Bodenindikatoren

Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:

Planung & Bau

Öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen sind barrierefrei zu gestalten
(BGG § 8 Abs. 2 Satz 1)

Beispiel 1

Ampelmast steht mitten im Gehweg
und innerhalb der Bodenindikatoren, so nicht!

Diese Bauweise ist zahlreich zu sehen. An dieser Überquerungsstelle befindet sich der Taster für die Fußgängerfurt am Mast des Auslegers vom Vorwegweiser inmitten vom Gehweg. Der Mast teilt an dieser Stelle den Gehweg in zwei Hälften. Dieser Querung wurde entweder in Unwissenheit geplant bzw. gebaut oder ist durch Koordinierungsfehler in der Bauleitung entstanden. Hier wurde nicht barrierefrei gebaut, sondern eine Barriere eingebaut. Der 3-reihige Auffindestreifen der Noppenplatten führt bis zum Lichtsignalgeber. Um zum Richtungsfeld zu gelangen, muss der Langstocknutzer um den Mast herumgehen, sich im engen Bereich am Richtungsfeld erschwert ausrichten, an dieser Stelle am taktilen Taster das Freigebesignal anzufordern und sich danach am Richtungsfeld ausrichten.

Sondern so!

Der Ausleger ist an der inneren Leitlinie (am Rasenkantenstein) vom Gehweg aufzustellen. Der Auffindestreifen wird neben dem Mast mit
3-reihigen Noppenplatten ausgestattet. Für das Richtungsfeld werden
3-reihige Rippenplatten hintereinander an der Bordsteinkante vorgelagert. Blinde Personen können ungehindert an den ca. 90 cm langen Rippenstreifen für die Fahrbahnüberquerung ausrichten. Mit dieser Gestaltung wird eine durchgängige Gehwegbreite von ca. 2 m für alle Fußgänger gewährleistet.

Lösungen und weitere konstruktive Beispiele sind aufgezeichnet im Handbuch „Im Detail – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“

Beispiel 2

Verlegrichtung Bodenindikatoren
an Eckausrundungen, so nicht!

Bei der Anordnung von Bodenindikatoren in Gehlinie parallel zur Hauptstraße entsteht für Langstocknutzer, die von der Seitenstraße kommen, ein scharfer (spitzer) Winkel an der inneren Leitlinie am Standort der Bodenindikatoren Entgegen seiner Schulungsorientierung muss eine scharfe Umdrehung am Auffindestreifen vorgenommen werden, um zum Richtungsfeld der Überquerungsstelle zu gelangen.

Für Personen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln steht der Lichtsignalgeber inmitten seiner Überfahrt an der Nullabsenkung. Der Rollstuhlnutzer muss entgegen der Rollstuhlfahrweise kippend schräg über die Nullabsenkung fahren oder geradlinig über die Absenkung verkehrswidrig über die Furtmarkierung im Bogen auf die Fahrbahn der Hauptstraße fahren.

Sondern so!

Der Auffindestreifen in Noppenstruktur wird quer (senkrecht) von der inneren Leitlinie zum Richtungsfeld geführt. Langstocknutzer finden am Gehweg beidseitig die gleiche Situation zum Auffindestreifen in Noppenstruktur. Die Richtungsänderung zur Fahrbahn erfolgt über das anschließende Richtungsfeld, das in der Abknickung die Gehrichtung zur Furt hinführt. Der Lichtsignalmast steht zwischen dem Richtungsfeld und Sperrfeld, sodass eine Behinderung an der Überqerungsstelle für Rollstuhlnutzer nicht ansteht.

Dieser Übergang ist barrierefrei nutzbar.

Vorgestellt werden Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dieser Webseite vom Autor verfasst wurden, die sowohl als Publikationen von Fachdokumenten als auch in Seminaren und Veranstaltungen erschienen.

Handbuch
IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum
Teil 1: Erschließung öffentlicher Raum
148 Seiten
Ausgabe 2021 (Wissensstand 2022)
ISBN 978-3-00-067612-3

Vermerk der Deutschen Nationalbibliothek

Die Handbücher „Im Detail – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“, Teil 1 und Teil 2 sind in der bibliografischen Publikation der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet.

Weitere Information zur Nutzung der Handbücher sind im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek unter portal.dnb.de abrufbar.

