DIN 18040-3

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Durch die Verweisung auf Normen kann der Gesetzgeber zudem wesentlich flexibler auf Änderungen im Stand der Technik reagieren. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm regelmäßig den „Beweis des ersten Anscheins“ zu. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).
(Quelle: www.din.de)

Die auf Konsensbasis bestehenden Normenausschüsse, wie der Normenausschuss Bauwesen (NABau), erarbeiten Normen für barrierefreie Gestaltung von Verkehrsräumen (z.B. DIN 18040-1). Der Normenausschusses Medizin (NAMed) steht für den Bereich der Verkehrsraumplanung in Relevanz (z.B. DIN 32975). Diese Normausschüsse definieren die technischen Voraussetzungen für die Einhaltung von Barrierefreiheit.

DIN EN 17210, Ausgabe 2021-08
Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen

Zum Inhalt:

Die europäische Norm beschreibt grundlegende, allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umgebung nach den Prinzipien des „Design for All“. Sie legt fest, was notwendig ist, mit diesen Prinzipien übereinzukommen und was eine gleichberechtigte und sichere Nutzung für eine Vielzahl von Nutzergruppen erleichtert.

Im Zusammenhang mit der gebauten Umwelt wurde in Deutschland bislang die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden, Wohnungen sowie Verkehrs- und Freiflächen nach der Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ geplant und umgesetzt. Es sind die Teilnormen:

  • Teil 1: „Öffentlich zugängliche Gebäude“ (Ausgabe Oktober 2010)
  • Teil 2: „Wohnungen“ (Ausgabe September 2011)
  • Teil 3. „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ (Ausgabe Dezember 2014)

Die europäische Norm verfolgt einen anderen Ansatz und weist eine wesentlich komplexere Struktur auf. Sie bedient sich zwar auch der Formulierung von Schutzzielen, die hier als funktionale Anforderungen und Empfehlungen bezeichnet werden. Zusätzlich wurde jedem einzelnen Abschnitt eine allgemeine Begründung der zugehörigen Anforderungen und Empfehlungen vorangestellt, die als ein einziges Dokument alle relevanten Aspekte der Barrierefreiheit anzusprechen.

Zunächst dient diese europäische Norm als ergänzende Informationsquelle. Die Planung der Barrierefreiheit der gebauten Umgebung unterliegt bis zum Ablauf der Übergangsfrist (36 Monate nach Veröffentlichung der europäischen Norm als DIN EN 17210) in Deutschland weiterhin den Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ [August 2024]. Diese wird im Rahmen der Überarbeitung zu einer „nationalen Anwendungsnorm“ von DIN EN 17210 entwickelt und die technischen Parameter enthalten, die zur Umsetzung der verbal umschriebenen Anforderungen und Empfehlungen aus DIN EN 17210 notwendig sind.

(Inhalt in Anlehnung an „Barrierefreies Bauen nach Norm in Deutschland“ von Guido Hoff, DIN e. V. 06.01.2021)
Der Preis für die DIN EN 17210:2021-08 mit 324 Seiten beträgt 446,90 € als PDF, in Druckversion 540,20 €. Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32975, Ausgabe 2009-12
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN 32977-1, Ausgabe 1992-07
Behinderungsgerechtes Gestalten; Begriffe und allgemeine Leitsätze

DIN 32984, Ausgabe 2020-12
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Ersatz für DIN 32984 (2011-10) und E DIN 32984 (2018-06)

Zum Inhalt:
In dieser Norm sind typische Grundsituationen mit Standardlösungen von Bodenindiktoren aufgezeigt, durch deren Einhaltung die erforderliche Einheitlichkeit geschaffen werden soll, die für eine sichere Orientierung erforderlich ist. Die Norm zeigt auch an einzelnen Beispielen die Anforderungen und Merkmale für „sonstige Leitelemente“ die von blinden und sehbehinderten Menschen zur Wegeleitung und Orientierung taktil und visuell genutzt werden können. Folgende Änderungen wurden u.a. vorgenommen:
Die Terminologie in der DIN 32984 wurde weitgehend an die DIN 18040-3 und die Veröffentlichungen der FGSV angeglichen.

Die orthogonale Anordnung der Noppen wurde auf Ausnahmefälle (Einfräsung in Naturstein) beschränkt, da die diagonale Noppenstruktur sich leichter durch Rollstuhl- und Rollatornutzer überrollen lässt und sie von blinden und sehbehinderten Menschen besser mit dem Langstock erkannt wird.

