauweise nicht mit gesicherten Überquerungsstellen gleichgestellt werden, weil sonst bei blinden und sehbehinderten Menschen Verwechslungen mit einem Fußgängerüberweg oder einer lichtsignalisierten Überquerungsstelle entstehen. In diesem Fall kann es bei einer falschen Bauausführung zu einem Unfall führen mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Planer (gerichtliches Verfahren).

Seit Dez. 2020:
Optimierung ungesicherte Überquerungsstellen

Ausbildung ungesicherte Überquerungsstelle nach DIN 32984:2020-12
Der querlaufende Auffindestreifen im Gehweg wird durch einen Begleitstreifen unterbrochen, so dass zwischen Richtungsfeld in Rippenstruktur und Auffindestreifen in Noppenstruktur eine visuelle und taktile Trennung entsteht. Diese Lücke ohne Bodenindikatoren kennzeichnet den Unterschied zur gesicherten Überquerung. Mit dem Blindenlangstock muss die strukturfreie Distanz zwischen den beiden Bodenindikatoren eindeutig erkennbar sein. Der Abstand zwischen Auffindestreifen in Noppenstruktur und Richtungsfeld in Rippenstruktur soll maximal 90 cm betragen, jedoch 60 cm nicht unterschreiten. Fehlt aber der verkürzte Auffindestreifen z. B. bei nicht ausreichender Gehwegbreite, ist das Richtungsfeld bis zu 60 cm zur inneren Leitlinie zu verlängern.
Ausbildung ungesicherte Überquerungsstelle im Gehweg mit Mindestlücke von 60 cm, Mindestbreite des Noppenfeldes von 30 cm, mit Querungstiefe von 90 cm
Das Mindestmaß der Distanz zwischen Richtungsfeld und Noppenfeld des Auffindestreifens soll 60 cm nicht unterschreiten. Das ist wichtig, weil durch die Pendel-Schleiftechnik mit dem Blindenlangstock (in der Regel ein Meter breit) die Lücke ohne Bodenindikatoren im Zusammenhang mit dem Noppenfeld an der inneren Leitlinie, noch taktil wahrgenommen wird. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Tiefe des Noppenfelde 90 cm nicht unterschritten wird, damit kein Überlaufen dieser Überquerungsstelle entsteht. Im beengten Gehweg sollte die Mindestbreite des Noppenfeldes 30 cm nicht unterschreiten.

Beispiel ungesicherte Überquerungsstelle mit Mittelinsel

Ausgestaltung einer
ungesicherten
Überquerungsstelle
mit differenzierter
Bordhöhe über eine
Mittelinsel.

Mittelinseln verringern das Unfallrisiko und erleichtern die Fahrbahnquerung, da immer nur eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Erst ab einer Tiefe von 2,50 m sind Mittelinseln für Menschen mit fahrbaren Mobilitätshilfen geeignet. Ist die Tiefe der Mittelinsel kleiner als 2,50 m, dann ist das Richtungsfeld (RF) über die gesamte Tiefe der Mittelinsel zu verlegen.
Bei Gehwegbreiten kleiner als 1,50 m entfällt der Auffindestreifen (AF) in Noppenstruktur.
Das Richtungsfeld (RF) in Rippenstruktur muss dann so tief angelegt sein, dass von der inneren Leitlinie aus, die Rippenstrukturen mit dem Blindenlangstock ertastet werden.

Bisheriger Einbau von Bodenindikatoren an Überquerungsstellen

Ab einer Gehwegbreite von 5 m sollte an einer ungesicherten Überquerungsstelle ein Aufmerksamkeitsfeld angelegt sein. Das Aufmerksamkeitsfeld an der inneren Leitlinie als Noppenfeld 90/90 cm befindet sich im Abstand zum Richtungsfeld in Rippenstruktur, um eine visuelle und taktile Trennung zu erreichen. Diese Lücke ohne Bodenindikatoren kennzeichnet den Unterschied zur gesicherten Überquerung.

Mit dem Blindenlangstock muss die strukturfreie Distanz zwischen den beiden Bodenindikatoren eindeutig erkennbar sein. Erfahrungen von bebauten ungesicherten Überquerungsstellen ohne Noppenfeld an der inneren Leitlinie oder mit großem Abstand zum Richtungsfeld haben gezeigt, dass diese Überquerungsstellen nicht wahrgenommen wurden.

Blinde und sehbehinderte Menschen überlaufen einerseits diesen Querungsbereich (siehe nachstehendes Bild und Video) oder triften bei breiten Gehwegen von der Gehrichtung ab und finden nicht das Richtungsfeld. 

Ungesicherte Überquerungsstelle - Noppenfeld, Richtungsfeld
Ausbildung ungesicherte Überquerungsstelle nach DIN 32984:2011-10 (Nicht mehr normkonform!)

Die Lücke zwischen verkürztem Auffindestreifen und Richtungsfeld signalisiert eine ungesicherte Fahrbahnüberquerung

Bei einer Unterschreitung der 60 cm breiten Mindestlücke zwischen Noppenfeld des Auffindestreifens und Richtungsfeld am Bordstein, wird der taktilloser Bereich überlaufen und nicht ertastet. Die Schleifbewegung der Stockspitze überrollt durch die Schritt- bzw. Gehbewegung diese Stelle. Daraufhin wird diese Überquerungsstelle irrtümlich als gesicherte Überquerung angesehen. Das kann zu schwerwiegenden Folgen für den Langstocknutzer, aber auch für den Planer führen.

Negativbeispiel einer ungesicherten (gefährlichen) Überquerungsstelle
Negativbeispiel einer ungesicherten (gefährlichen) Überquerungsstelle mit Unterschreitung des taktil-losen Mindestabstand zwischen Rippenfeld und Noppenfeld

Thematik im Handbuch

Lösungen zu dieser Thematik sind aufgezeichnet im Handbuch
„IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“.

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