Handbuch
IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum
Teil 2: Überquerungsstellen – Haltestellen – Bahnübergänge
188 Seiten
Ausgabe 2021 (Wissensstand 2022)
ISBN 978-3-00-067613-0

Bei den beiden Handbüchern von Teil 1 und Teil 2 handelt es sich um eine vollständige überarbeitete Neuauflage gegenüber der Ausgabe 2015.

© Kirschbaum Verlag GmbH

Als Literaturquelle zur barrierefreien Mobilität wird in der Fachzeitschrift „Straßenverkehrstechnik“  (Heft 6 – Ausgabe Juni 2021) auf das Standardwerk „IM DETAIL von barrierefreien Verkehrsanlagen“ auf die Handbücher Teil 1: Erschließung öffentlicher Raum sowie Teil 2: Überquerungsstellen, Haltestellen, Bahnübergänge verwiesen.

Handbuch
IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum
172 Seiten
Druckversion Ausgabe 2015
ISBN 978-3-00-048276-2

Das Handbuch ist als „Wissensdokument“
bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) in der Fachinformation
„Dokumentation Straße“, Ausgabe April 2015 verzeichnet.

Hinweis aus der DIN 32984:2020-12

Das Handbuch „IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum“ hat eine hohe Signifikanz im Bezug zur Verlegung von Bodenindikatoren. Diesbezüglich wurde das Handbuch im Literaturverzeichnis der DIN 32984:2020-12 aufgeführt.

Handbuch
IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum
172 Seiten
PDF-Format
Bearbeitungsstand Dezember 2020
Wissensstand 2022

Nachfrage als PDF-Datei

Zu diesem Handbuch
„IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum“ erfolgt eine rege Nachfrage. Aufgrund dessen wurde das Handbuch auf den gegenwärtigen Wissensstand aktualisiert und kann im PDF-Format bestellt werden.

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
2. Auflage 2012, Update 2013
144 Seiten
ISBN 978-3-00-039352-5
Das Handbuch ist als „Wissensdokument“
bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) in der Fachinformation
„Dukumentation Straße“, Ausgabe Nov. 2012
dokumentiert.

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
1. überarbeite Auflage Oktober 2011
134 Seiten

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
1. Auflage 2010
122 Seiten
ISBN 978-3-00-029223-1

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
49 Seiten
Auflage 2008

Gestaltung barrierefreie Fußgänger-Querungsstellen
nach den Prinzipien DESIGN FOR ALL
Tagung „Design for all mobile 2010“
Veranstalter: SIMO (Sicherheit und Mobile Bozen)
Ort: Freie Universität Bozen

Bericht - Gestaltung von Fußgänger-Querungsanlagen und ihre spezifischen Planungsanforderungen - Markt und Praxis - Special - Barrierefreie Verkehrsanlagen - 2009

Bericht
Gestaltung von Fußgänger-Querungsanlagen
und ihre spezifischen Planungsanforderungen
Markt und Praxis – Special – Barrierefreie Verkehrsanlagen
Kirschbaum Verlag GmbH – Straßenverkehrstechnik
Heft 5/2009

Bericht - Barrierefreie Querungsstellen – brauchbar oder unbrauchbar - Im Detail – Einbau von Straßenrandeinfassungen und Bodenindikatoren - 2009

Bericht
Barrierefreie Querungsstellen – brauchbar oder unbrauchbar
Im Detail – Einbau von Straßenrandeinfassungen und Bodenindikatoren
April 2009

Seminare von 2010 bis 2017

(seit 2018 werden keine Seminare mehr angeboten)

03./04.05.2017
Seminar Barrierefreie Verkehrsanlagen
Veranstalter Stadtverwaltung Singen
Ort: Bürgersaal Rathaus Singen

13.03.2017
Barrierefreie Querungsstellen
– Teil 1: Lösungen für den öffentlichen Verkehrsraum
– Teil 2: Barrierefreie Bushaltestellen Lösungen für den ÖPNV
Veranstalter: Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen Stadt Würzburg
Ort: Bauamt Würzburg

01.03.2017
Elemente Barrierefreier Verkehrsinfrastruktur
Veranstalter: Stadt Brandenburg an der Havel
Ort: Rathaus

09.11.2016
Barrierefreies Planen und Bauen im Straßenraum
Veranstalter: Landratsamt Erzgebirgskreis
Ort: Zwickau

08.11.2016
Barrierefreie Infrastruktur an Bushaltestellen
– Bautechnische Anforderungen –
Veranstalter: Landratsamt Erzgebirgskreis
Ort: Annaberg-Buchholz