Einstiegsfelder in Leitstreifen auf Haltestelleninseln und Bahnsteigen werden mit einem exzentrisch quadratischen Feld angezeigt. Diese Verlegung ist mit dem Langstock besser erkennbar.

Die Anordnung des unteren Aufmerksamkeitsfeldes vor der Treppe wurde wegen der häufig nicht ausreichend berücksichtigten visuellen Kontrastanforderung zwischen Stufenkantenmarkierung und Aufmerksamkeitsfeld auf einen Regelabstand von 60 cm geändert.

Redaktionelle Überarbeitung der Verweise und des gesamten Dokuments unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit erschienenen relevanten Normen.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32981, Ausgabe:2018-06
Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen

Zum Inhalt:
Diese Norm legt Anforderungen an taktile und akustische Einrichtungen bei ortsfesten Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) und Fußgängerfurten im öffentlichen Straßenraum in Verbindung mit DIN 18040-3, DIN EN 50556, DIN VDE V 0832-110, DIN EN 50293 und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) fest. Diese Norm gilt auch für transportable Lichtsignalanlagen mit kreuzendem oder einmündendem Verkehr, wenn Zusatzsignale für blinde und sehbehinderte Menschen gefordert werden
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 32986, Ausgabe 2019-06
Taktile Schriften und Beschriftungen- Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift

Zum Inhalt:
Die Beschriftung von beispielsweise Handläufen, Türen, Aufzugstableaus, Bedienelementen sowie von Lageplänen, Reliefs und Modellen im Außenbereich mit Braille- und erhabener Profilschrift sowie Piktogrammen dient der Wegeleitung und Orientierung von blinden und sehbehinderten Personen in Verkehrsanlagen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Gemeinschaftseinrichtungen von Wohnanlagen. Diese Norm legt Anforderungen und Maße für die Brailleschrift (Blindenschrift) und erhabene Profilschrift zur Verwendung im Innen- und Außenbereich fest. Sie regelt die Gestaltung und Anordnung der Informationselemente, damit blinde und sehbehinderte Menschen diese Informationen flüssig erkennen, lesen und interpretieren können.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-3, Ausgabe 2014-12
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
– Der 3. Teil der DIN 18040 komplettiert die beiden anderen Normteile zum barrierefreien Bauen von Teil 1 und Teil 2.

Diese Norm beinhaltet Grundlagen für die Planung, Ausführung und Ausstattung von barrierefreien Verkehrs- und Außenanlagen im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum und enthält neben allgemeinen Planungsanforderungen besondere Planungsanforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrs- und Außenanlagen. Sie gibt darüber hinaus Hinweise für die barrierefreie Gestaltung von Außenanlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Der Teil 3 ersetzt die DIN 18024-1 von 1974 und 1998
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-3 – Entwurf, Ausgabe 2023-01 [NEU]
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN 17210:2021-08 ist eine Überarbeitung der DIN 18040-3 Ausgabe 2014-01 notwendig.

Gegenüber der DIN 18040-3:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Überarbeitung der Begriffsdefinitionen;
  • inhaltliche Anpassung der Abschnitte 4 bis 9 an DIN EN 17210
  • Abschnitt 9 in 5.7.1 integriert
  • die Unterabschnitte 5.3.4 und 5.6 neu erstellt
  • Unterabschnitt 5.8 komplett überarbeitet
  • redaktionelle Überarbeitung

HINWEIS:
Entsprechend der Aussage im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ Teil 2, wurde im Norm-Entwurf an gesicherten Überquerungsstellen die Breite der Nullabsenkung mit 1,80 m angepasst (s. Abschn. 10.6, S. 28). Bei ungesicherter Überquerung sollte je nach Fußgängerquerverkehr die 1,00 m Breite Nullabsenkung dementsprechend festgelegt werden. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Handbuch Teil 1 und Teil 2 liegen nicht vor.
Der Teil 3 ersetzt die DIN 18040-3, Ausgabe 2014-12.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 18040-02, Ausgabe 2011-09
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen
Teil der DIN-Reihe 18040 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die DIN führt auf, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Darin sind berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.

Im Gegensatz sind die DIN 18025-1: 1992-12 und DIN 18025-2: 1992-12 zurückgezogenen.

