Barrierefreie Mobilität

Dynamische Fahrgastinformationen (DFI)

Die Digitalisierung des öffentlichen Raums bietet enorme Chancen für eine selbstbestimmte Mobilität. Die hier gezeigten Bildbeispiele verschiedener DFI-Anlagen verdeutlichen die gestalterische Bandbreite aktueller Systeme. Sie zeigen jedoch auch: Der Weg zu einer lückenlosen Barrierefreiheit ist ein Prozess, der weit über die rein technische Installation hinausgeht.

Planungsgrundlagen

Für die Gestaltung und technische Ausführung dynamischer Fahrgastinformationssysteme sind u.a. folgende Regelwerke und Normen maßgeblich:

  • RASt: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • H BVA: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage
    Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur

barrierefreien Nutzung

Funktionale Anforderungen DFI-Mast

Das Bild zeigt eine gläserne Wartehalle an einer Haltestelle, an die verschiedenen Fahrgäste auf ihre Verbindung warten. Im Zentrum der Darstellung steht die zugängliche Informationsvermittlung.

Die bauliche und funktionale Gestaltung von Masten für Dynamische Fahrgastinformationssysteme sollte folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Anforderungstaster: Der DFI-Mast ist für blinde und sehbehinderte Menschen mit einer akustischen Informationseinrichtung auszustatten, die über einen Anforderungstaster aktiviert wird. Ein Fahrgast auf der linken Seite im Bild betätigt einen auffälligen gelben Taster am DFI-Mast. Dieser Taster ist in einer für alle (auch Kinder oder Rollstuhlfahrer) gut erreichbaren Höhe von 85 cm montiert. (Das Haltstellenschild kann auch an diesem Mast angebracht werden).
  • Sichtbarkeit und Auffindbarkeit: Der Standort ist so zu wählen, dass die Anzeige aus möglichst vielen Perspektiven sichtbar ist und von sensorisch eingeschränkten Menschen systematisch aufgefunden werden kann.
  • Anordnung am Fahrgastunterstand (FGU): Sofern eine Wartehalle vorhanden ist, sollte der DFI-Mast in Flucht zur Vorderseite des Fahrgastunterstandes und in der Nähe des Auffindestreifens angeordnet werden. Dies ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen einen unmittelbaren Zugang zur Informationseinrichtung.
  • Taktile Anbindung: Die Erschließung des Anforderungstasters am DFI-Mast für blinde und sehbehinderte Menschen sollte vom parallelen Leitstreifen am Haltestellenbord über ein Abzweigfeld mit anschließendem Auffindestreifen (Rippenstruktur parallel zum Leitstreifen) erfolgen.
  • Ausnahmeregelung Auffindestreifen: Befindet sich der DFI-Mast mit der Drucktasteneinrichtung weniger als 2,00 m vom Leitstreifen entfernt, kann auf den speziellen Auffindestreifen in Rippenstruktur verzichtet werden.
  • Sicherheitsabstände: Wird der DFI-Mast ohne direkten Anschluss an das Bodenleitsystem positioniert, sollte der seitliche Sicherheitsabstand zu den Bodenindikatoren mindestens 60 cm betragen.
  • Montagehöhe und Ausrichtung: Die digitale Anzeigetafel (DFI-Display) ist in einer lichten Höhe von 2,25 m (Unterkante) zu befestigen und in Richtung der herannahenden Fahrbahn auszurichten.

Gestaltung des DFI-Befestigungsmastes

Der Befestigungsmast der DFI sollte eine charakteristische Form aufweisen, die sich eindeutig von anderen Masttypen im Straßenraum (z. B. Lichtsignalanlagen oder Beleuchtungsmasten) unterscheidet.

  • Geometrie: Besonders zweckmäßig ist ein quadratischer Mastquerschnitt. Diese Form ermöglicht es sehbehinderten Menschen, den Mast bereits bei der taktilen Erfassung (z. B. mit dem Langstock oder durch Tasten) eindeutig als Informationsträger zu identifizieren.
  • Visueller Kontrast: Um die Auffindbarkeit zu verbessern, sollte der DFI-Mast eine einheitliche, kontrastreiche Lackierung erhalten, die sich deutlich von der Umgebung sowie von anderen Stadtmöbeln abhebt.