23.03.2016
Barrierefreie lichtsignalisierte Fußgängerüberquerungsstellen
Veranstalter: Stadt Rosenheim
Ort: Kleiner Rathaussaal

30.09.2015
Barrierefreie Fußgängerüberquerungsstellen
im komplexen Straßenraum
(Seminar Barrierefreiheit-die Normen u. deren Umsetzung)
Veranstalter: BSV Württemberg e.V. Ortsgruppe Heilbronn

07./09.10.2015
Barrierefreies Planen und Bauen in Augsburg
Veranstalter: Landratsamt Augsburg
Ort: Landratsamt Augsburg

24./25.04.2014
Barrierefreie Verkehrsanlagen, Themenblock 1 bis 4
(Aktionstag für Menschen mit und ohne Behinderung)
Veranstalter: Stadt Singen
Ort: Stadthalle, Tagungsraum 1

23.01.2014 / 02.04.2014
Städtebauliche Anforderungen an Gehwegoberflächen
– Zielsetzung, barrierefreie Mobilität für Alle –
Veranstalter: Saint Gobain Building Distribution, Tiefbau-Forum
Ort: Donauhalle (Ulm Messe) / Congress Center Leipzig

05./06. Juli 2013
Probleme und Problemlösungen beim Bau von Querungsstellen
(Fachtagung Barrierefreie Überquerungsstellen)
Veranstalter: Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. Stuttgart
Ort: Fulda, Parkhotel Kolpinghaus

10.10.2012
Objektplanung – Freiräume für Jung und Alt
Veranstalter: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Thüringen
Ort: Fachhochschule Erfurt – Fakultät Landschaftsarchitektur,
Gartenbau und Forst

06.10.2010
Gestaltung barrierefreie Fußgänger-Querungsstellen
nach den Prinzipien DESIGN FOR ALL
Tagung „Design for all mobile 2010“
Veranstalter: SIMO (Sicherheit und Mobile Bozen)
Ort: Freie Universität Bozen

1./2. Juni 2010
Gestaltung barrierefreie Querungsstellen
– eine Herausforderung an Planung und Bauausführung
2. Nordhessische Verkehrstage
Veranstalter: Profilbeton GmbH
Ort: Borken

Musterplan barrierefreie Überquerungsstellen im Straßenraum
Musterplan barrierefreie Überquerungsstellen im Straßenraum

Allgemeines über Überquerungsanlagen

Überquerungsstellen für Fußgänger werden angelegt bei plangleichen Knotenpunkten wie Kreuzungen, Einmündungen oder Kreisverkehren und auch im Verlauf einer Straße. Die Entscheidung über die Anordnung von Überquerungsanlagen richtet sich nach den Kriterien der „Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen“ (RASt 06) mit den Festlegungen zum Überquerungsbedarf für die Fußgänger.

Die Grundelemente barrierefreier Überquerungsstellen sind in der

  • DIN 18040-03 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

aufgeführt.

Bodenindikatoren

Die Überquerungsstellen am Gehweg müssen für blinde und sehbehinderte Menschen eine eindeutige Auffindbarkeit zum Bordstein am Fahrbahnrand garantieren. Dazu sind in Kombination von Auffindestreifen und Richtungsfeld Bodenindikatoren anzulegen. Der Auffindestreifen besteht aus diagonaler Noppenstruktur und verläuft über die gesamte Gehwegbreite bis zum Richtungsfeld in Rippenstruktur am Bordstein. Das Regelmaß der Verlegebreite beträgt 90 cm, die Tiefe vom Richtungsfeld 60 cm.

Übersichtskizze Gesicherte Überquerungsstellen DIN 18040-3 u DIN 32984
Beispielskizze von Überquerungsstellen mit Lichtsignalanlage unter Verwendung unterschiedlicher Bordsteinausbildung

Gemeinsame Überquerungsstelle mit einheitlich 3 cm Bordhöhe

Zwischen den Anforderungen von Rollstuhl- und Rollatornutzern nach leichter Überrollbarkeit von Bordsteinkanten und den Anforderungen blinder und stark sehbehinderter Menschen nach deren Taktilität mit dem Langstock, besteht ein deutlicher Zielkonflikt. Die Absenkung der Bordsteinkante auf 3 cm gilt seit Jahrzehnten als sinnvoller Kompromiss, der sich bereits in der DIN 18024 von 1974 niederschlug und auch bis heute in der DIN 18040-3 beibehalten wurde. Maßgebend ist jedoch die Änderung, dass die Bordsteinhöhe genau auf 3 cm Ansicht abgesenkt wird (keine Höhentoleranz weder nach unten noch nach oben!) und dass die Ausformung der Bordsteinkante exakt 20 mm betragen muss (DIN 18040-3).

Getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe

Alternativ zum bestehenden Kompromiss der Überrollbarkeit und Ertastbarkeit der 3 cm Bordhöhe zwischen Menschen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln sowie blinden und sehbehinderten Menschen, werden in der RASt 06 und in der DIN 32984 getrennte Lösungsmöglichkeiten im Überquerungsbereich mit Hilfe differenzierter Bordhöhe aufgezeigt. Darin werden innerhalb der Überquerungsstelle auf der einen Seite am Lichtsignalgeber Menschen mit Gehbehinderungen oder mit fahrbaren Mobilitätsmitteln die Bordsteinabsenkung auf Fahrbahnniveau (Nullabsenkung) zugeordnet, auf der anderen Seite vom Ampelmast blinde und sehbehinderte Fußgänger über einen Auffindestreifen zu ihren tastbaren 6 cm hohen Bordstein geführt.

Vorteil:

Eine getrennte Führung schafft mehr Klarheit.

Mithilfe differenzierter Bordhöhe kann jeder Passant seinen eigenen Querungsbereich nach seinem Ermessen auswählen, wie er die Straße überqueren will. Getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe werden deshalb als Vorzugsvariante angesehen. Diese Bauweise verlangt allerdings perfekte Ausführungszeichnungen und erfordert eine exakte Bauausführung.

Merkmale sind:

  • Menschen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln fahren über eine auf Fahrbahnniveau abgesenkte profillose kurze Rampe oder auf „Null cm“ abgesenkte Borde (Nullabsenkung).
  • Der Rampenbereich (Nullabsenkung) wird durch ein wahrnehmbares Sperrfeld als Schutz blinder und sehbehinderter Fußgänger gegen ein unbeabsichtigtes Überlaufen mit Rippenstruktur parallel zum Fahrbahnrand abgesichert.
  • Für Personen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln ist der auf Fahrbahnniveau abgesenkte Bereich an der kreuzungszugewandten Seite anzulegen.
  • Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten ihre sichere tastbare Bordsteinkante dementsprechend an der kreuzungsabgewandten Seite.
  • Das Auffinden der Überquerungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen erfolgt mittels Bodenindikatoren, die quer über den gesamten Gehweg verlegt, am 6 cm hohen Bord anschließen.
  • Bei Überquerungsstellen mit Lichtsignalanlage befindet sich der Blindenübergang am Auffindestreifen (Richtungsfeld) unmittelbar neben dem Signalgeber (maximaler Abstand 25 cm).
  • Überquerungsstellen an Fußgängerüberwegen sollten zwischen Sperrfeld und Auffindestreifen einen möglichst großen Abstand aufweisen (> 60 cm), damit die unterschiedlichen Bodenindikatoren in unmittelbar Nähe zu keiner Unsicherheit der Langstocknutzer führen.
  • Der Einsatz der Bodenindikatoren ist auf ein Mindestmaß fixiert.

Beispiel getrennte Überquerungsstelle am Fußgängerüberweg

(Auszug aus Handbuch Teil II, Abschn. 10.9.3)
Die Anzeige der seitlich gelegenen Überquerungsstelle im Gehweg erfolgt durch die Kombination des Auffindestreifens mit dem Richtungsfeld an der Bordsteinkante. Zwischen Richtungsfeld und dem Sperrfeld an der Nullabsenkung, ist ein seitlicher taktilloser Abstand notwendig, damit der unterschiedliche Richtungsverlauf der Rippenelemente taktil wahrgenommen werden kann. Die differenzierten Bordsteinhöhen sind passgenau einzuhalten!

Chronologie zu Überquerungsstellen

Gemeinsame Überquerungsstelle (Beispiel Fulda)
Typische Überquerungsstelle aus den 1975er Jahren. Bordabsenkung auf 5 cm, Kantenausrundung 10 mm mit weißer Randeinfassung! Zur damaligen Zeit eine aktuelle Überquerungsstelle. Für Rollstuhlbenutzer noch mögliche Bordsteinüberfahrt. Sehr gute Tastbarkeit mit dem Blindenlangstock, seitliche Tastkante an der Mittelinsel vorhanden. Bestehender optischer Kontrast Bordstein/Fahrbahn. Auffindestreifen sind noch nicht vorgesehen.