DIN 18040-01, Ausgabe 2010-10
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Teil 1 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit den dazugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Diese Norm will sicherstellen, dass über technische Voraussetzungen an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen allen Personen eine selbstbestimmbare, unabhängige und selbstständige Nutzung ermöglicht wird, die auch Personen mit sensorischen Anforderungen Rechnung tragen sollen.
Im Gegensatz zur zurückgezogenen DIN 18024-2:1996-11 werden Arbeitsstätten in dieser Norm nicht mehr geregelt.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

DIN 13278 Ausgabe 2022-05
Smarte Mobilität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – Funktionale Ansätze

Die Norm beschreibt die Anforderungen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität an Mobilitätsanwendungen für Smartphones und richtet sich unter anderem an Entwickler und Anbieter von Mobilitätsanwendungen. Es handelt sich um Applikationen (Apps), die Menschen im Straßenverkehr, bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs und bei der Orientierung im öffentlichen Raum einschließlich öffentlich zugänglicher Gebäude unterstützen. Menschen mit eingeschränkter Mobilität können besonders von solchen Anwendungen profitieren, wenn diese grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind..

barrierefreie Gestaltung - Nullabsenkung mit Radfaher
Ausführungsbeispiel einer lichtsignalisierten Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach DIN 18040-3 und DIN 32984

Dieses Bild zeigt eine lichtsignalisierte getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe, wo zwei Radlerinnen vom Radweg abweichend über einen Rampenbordstein eine andere Richtung einschlagen. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen ihren Querungsstelle mit anliegenden Bodenindikatoren am Lichtsignalmast am 6 cm hohen
Tastbordstein.

Planungsbeispiel Querschnitt-Nullabsenkung
Querschnitt Rampenbordstein an einer Nullabsenkung

Die Rampenneigung sollte bei 30 cm breiten Rampenbordstein 10 % nicht übersteigen, damit Personen mit fahrbaren Hilfsmitteln gefahrlos und leicht diesen Bereich überqueren können. Eine maximale Erhöhung auf 12 % ist nach Normvorgabe bis zu 1,00 m Länge möglich (DIN 18040-3).

Barrierfereiheit Bordstein - Nulllabsenkung mit Rollstuhl
Ausführungsbeispiel Rampenbordstein mit 10 % Neigung und 6 %.im Bereich des Sperrfeldes

Diese Ausführung ermöglicht eine problemlose Überfahrt von handbetriebenen Rollstühlen auch für ältere Personen.

Barrierefreiheit - Kugelspitze bei 4 cm Fallhöhe
Darstellung der Fallhöhe eines Langstockes an einer Überquerungsstelle am 6 cm hohen Tastbord

Im Bild ist zu sehen, wie der Blindenlangstock an der Überquerungsstelle beim senkrechten Schieben die Bordsteinkante sicher ertastet. Für diese Kugelform der Stockspitze ist die Einhaltung der Falllinie von 3 bis 4 cm am Tastbord besonders wichtig. Dabei darf die Kantenausformung des Bordes 20 mm nicht  überschreiten. Durch die weißen Borde am Fahrbahnrand ist der visuelle Kontrast zur Fahrbahn gut zu erkennen.

Planung barrierefreie Überquerungsstelle - Querungshilfe - Taktilität Rollkugel
Darstellung der Fallhöhe vom Blindenlangstock einer Überquerungsstelle am 6 cm hohen Bordstein mit taktiler Erkennbarkeit des Fahrbahnrandes.

Die Rollspitze „fällt“ deutlich spürbar vom Gehweg auf das Straßenniveau hinab. Dabei ist notwendig, dass bei 6 cm Tast-Bordhöhe die Ausbildung des Kantenradius 20 mm nicht übersteigt.

Planung barrierefreie Überquerungsstelle - Querungshilfe - Taktilität Rollkugel
Darstellung der Fallhöhe vom Blindenlangstock einer Überquerungsstelle am 3 cm hohen Tastbordstein (ein unzufriedener Kompromiss für alle Behinderten)

In dieser Querschnittszeichnung ist zu sehen, dass die Kugelspitze bei 3 cm Bordhöhe noch nicht die effektive Falllinie erreicht hat (nur 1 cm). Bei Ablenkung oder Unachtsamkeit des Langstocknutzers besteht die Gefahr, dass die Bordkante überrollt wird. Deshalb ist bei dieser Bordgestaltung auf exakte Einhaltung der Einbauhöhe und der Kantenausformung von 20 mm zu achten. Das ist ebenso bedeutungsvoll für Rollstuhlnutzer mit Handantrieb, wenn sie von der Fahrbahn über den Bordstein auf dem Gehweg fahren.

