EAÖ

Hintereinander liegende Bushaltestellen am Fahrbahnrand

Grafik - barrierefreie Bushaltestelle Mehrfachhaltestelle
Anwendungsbeispiel einer Doppel- oder Mehrfachhaltestellen am Fahrbahnrand

Bei hintereinander liegenden Bushaltestellen handelt es sich oft um Doppel- und Mehrfachhaltestellen als Umsteige-Haltestellen mit Verknüpfungsfunktionen. Die Verbindung muss direkt, sicher, barriere- und umwegfrei an das Fußwegnetz angebunden sein. Die Anschlüsse sind in einer durchgängigen Wegeführung mit Orientierungs- und Leitsystemen aufeinander abzustimmen. Bei diesen Haltestellen muss zur Markierung des Haltestellenbereichs ein Leitstreifen verlegt werden, der die Haltestellen miteinander verbindet und an den Einstiegsfeldern am Haltepunkt der jeweils erste Fahrzeugtür endet.

Für Menschen mit Behinderungen ist von Bedeutung, dass die ihnen zu bewältigten Verkehrssituationen klar, übersichtlich und verständlich sind. Nur so gelingt es ihnen, die jeweils richtige Verhaltensweise zu wählen. Barrierefreie Maßnahmen, die mobilitätsbehinderten Menschen den Zugang zum ÖPNV überhaupt erst ermöglichen oder zumindest deutlich erleichtern, steigern in aller Regel die Nutzungsqualität des ÖPNV für alle Fahrgäste.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Thematik im Handbuch

Einzelheiten konstruktiver Planungsbeispiele von Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“ aufgezeichnet.

Kurzerläuterungen

Die Abmessungen der Längsbussteige zu den Haltepunkten sind abhängig von der Fahrzeuglänge der Busse. Durch die verschiedenen Bustypen vom Standard-Linienbus bis zum Standard-Gelenkbus besteht eine Differenz von ca. 6,50 m. Deshalb sind bei der Festlegung der Haltepunktabstände im vorab die Fahrzeugabmessungen zu berücksichtigen. Ein weiteres Kriterium beinhaltet der technologische Ablauf der Ein- und Ausfahrt. Die Nutzlänge (Zwischenraum) der Busse richtet sich danach, ob die Fahrzeuge abhängig oder unabhängig voneinander den Verkehrsbetrieb abwickeln. Einzelheiten zum Entwurf und Gestaltung von ÖPNV-Anlagen sowie über bauliche Ausführungen können aus den „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs“(EAÖ) entnommen werden.

Zum Auffinden der Bus-Einstiegsstelle sind für blinde und sehbehinderte Menschen Bodenindikatoren notwendig.
Bushaltestellen mit mehreren Haltepositionen, die hintereinander in einer Reihe angeordnet werden, sind über einen Leitstreifen miteinander zu verbinden. Der 30 cm breite Leitstreifen wird mittig in das Einstiegsfeld an der vorderen Fahrzeugtür geführt und verläuft im Abstand von mindestens 60 cm parallel zum Busbordstein. Am Haltepunkt der Busfahrzeugtür wird ein Einstiegsfeld mit 1,20 m Breite und 0,90 m Tiefe parallel zur Bus-Bordsteinkante mit Rippenstruktur angelegt. In derselben Verlegeart schließt sich der Auffindestreifen ebenfalls in Rippenstruktur bis zur inneren Leitlinie vom Gehweg mit 90 cm (mindestens 60 cm) Breite an.

Befindet sich eine Überquerungsstelle in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle, dann ist der Leitstreifen an die Bodenindikatoren der Blindenquerung anzuschließen. Hierzu bietet sich getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe besonders gut an.

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

SO NICHT!

SO NICHT!

  • Bodenindikatoren vom Einstiegsfeld sind mit dem Richtungsfeld einer Überquerungsstelle gleichgestellt (vgl. Bild rechts)
  • Einstiegsfeld befindet sich am Kurvenanfang, dadurch eine größere Spaltbreite beim Buseinstieg sowie eine ungleiche Ein- und Ausstiegshöhe am Busbord- Übergangsstein, dadurch entsteht Stolpergefahr!
HINWEIS Die Rippenstruktur vom Einstiegsfeld sind grundsätzlich parallel zum Busbord anzulegen, an der ebenen Haltestellenkante. (vgl. DIN 32984, EAÖ)
  • Eine lebensgefährliche Fahrbahnüberquerung mit mithilfe von Leitstreifen über die Busfahrspur
HINWEIS Leitstreifen mit Rippenstrukturen verweisen auf eine gesicherte unbehinderte Wegeführung für blinde und sehbehinderte Menschen hin. Deshalb dürfen keine Bodenindikatoren über Fahrbahnen/Busfahrgassen etc. eingesetzt werden. Zur Orientierung des Überquerungsbereiches sind sonstige Leitelemente, wie taktile Natursteinpflaster einzusetzen (vgl. DIN 32984).
Grafik - barrierfereie Bushaltestelle am Fahrbahnrand
Anwendungsbeispiel von Bushaltestellen am Fahrbahnrand mit Fußgängerüberweg