2003 – Gemeinsame Überquerungsstellen mit Bodenindikatoren (Beispiel Fulda)
Durchgehende Bordsteinhöhe von 3 cm mit Rundbord r2. Die Kontrastität der Borde wurde vernachlässigt. Einschränkung der Taktilität mit dem Blindenlangstock beim Verlassen des Gehweges. Für Rollstuhlnutzer Bordsteinüberfahrt möglich. Auffindestreifen in orthogonaler Noppenstruktur und noch ohne Richtungsfeld an der Bordsteinkante.

Seit 2007 – Getrennte Überquerungsstellen (Beispiel Fulda)
Konventionelle Randeinfassung mit Rundbord r2, für Fußgängerverkehr mit tastbare Bordhöhe von 4 cm. Für blinde und sehbehinderte Menschen, Auffindestreifen in orthogonaler Noppenstruktur, Richtungsfeld in Rippenstruktur am Bordstein.
Partielle Bordabsenkung auf Fahrbahnniveau für Menschen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln. Ausbildung Nullabsenkung mit Sperrfeld in Rippenstruktur.

Seit 2009 – Getrennte Überquerungsstellen mit Sonderborden (Beispiel Fulda)
Erstanwendung von Sonderborden in Bordsteinhöhe von 6 cm in Farbe weiß. Taktile Kantenausrundung von 15 mm. Partielle Nullabsenkung über einem berollbaren Bord. Kontrastierende Randeinfassung einschließlich kontrastierende Begleitfläche. Auffindestreifen erstmalig mit trapezförmigen Noppen, Richtungsfeld unverändert in Rippenstruktur.

Seit 2011 – Erste ungesicherte Überquerungsstelle (in Fulda):
Testbegehung im März 2012 durch blinde und hochgradig sehbehinderte Probanden. Hier wird mit den Bodenindikatoren kenntlich angezeigt, dass an diesem Übergang keine LSA oder kein FGÜ ansteht. Die Ausbildung einer ungesicherten Überquerungsstelle erfolgt mit einem verkürzten Auffindestreifen in Noppenstruktur an der inneren Leitlinie bis zum Richtungsfeld im Abstand von 90 cm, mind.60 cm, wie im Bild zu sehen ist.
Erst mit der DIN 32984:2020-12 wurde diese Bauweise übernommen.
(Siehe auch Ungesicherte Überquerungsstellen).

Thematik im Handbuch

Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen
von Überquerungsstellen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ aufgezeichnet.

Planung barrierefreie Fussgängerüberwege
Anwendungsbeispiel gesicherte Überquerungsstellen an einer Hauptverkehrsstraße

Borde an Überquerungsstellen verlangen einen passgenauen Einbau

  1. Borde mit einheitlich 3 cm Höhe
    Der Einbau von Fahrbahndecken unterschreitet sehr häufig diese 3 cm hohe Bordsteinkante, so dass für die rollennutzenden Verkehrsteilnehmer ein Vorteil entsteht, jedoch nicht für die blinden und sehbehinderten Menschen mit ihrem Langstock. Ihnen fehlt die sichere tastbare Kante zwischen Fahrbahn und Gehweg. Diese Übergangsform sollte nach den heutigen Kenntnissen nur dort angewendet werden, wo eine getrennte Bauweise zwischen beiden Behindertengruppen nicht möglich ist. Die Einbauhöhe von 3 cm muss allerdings unbedingt eingehalten werden!
  2. Borde mit differenzierter Höhe
    Im Einmündungsbereich der Seitenstraße ist als Beispiel eine Fahrbahnüberquerung ohne Lichtsignalanlage und ohne Zebrastreifen vorgestellt, die als „Ungesicherte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“ nach DIN 18040-3 und DIN 32984 definiert ist. Fußgänger die entlang der Hauptstraße die Seitenstraße überqueren, können in der bleibenden Gehrichtung den abgesenkten 3 cm Bord überqueren. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben die Möglichkeit je nach ihrem Bedarf seine Überquerung auszusuchen, entweder die Nullabsenkung oder den 6 cm hohen Bord.