An dieser Überquerungsstelle mit Lichtsignalanlage erfolgte die Bordgestaltung mit differenzierter Bordhöhe. Einerseits der Nutzung für den allgemeinen Fußgängerverkehr mit einer taktilen Bordsteinkante, andererseits auf Fahrbahnniveau abgesenkte Borde für Personen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln. Dieses Überquerungssystem erfolgt über der gesamten Querungsfurt der Fahrbahn, dabei ist die Mittelinsel miteinbezogen. Im Video ist gut zu sehen, wie der Rollstuhlnutzer zügig ohne körperliche Erschwernis seine Nullabsenkung im Überquerungsbereich fährt.

Anforderungen an Borde von Überquerungsstellen

Norm: DIN 18040-3

Bordsteine übernehmen im Straßenraum die Funktion einer sicheren Abgrenzung unterschiedlicher Verkehrsarten. Barrierefreie Überquerungsstellen müssen mindestens an allen Kreuzungen und Straßeneinmündungen vorhanden sein, es sei denn, eine Überquerung der Fahrbahn ist für Fußgänger ausgeschlossen. Sie müssen für Rollstuhl und Rollatornutzer ohne besondere Erschwernis sowie für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig auffindbar und sicher nutzbar sein (vgl. 5.3.1).

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Bisher galt bei den Überquerungsstellen eine Absenkung der Borde auf 0 bis 3 cm (vgl. 6.1.6.2). Die sogenannte Null-Absenkung führt häufig zu Problemen mit der Entwässerung und ist von Menschen mit Seheinschränkungen nicht ertastbar. Deshalb ist die Einbauhöhe von 3 cm an Überquerungsstellen notwendig. Diese Höhe gilt aber als ein unzufriedener Kompromiss zwischen den Anforderungen unterschiedlicher Gruppen mobilitätseingeschränkter Menschen. In den RASt 06 wurde daraufhin erstmalig eine Fußgängerfurt mit differenzierten Bordhöhen vorgestellt (Bild 104). Damit soll der bestehende Kompromiss zwischen den Anforderungen für blinde und sehbehinderte Menschen (mit notwendiger Tastkante) und gehbehinderte Menschen sowie Menschen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln (Rollstuhl und Rollator) mit einer „Null-cm-Kante“, entschärft werden.

Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, 3.3.4)

Bei der Planung der Borde von Fahrbahnüberquerungen sind grundsätzlich

  • die Berollbarkeit durch Absenkung der Bordsteine sowie
  • die Sicherheit, die Auffindbarkeit und die
  • Nutzbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen durch taktile, optische und akustische Elemente zu gewährleisten (vgl. H BVA 3.3.4).

Neuordnung Überquerungsstellen nach DIN 18040-3

In dieser Norm sind zwei Gestaltungsvarianten von barrierefreien Überquerungsstellen
ausgewiesen.

A: Im System einer getrennten Querungsfunktion mit differenzierten Bordhöhen, indem für Menschen mit Gehbehinderungen und mit fahrbaren Mobilitätshilfen ein auf Straßenniveau abgesetzte Borde eine sichere Überrollbarkeit gewährleistet wird und für blinde bzw. sehbehinderte Menschen, aber auch ältere Menschen mit beginnender Demenz oder für geistig behinderte Menschen, taktile Bordkanten vorgesehen sind.

B: Im System einer einheitlichen Querungsfunktion mit 3 cm Bordhöhe über den gesamten Querungsbereich mit abgerundeten Kanten von exakt 20 mm für Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren, da diese noch zu überwinden sind und noch eine taktile Kante für den Langstock ergeben. Diese Lösung gilt als noch brauchbarer Kompromiss, um die Behindertengruppen mit fahrbaren Mobilitätshilfen und Fußgänger mit Blindenlangstock gerecht zu werden.

Zu A: Bauweise getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe

Die Zweiteilung des Querungsbereiches ist die Vorzugsvariante an Überquerungsstellen. Hier kann jeder Fußgänger, mit und ohne Behinderung, seinen eigenen Querungsbereich aussuchen. Dieser Vorteil wird mehr und mehr wahrgenommen und ist schon in vielen Städten zum Standard geworden. Diese Bauausführung verlangt eine exakte Verlegung der Borde, um die unterschiedlichen Höhen für alle Nutzer funktionsfähig zu machen. Zum Einsatz sind konventionelle Borde aber auch Spezialborde mit Formsteinen möglich. Die Sonderborde setzen sich mehr und mehr durch und werden von einer großen Mehrheit von Betonherstellern angeboten. Diese Produkte garantieren durch ein Baukastensystem eine hohe Passgenauigkeit der verschiedenen Bordhöhen, wie z. B. Rampenbordstein für fahrbare Mobilitätshilfen, Übergangsstein zum Hochbord bzw. zum 6 cm hohen Tastbordstein für Langstocknutzer. Des Weiteren entsprechen diese Borde durch die weiße Betonoberfläche den Anforderungen zum visuellen Kontrast zur Fahrbahn.

