Fachliteratur

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Im Grundgesetz ist der Gleichbehandlungsgrundsatz für Menschen mit Behinderungen im Artikel 3 Absatz 3 geregelt. Dem Gedanken der Barrierefreiheit wird vertieft mit dem Satz 2: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Teil 1 (SGB IX) bezieht sich die Definition der Behinderung auf den § 2 Abs. 1 „Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen“.
Darin steht: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft. Es regelt vorrangig die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist. Darin wird aufgeführt die Beseitigung einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen bzw. diese zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Über bundeslandeigene Landesgleichstellungsgesetze wird die Umsetzung der gleichen Inhalte auf Landesebene erstellt.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Seit dem 01.04. 2013 ist eine Neufassung der StVO in Kraft getreten. Verkündigungsbezeichnung: „Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367)“ Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013

Weitere Einzelheiten sind zu finden auf der Internetseite BMVI (Bundesverkehrsministerium) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die StVO ist im Zusammenhang mit der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 22. Oktober 1998, in der Fassung vom 17. Juli 2009 zu betrachten.

Beispiel aus der StVO über die Regelung des Querverkehrs zwischen Radweg und Fußgängerüberweg am kleinen Kreisverkehr

Kurzinhalt:

  • regelt das Verhalten und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr z.B. Allgemeine Verkehrsregeln über die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, das Halten und Parken, Verhalten bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • umfasst Verhaltungsregeln für Fußgänger, Radfahrer, Personen mit besonderen Fortbewegungsmitteln (z.B. Rollstuhl)
  • beinhaltet Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ)
  • enthält Verkehrsregelungen für den Kreisverkehr
  • ordnet die Klassifizierung der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen

Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)
Diese Verordnung enthält Regelungen für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Diese VO gilt für

  • Straßenabhängige Bahnen (Straßenbahnen im öffentlichen Verkehrsraum)
  • Unabhängige Bahnen (Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen)

Maßgebend für den Außenbereich gelten besonders die Angaben im § 31 über die Vorschriften zu Haltestellen

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern,
soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen.
Für die Planung im Außenbereich sind besonders folgende Abschnitte bedeutungsvoll:
§ 32 Haltestellen – Liniennummer, Name des Unternehmen etc.
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
§ 34 Sitzplätze für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
§ 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen.
Ziel im Nahverkehrsplan ist die Erreichbarkeit einer vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen bis zum 1. Januar 2022. www.gesetze-im-internet.de

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Durch die Verweisung auf Normen kann der Gesetzgeber zudem wesentlich flexibler auf Änderungen im Stand der Technik reagieren. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm regelmäßig den „Beweis des ersten Anscheins“ zu. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).
(Quelle: www.din.de)

Die auf Konsensbasis bestehenden Normenausschüsse, wie der Normenausschuss Bauwesen (NABau), erarbeiten Normen für barrierefreie Gestaltung von Verkehrsräumen (z.B. DIN 18040-1). Der Normenausschusses Medizin (NAMed) steht für den Bereich der Verkehrsraumplanung in Relevanz (z.B. DIN 32975). Diese Normausschüsse definieren die technischen Voraussetzungen für die Einhaltung von Barrierefreiheit.

DIN EN 17210, Ausgabe 2021-08
Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen

Zum Inhalt:

Die europäische Norm beschreibt grundlegende, allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umgebung nach den Prinzipien des „Design for All“. Sie legt fest, was notwendig ist, mit diesen Prinzipien übereinzukommen und was eine gleichberechtigte und sichere Nutzung für eine Vielzahl von Nutzergruppen erleichtert.

Im Zusammenhang mit der gebauten Umwelt wurde in Deutschland bislang die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden, Wohnungen sowie Verkehrs- und Freiflächen nach der Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ geplant und umgesetzt. Es sind die Teilnormen:

  • Teil 1: „Öffentlich zugängliche Gebäude“ (Ausgabe Oktober 2010)
  • Teil 2: „Wohnungen“ (Ausgabe September 2011)
  • Teil 3. „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ (Ausgabe Dezember 2014)

Die europäische Norm verfolgt einen anderen Ansatz und weist eine wesentlich komplexere Struktur auf. Sie bedient sich zwar auch der Formulierung von Schutzzielen, die hier als funktionale Anforderungen und Empfehlungen bezeichnet werden. Zusätzlich wurde jedem einzelnen Abschnitt eine allgemeine Begründung der zugehörigen Anforderungen und Empfehlungen vorangestellt, die als ein einziges Dokument alle relevanten Aspekte der Barrierefreiheit anzusprechen.