Funktionale Anforderungen an das DFI-Display

  1. Visuelle Information für alle Fahrgäste

  • DFI-Anzeiger: Oben links am Haltestellenmast ist eine große, digitale Anzeige (DFI) angebracht. Sie zeigt in kontrastreicher gelber Schrift auf dunklem Hintergrund die nächsten Zugabfahrten (Linie, Ziel, Abfahrtszeit) an.
  • Nutzen: Fahrgäste ohne Einschränkungen sowie Menschen mit leichtem Sehfehler oder Hörbehinderung erhalten hier in Echtzeit Informationen über Pünktlichkeit und Änderungen. Durch die Neigung des Displays ist die Anzeige auch aus einer sitzenden Position (z. B. für die Person im Rollstuhl) gut einsehbar.
  1. Die Gestaltung des digitalen Anzeigebildschirms (DFI-Display)

Das Display muss für die Barrierefreiheit folgenden Kriterien entsprechen:

  • Lesehöhe und Zugänglichkeit: Das DFI-Display muss frei zugänglich sein und für alle Fahrgäste eine angemessene Lesehöhe aufweisen.
  • Schriftgröße und Lesbarkeit: Die erforderliche Schriftgröße ist in Abhängigkeit vom Beobachtungsabstand zu wählen. Dabei ist auf eine gute Lesbarkeit sowie eine konsequente Blendfreiheit zu achten.
  • Kontrastwerte: Gemäß den Anforderungen an die Barrierefreiheit ist ein Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,7 anzustreben. Für reine Schwarz-Weiß-Darstellungen wird ein Kontrast von mindestens 0,8 empfohlen.
  • Normative Grundlagen: Die visuelle Informationsgestaltung im öffentlichen Raum wird maßgeblich durch die DIN 32975 geregelt. Um ein DFI-Display normgerecht zu gestalten, ist eine Vielzahl von Aspekten dieser Norm zu berücksichtigen, um eine optimale Lesbarkeit zu gewährleisten.
  • Akustische Ergänzung: Im Sinne des Zwei-Sinne-Prinzips muss die visuelle Information durch klare, gut verständliche akustische Sprachdurchsagen ergänzt werden. Dies ist ein entscheidendes Element für blinde und sehbehinderte Menschen. Da die visuellen Informationen für sie nicht lesbar sind, wird durch die akustische Ausgabe sichergestellt, dass sie denselben Informationsstand haben wie sehende Fahrgäste.

Ergänzende barrierefreie Elemente im Umfeld

  1. Fahrgastunterstand (Wartehalle)
  • Kontrastmarkierungen: Die Glaswände der Wartehalle sind mit rot-weißen Sicherheitsmarkierungen in zwei Höhen versehen. Diese dienen der visuellen Orientierung und verhindern, dass Menschen (insbesondere mit Sehbehinderung) gegen die Scheiben laufen.
  • Analoge Information: Auch im Sitzen lesbare Netzpläne sind in entsprechender Höhe zu montieren, um allen Personengruppen die Betrachtung zu ermöglichen.
  • Komfort und Sicherheit: Die Wartehalle bietet Sitzmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen und einen Sitzplatz für Personen im Rollstuhl sowie eine helle Beleuchtung unter dem Dach, was das Sicherheitsgefühl und die Lesbarkeit der Infos bei Dunkelheit erhöht.
  1. Warteflächen
  • Barrierefreie Bewegungsflächen: Die Position des Mastes darf die erforderliche Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m für Rollstuhlnutzende nicht einschränken. Kann dieser Mindestflächenbedarf am gewählten Standort nicht eingehalten werden, ist eine Verlegung der Haltestelle zu prüfen.
  • Platzierung bei beengten Verhältnissen: Bei geringem Platzangebot (z. B. Gehwegbreite < 2,50 m) kann der DFI-Mast an der inneren Leitlinie (z. B. Hauswand) platziert werden. Voraussetzung ist, dass durch die Montage an der anliegenden Bebauung kein neues Hindernis entsteht.
  • Abstand zur Bordkante: Der seitliche Abstand der digitalen Anzeigetafel zur Bordkante der Haltestelle darf 0,50 m nicht unterschreiten (Schutz vor Beschädigung durch Fahrzeuge/Rückspiegel – hier nicht dargestellt).
  • Fachplanung: Bei der Ausgestaltung und technischen Umsetzung sind Fachplaner sowie Herstellerfirmen gleichermaßen gefordert, die normativen Vorgaben präzise umzusetzen.