Wichtig!
Von Bedeutung ist, dass bei der Bordsteinhöhe von 6 cm für blinde und sehbehinderte Menschen eine senkrechte Falllinie mit dem Blindenlangstock von mindestens 3-4 cm sicher ertastbar sein muss. Davon abgeleitet darf die Kantenausrundung nicht größer sein als 20 mm. Diese Maße sollten unbedingt eingehalten werden.

Querungsbreite der Nullabsenkung

Die Breite der Nullabsenkung sollte aus der Betrachtung blinder Menschen für Rollstuhlund Rollatornutzer so breit wie nötig, im Hinblick auf blinde Menschen so schmal wie möglich sein. Diese sinnvolle Überlegung lässt sich vorwiegend an Überquerungsstellen realisieren, wo geringer Querungsbedarf besteht. An Hauptverkehrsstraßen sind die Kriterien der Fußgängerfrequentierung maßgebend. Ebenfalls ist zu beachten, dass nach StVO Kinder bis zu 8 Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen und eine Aufsichtperson mitfahren darf. Unter dieser Beeinflussung ist die Normbreite der Nullabsenkung von 1,00 m oft nicht ausreichend. In diesem Fall muss parallel zur Nullabsenkung das Sperrfeld nach DIN 18040-3, anstatt 60 cm auf 90 cm Tiefe vergrößert werden. Diese Sicherheitsmaßnahme ist erforderlich, damit blinde und sehbehinderte Menschen an dieser Stelle über ausreichende Rippenstrukturen eine Taktilität erhalten, die sie im Bereich der Nullabsenkung zu einem ungewollten Verlassen des Gehweges zur Fahrbahn warnen.

Lage der Querungsübergänge

Fußgänger gehen ihren Weg nicht immer geradeaus, sondern sie triften unabsichtlich auch seitlich ab oder werden abgedrängt. Diese Situation betrifft auch blinde und sehbehinderte Menschen. Sehenden Fußgänger können das „Geradeausgehen“ immer wieder optisch korrigieren, aber blinde und sehbehinderte Menschen haben diese Möglichkeit nicht. Deshalb ist der Überquerungsbereich für blinde und sehbehinderte Menschen auf der kreuzungsfernen, der für Rollstuhl- und Rollatornutzer auf der kreuzungsnahen Seite vorzusehen.

Zu B: Bauweise Überquerungsstellen mit einheitlicher Bordhöhe

Diese Bauweise wird vorwiegend dort angewendet, wo eine getrennte Überquerungsstelle sich nicht ausbilden lässt. Das ist der Fall bei:

  • Einmündungen mit beengten Gehwegen
  • an Eckausrundungen mit einem Radius kleiner gleich 3,50 m
  • bei einer Überquerungsbreite kleiner 3,00 m

Thematik im Handbuch

Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen
von Überquerungsstellen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ aufgezeichnet.

Grafik - barrierfereie Bushaltestelle am Fahrbahnrand
Anwendungsbeispiel von Bushaltestellen am Fahrbahnrand mit Fußgängerüberweg

Haltestellen im Seitenraum bilden im Busverkehr den überwiegenden Anteil. Die Lage der Haltestellen ist so zu wählen, dass die Fahrgäste die Nahverkehrsfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen können. Diese Haltstellenform wird (weitgehend) am geraden Fahrbahnrand angeordnet, um eine parallele An- und Abfahrt der Niederflurbusse zu gewährleisten. Anzustreben ist eine angehobene Wartefläche mit einer Busbordhöhe von mind. 18 cm, diese Höhe ermöglicht einen bequemen und zügigen Fahrgastwechsel am Niederflurbus. Das Auffinden der Bushaltestelle vom Gehweg aus, ist durch ein Auffindestreifen in Rippenstruktur sicherzustellen. Bei den Bushaltestellen führt der Auffindestreifen direkt zur Einstiegsstelle, das die Position der vorderen Tür markiert. Die ERÖ weist darauf hin, dass die Längsneigung bei Bushaltestellen 5 % und bei Straßenbahnen, nach Angaben der BOStrab, max. 4 % nicht übersteigen soll.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Beispiel Positionierung Niederflurbus am Haltepunkt