Zunächst dient diese europäische Norm als ergänzende Informationsquelle. Die Planung der Barrierefreiheit der gebauten Umgebung unterliegt bis zum Ablauf der Übergangsfrist (36 Monate nach Veröffentlichung der europäischen Norm als DIN EN 17210) in Deutschland weiterhin den Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ [August 2024]. Diese wird im Rahmen der Überarbeitung zu einer „nationalen Anwendungsnorm“ von DIN EN 17210 entwickelt und die technischen Parameter enthalten, die zur Umsetzung der verbal umschriebenen Anforderungen und Empfehlungen aus DIN EN 17210 notwendig sind.

(Inhalt in Anlehnung an „Barrierefreies Bauen nach Norm in Deutschland“ von Guido Hoff, DIN e. V. 06.01.2021)
Der Preis für die DIN EN 17210:2021-08 mit 324 Seiten beträgt 446,90 € als PDF, in Druckversion 540,20 €. Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32975, Ausgabe 2009-12
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN 32977-1, Ausgabe 1992-07
Behinderungsgerechtes Gestalten; Begriffe und allgemeine Leitsätze

NEU: DIN 32984, Ausgabe 2023-04
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Ersatz für DIN 32984 (2020-12) 

Aufgrund von
Anwenderhinweisen, bestand die Notwendigkeit unter anderem einige Bilder zu
überarbeiten, um Missverständnisse auszuräumen. Mit dieser Neuausgabe wurden
erforderliche Korrekturen vorgenommen.

Zum Inhalt:

Die DIN 32984 legt Anforderungen für Bodenindikatoren fest mit dem Ziel, die Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum zu verbessern.

Die Norm setzt die Anordnung von Bodenindikatoren fest und beschreibt die Nutzbarkeit sonstiger Leitelemente für blinde und sehbehinderte Menschen sowohl in öffentlich zugänglichen Einrichtungen von Gebäuden. Gleichermaßen aber auch für Verkehrsanlagen mit deren Straßenräumen in den Bereichen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Festgelegt werden Form und Maße der Profile und der erforderliche Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren. Des Weiteren werden Aussagen zu den Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarkeit getroffen.

Für Planung und Bau werden in der DIN typische Grundsituationen mit Standardlösungen aufgezeigt, durch deren Einhaltung die erforderliche Einheitlichkeit erreicht werden soll, die für eine sichere Orientierung notwendig ist.

Die Norm gilt für Neubauten und kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. 

Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32981, Ausgabe:2018-06
Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen

Zum Inhalt:
Diese Norm legt Anforderungen an taktile und akustische Einrichtungen bei ortsfesten Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) und Fußgängerfurten im öffentlichen Straßenraum in Verbindung mit DIN 18040-3, DIN EN 50556, DIN VDE V 0832-110, DIN EN 50293 und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) fest. Diese Norm gilt auch für transportable Lichtsignalanlagen mit kreuzendem oder einmündendem Verkehr, wenn Zusatzsignale für blinde und sehbehinderte Menschen gefordert werden
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32986, Ausgabe 2019-06
Taktile Schriften und Beschriftungen- Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift

Zum Inhalt:
Die Beschriftung von beispielsweise Handläufen, Türen, Aufzugstableaus, Bedienelementen sowie von Lageplänen, Reliefs und Modellen im Außenbereich mit Braille- und erhabener Profilschrift sowie Piktogrammen dient der Wegeleitung und Orientierung von blinden und sehbehinderten Personen in Verkehrsanlagen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Gemeinschaftseinrichtungen von Wohnanlagen. Diese Norm legt Anforderungen und Maße für die Brailleschrift (Blindenschrift) und erhabene Profilschrift zur Verwendung im Innen- und Außenbereich fest. Sie regelt die Gestaltung und Anordnung der Informationselemente, damit blinde und sehbehinderte Menschen diese Informationen flüssig erkennen, lesen und interpretieren können.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-3, Ausgabe 2014-12
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
– Der 3. Teil der DIN 18040 komplettiert die beiden anderen Normteile zum barrierefreien Bauen von Teil 1 und Teil 2.

