Barrierefreie Mobilität

Barrierefreie Mobilität im Detail

Anwendungsbeispiel von ungesicherten Überquerungsstellen an einer Kreuzung mit Aufpflasterung des gesamten Innenbereiches

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • M FP: Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen
  • Merkblatt: über bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Kurzerläuterungen

Bei diesem Anwendungsbeispiel ist der Fahrbahnrand an der Bordausrundung zur Aufpflasterung mit einem 3 cm hohen Rundbord ausgebildet, damit das Oberflächenwasser von der Straßenkreuzung durch das Längsgefälle und der Querneigung nicht auf den Gehweg fließt. Andere Lösungsmöglichkeiten bieten auch Borde mit kleiner Kantenfase oder einer Pflaster-Läuferzeile (z.B. Hamburger Kante). Für Personen, die den 3 cm hohen Bordstein nicht überqueren wollen, besteht die Möglichkeit die 1,00 m breite Nullabsenkung zu benutzen. Dieser Übergang ist aber nach DIN 32984 mit einem 60 cm tiefen Sperrfeld aus Rippenstruktur für blinde und sehbehinderte Fußgänger abzusichern.

Ein Angebot zur Erkennung des Fahrbahnrandes für den Personenkreis mit Seheinschränkungen erfolgt mithilfe der Ausbildung einer ungesicherten Überquerungsstelle. Für diese Gestaltung empfiehlt die Norm von Bodenindikatoren den Auffindestreifen in Noppenstruktur bis zum Abstand von 90 (60) cm zum Richtungsfeld am Fahrbahnrand anzulegen.

Bei einem schmalen Gehweg lässt sich ein Auffindestreifen in Noppenstruktur nicht mehr zuordnen. In diesem Fall wird das Richtungsfeld bis ca. 60 cm zur inneren Leitlinie

(z. B: Hauswand) geführt. Es ist zu beachten, dass die profilierten Bodenindikatoren sich dem Leuchtdichtekontrast von K > 0,4 zum Umgebungsbelag absetzen.

Zeichenerklärung


Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Verkehrsflächen in „Ton in Ton“

Allgemeiner Hinweis zur Farbgestaltung öffentlicher Verkehrsflächen:
In der Konzipierung von Verkehrsflächen sollte bei der städtebaulichen Planung von den eintönig abweisend wirkenden Gehwegen Abstand genommen werden. Das bevorzugte Gestaltungsprinzip „Ton in Ton“ (dunkler oder grauer Gehweg mit dunkler Fahrbahndecke) sollte der Vergangenheit angehören. Kontrastreiche Farbnuancen müssen das Areal bestimmen und integraler Bestandteil jedes Straßenraumentwurfs werden. Besonders Farben mit Helligkeitsunterschieden strahlen Freundlichkeit in der Umgebung aus. Viele europäischen Städte zeigen dazu hervorragenden Beispiele.

Ton in Ton - Negativbeispiel einer eintönig angeordnete Basaltpflasterung
Negativbeispiel durch eine eintönig angeordnete Basaltpflasterung einschließlich Bordsteinführung im gesamten Straßenraum

Kontrastarmut im Straßenraum besagt:

  • Ignorierung insbesondere die Belange von Menschen mit Sehbehinderungen
  • kaum erkennbare Bordabgrenzung Fahrbahn/Gehweg
  • keine sichtbare Parkstandabgrenzung am Fahrbahnrand
  • keine kontrastierende Kennzeichnung der vertikalen Einbauten (Pfosten/Verkehrsschilder)
  • Sturzgefahr der Fußgänger am nicht erkennbaren Bordstein sowie durch hervorstehende Gebäudestufen

Thematik im Handbuch

Einzelheiten konstruktiver Planungsbeispiele sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“ aufgezeichnet.

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