(Auszug aus Handbuch Teil II, Abschn. 12.7)
Die Halteposition der Busse wird durch die Lage des Einstiegsfeldes bestimmt. Die Positionierung der Fahrzeuge an der Einstiegsstelle der ersten Einstiegstür ist abhängig von der Bremstoleranz des Fahrzeuges. Deshalb sollte für die wartenden Fahrgäste an der Einstiegstür eine ausreichende ebene Einstiegsfläche zur Verfügung stehen, bevor die Bordabsenkung vom Übergangsstein zum Hochbord übergeht.

A Abstand Fahrzeug bzw. Kopflänge zur Bustür der Einstiegsstelle ca. 0,50 m
B Aufstellfläche (ebene Wartefläche) zur Bustür ca.1,50 m

Gegenüberliegende Bushaltestellen am Fahrbahnrand

Punktuelle Querungshilfen in Fahrbahnmitte werden hinter dem Bus mit versetzten Richtungshaltestellen angeordnet. Eine Fahrbahnüberquerung hinter einer Bushaltestelle ergeben für den Fußgängerquerverkehr jedoch keine absolute Sicherheit, denn durch die eingeschränkte Sicht hinter dem Bus besteht Unfallgefahr für die Fußgänger auf der Fahrbahn. Im unmittelbaren Bereich zur Bushaltestelle sollten deshalb gut konzipierte und gesicherte Überquerungsstellen vorhanden sein. Dazu bietet sich die Lösung eines Fußgängerüberweges mit Mittelinsel an, wobei gleichzeitig ein Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen am haltenden Bus verhindert wird.

Für die Ausbildung der Überquerungsstelle ist von Vorteil eine getrennte Überquerung anzulegen, damit die Fahrgäste mit fahrbaren Mobilitätshilfen zügig ohne Bordkante die Fahrbahn und Mittelinsel überfahren können. Für die Fußgänger und Langstocknutzer ist die taktile Bordsteinkante hilfreich. Zu dieser Anlage sind die entsprechenden Bodenindikatoren zuzuordnen. Gleichzeitig wird durch die Mittelinsel ein Parken von Kraftfahrzeugen in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle verhindert, so dass für das Verkehrsmittel eine direkte Bordanfahrt besteht.

Einsatz von Bussonderborden

Der Einsatz von Sonderborden mit deren Formsteinen hat sich im Laufe der Zeit durchgesetzt, denn dadurch wird ein direktes Anfahren der Haltestellenkante ermöglicht und es entsteht ein sehr geringer Abstand (Spaltbreite) vom Niederflurbus zur Bus-Bordsteinkante. Niederflurbusse mit „Kneeling“-Technik unterstützen weitgehend den niveaugleichen Zugang zur geringen Einstiegshöhe. Für den Einstieg in die Fahrzeuge soll die Höhendifferenz (Reststufe) zwischen Höhe Wartefläche und Fahrzeugboden 5 cm nicht überschreiten. Der Abstand zum Fahrzeug (Spaltbreite) soll ebenfalls maximal 5 cm betragen.

Bei diesen, in der Zeichnung dargestellte > 30 cm breite Bussonderborde, kann nach DIN 32984 der Auffindestreifen in Rippenstruktur bis zum Haltebordstein herangeführt werden. Der erforderliche Sicherheitsabstand der Fahrgäste ist bei dieser Bordsteinbreite gewährleistet.

Oberflächenbelag Gehweg

An diesem Beispiel wurde der Oberflächenbelag des Gehweges mit Pflasterklinker gewählt. Besonders im norddeutschen Raum wird dieses Material vorwiegend verwendet. Die rötlichen Farbnuancen des Umgebungsbelages zu den weißen Bodenindikatoren ergeben einen ausreichenden Kontrast nach DIN 32975 mit einem K-Wert von > 0,4. Demzufolge kann ein zusätzlicher kontrastierender Begleitstreifen oder Begleitfläche entfallen. Von Bedeutung ist aber, dass im Bereich der profilierten Bodenindikatoren diese Klinkersteine scharfkantig (ohne Fase) sein müssen, damit die Tastbarkeit der Bodenindikatoren garantiert wird.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Dieses Beispiel entspricht den konstruktiven Angaben vom Handbuch: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, im Abschnitt 12, Bus- und Straßenbahnhaltestellen.
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