Thematik im Handbuch

Planerische Lösungsbeispiele von Haltestellen mit DFI-Anlagen sind im Handbuch Teil 2 „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ dargestellt.

Die Herausforderung der Vielfalt

Unterschiedliche Bauformen – von der schlanken Stele bis zum hoch hängenden Ausleger – erfüllen verschiedene stadträumliche Anforderungen. Damit diese Systeme jedoch für alle Fahrgäste nutzbar sind, müssen sie konsequent nach dem Zwei-Sinne-Prinzip und den geltenden Normen (wie der DIN 18040-3) gestaltet werden.

  • Auffindbarkeit & Leitsysteme: Eine Anzeige ist nur dann barrierefrei, wenn sie gefunden wird. Die Einbindung von Bodenindikatoren (Noppen- und Rippenstrukturen) ist essenziell, um Menschen mit Sehbehinderung sicher zum Informationspunkt zu führen.
  • Lesbarkeit & Kontrast: Hohe Kontraste und reflexionsarme Oberflächen sind die Basis. Die Montagehöhe muss so gewählt werden, dass die Informationen sowohl für stehende als auch für im Rollstuhl sitzende Personen im optimalen Sichtfeld liegen.
  • Das akustische Element: Ergänzende Ansagetexte (Text-to-Speech) machen die visuelle Information erst für blinde Nutzer zugänglich.

Normative Vorgaben für Bodenindikatoren
an Fahrgastinformationen

In der DIN 32984 sind die Anforderungen von Bodenindikatoren an Fahrgastinformationen nur für Bahnsteige definiert. Diesbezüglich bestehen keine Aussagen zu Haltestellen im Straßenraum. Um im Bodenleitsystem eine Einheitlichkeit zu erreichen, sollte (wenn möglich) sinngemäß das Auffinden von Informationseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen auch auf Bus- und Straßenbahnhaltestellen übertragen werden. Hierzu sind im Bild 1 bis Bild 6 Planungsbeispiele über die Anordnung von DFI-Anlagen aufgeführt.

Auszug DIN 32984 - barrierefreie Bushaltestelle
Skizze: Auffindestreifen für Informationseinrichtungen an Bahnsteigen (in Anlehnung an DIN 32984, Bilder 10a und 10b)

In der DIN 32984 sind die Anforderungen an Bodenindikatoren für Fahrgastinformationen explizit für Bahnsteige definiert; spezifische Vorgaben für Haltestellen im Straßenraum fehlen hingegen. Um eine netzweite Einheitlichkeit des Bodenleitsystems zu gewährleisten, sollte das Prinzip zur Auffindbarkeit von Informationseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen sinngemäß von Bahnsteigen auf Bus- und Straßenbahnhaltestellen übertragen werden.

Zentrale Anforderungen
an barrierefreie DFI-Stelen

Stelen mit DFI-Anlagen können barrierefrei gestaltet werden und bieten gegenüber rein mastgeführten Anzeigen oft sogar Vorteile, da sie Information und Interaktion auf einer ergonomisch günstigen Ebene bündeln können.

Dieses Bild zeigt eine fotorealistische Darstellug einer barrierefrei gestalteten Straßenbahnhaltestelle mit einer silbernen DFI-Stele mit einem großen, gelben Taster für akustische Ansagen. Der Boden ist mit hellen taktilen Bodenindikatoren versehen, die der taktilen Orientierung dienen. Das Bild verdeutlicht das Zusammenspiel von technischer Ausstattung und baulicher Gestaltung für einen inklusiven öffentlichen Raum.
  1. Das Zwei-Sinne-Prinzip (Visuell & Akustisch)

Informationen müssen für mindestens zwei der drei Sinne (Hören, Sehen, Tasten) zugänglich sein.

  • Akustische Ansage: Die Stele muss über eine Vorrichtung zur akustischen Wiedergabe der angezeigten Inhalte verfügen (Text-to-Speech).
  • Anforderung an den Taster: Der Auslöseknopf für die Ansage muss taktil kontrastierend (erhaben) gestaltet sein und in einer Höhe von 85 cm bis 105 cm (oberste Bedienelement) liegen. Idealerweise ist er mit einem tastbaren Lautsprechersymbol gekennzeichnet.
  1. Visuelle Gestaltung und Kontrast

Die Lesbarkeit ist entscheidend für Menschen mit Sehbehinderung.

