Einbauhinweise

Überquerungsstellen - Führung Auffindestreifen im Gehweg (Querverlegung)

Diverse Planungsfehler bei der Zuordnung des Auffindestreifens an Überquerungsstellen

Um eine sichere Überquerung von Fahrbahnen für blinde und
sehbehinderte Menschen eindeutig auffindbar zu machen, sind
Überquerungsstellen immer mit Bodenindikatoren anzuzeigen, das gilt sowohl bei gesicherten Überquerungsstellen mit Lichtsignalanlage oder am Fußgängerüberweg als auch bei ungesicherten Überquerungsstellen.

Praxisbeispiel:
Diese Art einen Stumpf vom Auffindestreifen als Überquerungsstelle für blinde und sehbehinderte Fußgänger anzubieten ist purer Unsinn. Der kurze Auffindestreifen am Fahrbahnrand ist vom Gehweg her nicht auffindbar, es fehlt der Anschluss zur inneren Leitlinie (Gartenzaun). Das Noppenfeld im Gehweg ist stets von der inneren Leitlinie bis zum Richtungsfeld zu führen.

Die Anzeige einer gesicherten Überquerungsstelle erfolgt durch die Kombination eines Auffindestreifens in Noppenstruktur und eines Richtungsfeldes in Rippenstruktur. Der Auffindestreifen verläuft quer über den gesamten Gehbereich. Er endet in Richtung Bordsteinkante an einem Richtungsfeld. Über die Rippen erfolgt die Gehrichtung zur Überquerung der Fahrbahn.

Bei einer ungesicherten Überquerung muss das Noppenfeld 90 cm (60 cm) vor dem Richtungsfeld enden. Die Lücke zwischen verkürztem Auffindestreifen und Richtungsfeld kennzeichnet eine ungesicherte Überquerung (vgl. DIN 32984).

Praxisbeispiel:
Diese Verlegform den Auffindestreifen am Lichtsignalmast auf halber Gehweglänge zu enden, ist oft zu sehen. Langstocknutzer, die an der inneren Leitlinie entlang gehen, hier z. B. am Pflaster-Oberstreifen am Gebäude, haben keine Chance den Auffindesteifen an der Überquerungsstelle aufzufinden. Grundsätzlich ist das Noppenfeld bis zum Gebäude oder zum taktilen Oberstreifen zu führen.

Überquerungsstellen - Führung Auffindestreifen im Gehweg (Längsverlegung)


Diverse Planungsfehler bei der Zuordnung des Auffindestreifens an Überquerungsstellen

Topografisch bedingt werden Fußgängerfurten am Gehweg auch in geradliniger Gehrichtung angeordnet. Besonders bei Einmündungen ist dies der Fall. Die Anordnung der Bodenindikatoren verlaufen demzufolge nicht quer über den Gehweg wie in der DIN 32984 vorgesehen, sondern in Längsrichtung des Gehweges.

So nicht!

Einbauhinweise - barrierfereie Auffindestreifen am Lichtsignalmast

Praxisbeispiel:
Überquerungsstelle ohne Gehweganschluss führt blinde und sehbehinderte Fußgänger zu gefährlichen Verkehrssituationen (roten Pfeile zeigen die reguläre Gehrichtung an)

Dabei ist zu beachten bei diesem Fall, dass der Auffindestreifen in Noppenstruktur immer im Bezug zur inneren Leitlinie steht. Die Länge des Noppenfeldes vor dem Richtungsfeld ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Es sollte aber 90 cm nicht unterschreiten (Größe eines Aufmerksamkeitsfeldes mit 90/90 cm). Zur Überbrückung einer längeren (diffusen) Gehwegfläche kann über einen taktilen 30 cm tiefen Pflasterstreifen erfolgen.

Sondern so!

Einbauhinweise - barrierefreie Überquerungsstelle mit Auffindestreifen und innere Leitlinie

Nachträgliche bauliche Maßnahme:
Der fehlende Anschluss zwischen dem Auffindestreifen an der Fahrbahn und der inneren Leitlinie vom Gehweg muss durch ein taktiles Leitelement überbrückt werden. Als bauliche Maßnahme kann ein 30 cm breiter taktiler Pflasterstreifen aus Granit die Lücke schließen.

Begleitende Videos

Die beiden Videos zeigen die Problematik einer blinde Frau, die mit ihrem Langstock vom Gehweg kommend sich bemüht bei fehlender Leiteinrichtung die Überquerungsstelle aufzufinden und entgegengesetzt von der Überquerungsstelle den Wegeanschluss entlang der Straße.

VIDEO 1
Fehlende Leiteinrichtung zur Überquerungsstelle führt zur gefährlichen Situationenen.
Die blinde Fußgängerin geht zügig und sicher mit dem Blindenlangstock tastend an die innere Leitlinie des Tiefbordsteins auf die Überquerungsstelle zu. Plötzlich endet diese tastbare Führung, sie wird stutzig und geht dadurch langsam tastend emotional weiter in Richtung der gedachten Überquerungsstelle. Auf diesem Weg stehen zwei Hindernisse mitten im Gehweg. Den Elektroschaltschrank hat sie durch Zufall wahrgenommen und ist auch durch Zufall am Verkehrszeichenmast vorbeigekommen. Der Auffindestreifen für der Überquerungsstelle wurde zufällig ertastet. Vorsichtig sucht sie schleifend mit dem Langstock die Bodenindikatoren am Standort der Lichtsignalanlage. Aber vergebens, der Ampelmast ist nicht auffindbar.

Bestehende Gefahr:
Hindernisse im Gehweg sind Stoßkanten, sie können zu Verletzungen führen. Das Nichtauffinden des Lichtsignalgebers kann zu unkontrollierter gefährlicher Überquerung der Fahrbahn führen.

VIDEO 2
Von der Überquerungsstelle auf dem Gehweg ohne weiterührende Leiteinrichtung ist sehr gefährlich.
Nach der Überquerung der Fahrbahn an den Bodenindikatoren angekommen, geht die blinde Fußgängerin nach ihrer gelernten Orientierung dem Geräusch des Fahrverkehr nach, denn auf dieser Seite befindet sich der Gehweg mit der inneren Leitlinie. Anstatt diesen zu ertasten erschreckt sich die blinde Fußgängerin, denn sie ist zur Straße hingelaufen und hört den annähernden Lastkraftwagen. Sofort verändert sie die Gehrichtung und sucht weiter vergebens mit dem Langstock die taktile Leitlinie.

Bestehende Gefahr:
Fehlende Leitorientierung am Gehweg kann für blinde und sehbehindert Menschen zu unkontrollierten Gehrichtungen und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen.

VIDEO 1

VIDEO 2

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