Haltestellen im Seitenraum bilden im Busverkehr den überwiegenden Anteil. Die Lage der Haltestellen ist so zu wählen, dass die Fahrgäste die Nahverkehrsfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen können. Diese Haltstellenform wird (weitgehend) am geraden Fahrbahnrand angeordnet, um eine parallele An- und Abfahrt der Niederflurbusse zu gewährleisten. Anzustreben ist eine angehobene Wartefläche mit einer Busbordhöhe von mind. 18 cm, diese Höhe ermöglicht einen bequemen und zügigen Fahrgastwechsel am Niederflurbus. Das Auffinden der Bushaltestelle vom Gehweg aus, ist durch ein Auffindestreifen in Rippenstruktur sicherzustellen. Bei den Bushaltestellen führt der Auffindestreifen direkt zur Einstiegsstelle, das die Position der vorderen Tür markiert. Die ERÖ weist darauf hin, dass die Längsneigung bei Bushaltestellen 5 % und bei Straßenbahnen, nach Angaben der BOStrab, max. 4 % nicht übersteigen soll.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Beispiel Positionierung Niederflurbus am Haltepunkt

(Auszug aus Handbuch Teil II, Abschn. 12.7)
Die Halteposition der Busse wird durch die Lage des Einstiegsfeldes bestimmt. Die Positionierung der Fahrzeuge an der Einstiegsstelle der ersten Einstiegstür ist abhängig von der Bremstoleranz des Fahrzeuges. Deshalb sollte für die wartenden Fahrgäste an der Einstiegstür eine ausreichende ebene Einstiegsfläche zur Verfügung stehen, bevor die Bordabsenkung vom Übergangsstein zum Hochbord übergeht.

A Abstand Fahrzeug bzw. Kopflänge zur Bustür der Einstiegsstelle ca. 0,50 m
B Aufstellfläche (ebene Wartefläche) zur Bustür ca.1,50 m

Gegenüberliegende Bushaltestellen am Fahrbahnrand

Punktuelle Querungshilfen in Fahrbahnmitte werden hinter dem Bus mit versetzten Richtungshaltestellen angeordnet. Eine Fahrbahnüberquerung hinter einer Bushaltestelle ergeben für den Fußgängerquerverkehr jedoch keine absolute Sicherheit, denn durch die eingeschränkte Sicht hinter dem Bus besteht Unfallgefahr für die Fußgänger auf der Fahrbahn. Im unmittelbaren Bereich zur Bushaltestelle sollten deshalb gut konzipierte und gesicherte Überquerungsstellen vorhanden sein. Dazu bietet sich die Lösung eines Fußgängerüberweges mit Mittelinsel an, wobei gleichzeitig ein Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen am haltenden Bus verhindert wird.

Für die Ausbildung der Überquerungsstelle ist von Vorteil eine getrennte Überquerung anzulegen, damit die Fahrgäste mit fahrbaren Mobilitätshilfen zügig ohne Bordkante die Fahrbahn und Mittelinsel überfahren können. Für die Fußgänger und Langstocknutzer ist die taktile Bordsteinkante hilfreich. Zu dieser Anlage sind die entsprechenden Bodenindikatoren zuzuordnen. Gleichzeitig wird durch die Mittelinsel ein Parken von Kraftfahrzeugen in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle verhindert, so dass für das Verkehrsmittel eine direkte Bordanfahrt besteht.

Einsatz von Bussonderborden

Der Einsatz von Sonderborden mit deren Formsteinen hat sich im Laufe der Zeit durchgesetzt, denn dadurch wird ein direktes Anfahren der Haltestellenkante ermöglicht und es entsteht ein sehr geringer Abstand (Spaltbreite) vom Niederflurbus zur Bus-Bordsteinkante. Niederflurbusse mit „Kneeling“-Technik unterstützen weitgehend den niveaugleichen Zugang zur geringen Einstiegshöhe. Für den Einstieg in die Fahrzeuge soll die Höhendifferenz (Reststufe) zwischen Höhe Wartefläche und Fahrzeugboden 5 cm nicht überschreiten. Der Abstand zum Fahrzeug (Spaltbreite) soll ebenfalls maximal 5 cm betragen.

Bei diesen, in der Zeichnung dargestellte > 30 cm breite Bussonderborde, kann nach DIN 32984 der Auffindestreifen in Rippenstruktur bis zum Haltebordstein herangeführt werden. Der erforderliche Sicherheitsabstand der Fahrgäste ist bei dieser Bordsteinbreite gewährleistet.

Oberflächenbelag Gehweg

An diesem Beispiel wurde der Oberflächenbelag des Gehweges mit Pflasterklinker gewählt. Besonders im norddeutschen Raum wird dieses Material vorwiegend verwendet. Die rötlichen Farbnuancen des Umgebungsbelages zu den weißen Bodenindikatoren ergeben einen ausreichenden Kontrast nach DIN 32975 mit einem K-Wert von > 0,4. Demzufolge kann ein zusätzlicher kontrastierender Begleitstreifen oder Begleitfläche entfallen. Von Bedeutung ist aber, dass im Bereich der profilierten Bodenindikatoren diese Klinkersteine scharfkantig (ohne Fase) sein müssen, damit die Tastbarkeit der Bodenindikatoren garantiert wird.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Dieses Beispiel entspricht den konstruktiven Angaben vom Handbuch: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, im Abschnitt 12, Bus- und Straßenbahnhaltestellen.
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