  • Kontrast: Ein hoher Leuchtdichtekontrast zwischen Schrift und Hintergrund ist zwingend (nach DIN 32975).
  • Schriftart: Serifenlose Schriften (z. B. Tiresias oder ähnliche) mit ausreichender Strichstärke.
  • Spiegelung: Das Display muss entspiegelt sein, um auch bei direkter Sonneneinstrahlung lesbar zu bleiben.
  1. Geometrische Anordnung und Auffindbarkeit

Um sicherzustellen, dass die Stele kein Hindernis darstellt und gleichzeitig zuverlässig auffindbar ist, gilt:

  • Taktile Erfassbarkeit: Die Stele muss für blinde und sehbehinderte Menschen mit dem Langstock sicher auffindbar sein. Dies wird durch die Einbindung in das Bodenleitsystem (z. B. mittels eines Aufmerksamkeitsfeldes/Abzweigfeldes) erreicht.
  • Schutz vor Hindernissen / Sockelausbildung: Stelen dürfen keine auskragenden Teile in Kopf- oder Brusthöhe aufweisen, die am Boden nicht mittels Langstock detektierbar sind. Zur Vermeidung von Zusammenstößen ist ein Sockel oder eine Tastleiste in Bodennähe zwingend erforderlich.

Analyse von Negativbeispielen dynamischer Fahrgastinformationen

Obwohl die hier gezeigte neu errichtete DFI-Anlage die grundlegenden visuellen und akustischen Funktionen sowie die Anforderungen an die Bewegungsflächen formal zu erfüllen scheint, weist sie erhebliche Defizite in der praktischen Nutzbarkeit auf.

Linkes Bild: Eingeschränkte Lesbarkeit

Ein wesentlicher Nachteil ist das zu hoch installierte digitale Anzeigedisplay. Dies erschwert die Lesbarkeit massiv – insbesondere für Menschen im Rollstuhl. Die Unterkante des Displays muss auf die lichte Höhe des Verkehrsraums (gemäß RASt: 2,25 m) abgestimmt sein. Zusätzlich ist das Display aufgrund der kaum erkennbaren weißen Schrift und starker Blendung durch Sonneneinstrahlung bei diesem Betrachtungswinkel nahezu unlesbar.

Problemstellung: Verwechslungsgefahr mit Lichtsignalanlagen (LSA)

Die gewählte Anordnung des DFI-Mastes – mit 90 cm Abstand zur Haltestellenkante sowie der Positionierung zu den Bodenindikatoren – entspricht exakt dem Standort einer Lichtsignalanlage an einer Überquerungsstelle.

  • Bauform und Farbe: Der runde Querschnitt und die anthrazitfarbene Lackierung sind identisch mit handelsüblichen LSA-Masten.
  • Bedienelemente: Auch der Anforderungstaster gleicht in Form und Farbe einem LSA-Taster. Dies führt zu einer funktionalen Gleichstellung zweier völlig unterschiedlicher Verkehrsanlagen. Die eigentliche Funktion – die Kennzeichnung der Einstiegsstelle – wird dadurch verfehlt.

Gefahrensituation Die identische Gestaltung von DFI- und LSA-Masten (Form, Farbe, Standort an den Bodenindikatoren) führt bei blinden und sehbehinderten Menschen zu gefährlichen Verwechslungen.

Wie im rechten Bild zu sehen, hält der Bus nicht am markierten Haltepunkt der Bodenindikatoren, sondern etwa einen Meter davor. Damit verhindert das Fahrpersonal präventiv, dass aussteigende Fahrgäste gegen den DFI-Mast stoßen. An der Engstelle zwischen DFI-Mast und Bordkante ist die ältere Dame glücklicherweise bereits vorbeigelaufen, bevor der Bus abfuhr. Diese Verkehrssituation kann zu Unfällen führen. Besondere Gefahr besteht, wenn sich diese Bauweise mit dem DFI-Mast unmittelbar neben einer Überquerungsstelle befindet.

Fazit: Die Ausführung dieser beiden dynamischen Fahrgastinformationen ist als nicht barrierefrei einzustufen. Die mangelnde Differenzierung der Komponenten widerspricht den geltenden Normen und Regelwerken und beeinträchtigt die Sicherheit und Orientierung der Fahrgäste erheblich.

Nach oben scrollen