Diese Norm beinhaltet Grundlagen für die Planung, Ausführung und Ausstattung von barrierefreien Verkehrs- und Außenanlagen im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum und enthält neben allgemeinen Planungsanforderungen besondere Planungsanforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrs- und Außenanlagen. Sie gibt darüber hinaus Hinweise für die barrierefreie Gestaltung von Außenanlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Der Teil 3 ersetzt die DIN 18024-1 von 1974 und 1998
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-3 – Entwurf, Ausgabe 2023-01 [NEU]
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN 17210:2021-08 ist eine Überarbeitung der DIN 18040-3 Ausgabe 2014-01 notwendig.

Gegenüber der DIN 18040-3:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Überarbeitung der Begriffsdefinitionen;
  • inhaltliche Anpassung der Abschnitte 4 bis 9 an DIN EN 17210
  • Abschnitt 9 in 5.7.1 integriert
  • die Unterabschnitte 5.3.4 und 5.6 neu erstellt
  • Unterabschnitt 5.8 komplett überarbeitet
  • redaktionelle Überarbeitung

HINWEIS:
Entsprechend der Aussage im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ Teil 2, wurde im Norm-Entwurf an gesicherten Überquerungsstellen die Breite der Nullabsenkung mit 1,80 m angepasst (s. Abschn. 10.6, S. 28). Bei ungesicherter Überquerung sollte je nach Fußgängerquerverkehr die 1,00 m Breite Nullabsenkung dementsprechend festgelegt werden. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Handbuch Teil 1 und Teil 2 liegen nicht vor.
Der Teil 3 ersetzt die DIN 18040-3, Ausgabe 2014-12.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-02, Ausgabe 2011-09
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen
Teil der DIN-Reihe 18040 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die DIN führt auf, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Darin sind berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.

Im Gegensatz sind die DIN 18025-1: 1992-12 und DIN 18025-2: 1992-12 zurückgezogenen.

DIN 18040-01, Ausgabe 2010-10
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Teil 1 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit den dazugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Diese Norm will sicherstellen, dass über technische Voraussetzungen an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen allen Personen eine selbstbestimmbare, unabhängige und selbstständige Nutzung ermöglicht wird, die auch Personen mit sensorischen Anforderungen Rechnung tragen sollen.
Im Gegensatz zur zurückgezogenen DIN 18024-2:1996-11 werden Arbeitsstätten in dieser Norm nicht mehr geregelt.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 13278 Ausgabe 2022-05
Smarte Mobilität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – Funktionale Ansätze

Die Norm beschreibt die Anforderungen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität an Mobilitätsanwendungen für Smartphones und richtet sich unter anderem an Entwickler und Anbieter von Mobilitätsanwendungen. Es handelt sich um Applikationen (Apps), die Menschen im Straßenverkehr, bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs und bei der Orientierung im öffentlichen Raum einschließlich öffentlich zugänglicher Gebäude unterstützen. 

Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)

In der Bundesrepublik Deutschland werden die Richtlinien von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit einem Runderlass eingeführt. In den jeweiligen Regelwerken sind allerdings nur Teilaspekte der Barrierefreiheit behandelt, daher sind die entsprechenden Normen der Barrierefreiheit in der Planung und Bauausführung mit einzubeziehen.

 Die Regelwerke lassen sich in die vier Kategorien mit abgestufter Bedeutung einteilen:

  • Regelwerk R1 ►besitzen bei Vertragsvereinbarungen eine hohe Verbindlichkeit (Richtlinien)
  • Regelwerk R2 ►empfehlen ihre Anwendung als Stand der Technik (Merkblätter und Empfehlungen)
  • Wissensdokument W1 ► geben aktuellen Wissensstand innerhalb der FGSV-Gremien wieder (Hinweise)
  • Wissensdokument W2 ► geben Auffassung eines einzelnen FGSV-Gremiums wieder (Arbeitspapiere)

Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflasterdecken und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr

(FGSV 407, Systematik R 2), Ausgabe 2020

Dieses Merkblatt gilt für die Bestimmung und Bewertung des Rutschwiderstandes von Pflasterdecken und Plattenbelägen in kommunalen Verkehrsflächen, wie zum Beispiel verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen, Fußgängerbereiche, Fußgängerstraßen, Geh- und Fußwege. Darin eingeschlossen sind die von Fußgängern genutzten Bereiche von Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen. Behandelt werden rechtliche Hinweise, Mess- und Prüfverfahren, die Bewertung des Rutschwiderstandes anhand der SRT-Werte, Hinweise zur Auswahlentscheidung bei neu herzustellenden Flächen, Informationen zur Instandsetzung von Pflasterdecken und Plattenbelägen sowie geltende Normen, Gesetze und Technische Regelwerke.
Ersetzt die Ausgabe von 1997.

RASt 06 – Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
– enthält zahlreiche Regelungen über Nutzungsansprüche von mobilitätsbehinderten Menschen im Verkehrsraum (z.B. Gehwegbreiten, Bordabsenkungen)

EFA – Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs, Ausgabe 2002
– beinhaltet relevante Entwurfselemente des Fußgängerverkehrs (z.B. Einrichtungen und deren Abmessungen für das Überqueren der Fahrbahn)

EAR – Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, Ausgabe 2005
– umfasst Entwurfsmerkmale von Parkflächen, sie einwandfrei einzuordnen, benutzerfreundlich und barrierefrei auszustatten

EAÖ – Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Ausgabe 2013
– vermittelt umfassende und übersichtliche Darstellung aller für den ÖPNV relevanten Entwurfsdaten für die Planungsarbeit

R-FGÜ – Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ausgabe 2001
– legt die Ausstattung fest für das Überqueren der Straße mit Zebrastreifen

RiLSA – Richtlinien für Lichtsignalanlagen – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr, Ausgabe 2015
Die Richtlinien enthalten grundlegende verkehrstechnische Bestimmungen und Empfehlungen für die Einrichtung und für den Betrieb von Lichtsignalanlagen. Sie wurde an die neue StVO angepasst und als Ausgabe 2015 herausgegeben. Die Ausgabe 2015 der RiLSA ersetzt die Ausgabe 2010.

ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010
– ersetzt die ERA 95, Ausgabe 1995, und die „Hinweise zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen“
nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, Ausgabe 1998.

H VÖ – Hinweise für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Ausgabe 2009
– ersetzt die Ausgabe „Empfehlung für Planung, Bau und Betrieb von Busbahnhöfen“ Ausgabe 1994

H BVA – Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen, Ausgabe 2011
– vertieft nach dem aktuellen Wissensstand die notwendigen Anforderungen an barrierefreien Verkehrsanlagen. Darin werden neben der Konkretisierung höherrangiger FGSV-Regelwerke, wie z. B. der RASt 06, der EAÖ oder den ERA, im Hinblick auf Barrierefreiheit, hauptsächlich Festlegungen von Leitlinien nach den Prinzipien im „Design für Alle“ Bewertungs- und Orientierungshilfen aufgezeigt. Die H BVA ist keine Richtlinie zur Entwurfsgestaltung und vermittelt keine konkreten Planungsdetails!

Eine Zusammenstellung aller Technischen Regelwerke befindet sich im https://www.fgsv-verlag.de/.

Fachwissen für barrierefreies Planen und Bauen:

Regelwerke, DIN, Gesetze, Publikationen

Richtlinien für barrierefreies Planen und Bauen
im öffentlichen Verkehrsraum (Stand Januar 2021)

Der Entwurf und die Bauausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen sind in zahlreichen technischen Vorschriften, Richtlinien und Standards geregelt. Die Regelwerke sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgerichtet und verdeutlichen den aktuellen Stand der Technik. Sie vermitteln die erforderliche Theorie zur praktischen Ausführung. Bei der Anwendung der Regelwerke ist jedoch stets auf den aktuellen Wissensstand zu achten. Dies bedeutet aber auch eine permanente Fortbildung, um die ständige Weiterentwicklung des Standes der Technik rechtzeitig berücksichtigen zu können. Bei Abweichungen von den Regelwerken muss stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Deshalb ist soviel Sachverstand erforderlich, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.

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