Kurzerläuterungen

Auf der Fahrbahn, breit angelegte Markierungen mit „Zebrastreifen“ kennzeichnen den Fußgängerüberweg für eine gesicherte Straßenüberquerung für alle Fußgänger nach § 26 der StVO.

Am kleinen Kreisverkehr ist eine barrierefreie Überquerungsstelle mit getrennter Fußgängerführung dargestellt. Die Verkehrsteilnehmer die über eine Bordsteinkante die Fahrbahn bevorzugen, können über ihrem Querungsbereich die Fahrbahn überqueren. Menschen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln oder mit Gehbehinderungen, die eine Absenkung der Bordsteinkante auf Fahrbahnniveau benötigen, wählen ihren Überfahrts- oder Gehbereich. Diese Lösung entschärft den noch bestehenden Interessenkonflikt zwischen den einzelnen Behindertengruppen. Diese Bauweise „Getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“ setzt sich in der Bundesrepublik mehr und mehr durch.

Der dargestellte Fußgängerüberweg in der Hauptstraße mit einheitlicher Bordhöhe von 3 cm ist die weitverbreitteste und älteste Überquerungsform bundesweit. Sie stellt an der Übergangsstelle einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer dar. Sowohl für blinde und sehbehinderte Menschen als auch für Menschen mit fahrbaren Hilfsmitteln erweist sich diese Bordüberquerung jedoch als eine unzufriedene Lösung. Sie ist aber aus topografischen Gründen noch notwendig. Diese Bordhöhe sollte zur allseitigen Funktionsfähigkeit aller Behindertengruppen strikt eingehalten werden und der Kantenradius 20 mm nicht überschreiten (DIN 18040-3).

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Thematik im Handbuch

Einzelheiten konstruktiver Planungsbeispiele sind im Handbuch
„IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“  aufgezeichnet.

Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:

Haltestellen des ÖPNV

Gestaltung barrierefreie Bushaltestelle
Nach Planung und Bau der Bushaltestelle testet in Eigenkontrolle der Vorarbeiter ob die Verlegung der Bodenindikatoren auch die taktilen Ansprüche erfüllen.

Allgemeines

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gilt als wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel in der Personenbeförderung. Darin bezweckt der Nahverkehrsplan die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Der ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Mit der barrierefreien Gestaltung verbessert sich der ÖPNV insgesamt und erwirkt damit positive Effekte für alle Fahrgäste.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Der ÖPNV unterliegt einer gesetzlichen Regelung und unterteilt sich in:

  • öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV),
  • Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und
  • ÖPNV-Sonderformen, wie z. B. Sammeltaxi, Standardseilbahn, Hängebahn, Mietwagen usw.

Weitere zu beachteten gesetzlichen Grundlagen:

  • Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
    • § 27 Beleuchtungsanlagen
    • § 31 Haltestellen, konstruktive Anforderungen
    • § 32 Anforderungen an Fahrtreppen und Fahrsteige
    • § 51 Signale (vgl. [36])
  • Betriebsordnung Kraft (BOKraft)
    • § 32 Haltestellen – Liniennummer, Name des Unternehmens usw.
    • § 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
    • § 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • § 12 Halten und Parken
    • § 45 (3) Haltestellenzeichen 224 (Haltestellenschild)
    • § 25 (3) Fahrbahnüberquerung, auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung an sicheren Überquerungsstellen (Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege)

Haltestellenborde
mit Busformsteinen

Grafik - Haltestellenkante mit Busformsteinen

Abbildung links.: Haltestellenbord ohne Spurführung (max. Höhe 18 cm)
Abbildung rechts: Haltestellenbord als Formstein mit Spurführung
(Höhe 16/18 cm bzw. 22 cm)

Um die Ein- und Austrittsstufe sowie die Restspaltbreite zwischen
Fahrzeug und Haltestellenkante so gering wie möglich zu halten, wurden
speziell abgerundete Formsteine entwickelt, die über angepasste
Übergangssteine am Haltestellenbord anschließen. Mit dem dichten
Heranfahren fährt der Bus in der Spur, ohne das Fahrzeug und die Reifen
beschädigt werden. Die Wahl der Formsteine ist abhängig von den
jeweiligen fahrzeugspezifischen Eigenschaften mit deren
Wagenbodenhöhe zur Einstiegshöhe sowie der Öffnungsart der
Fahrzeugtüren.

Abstand Haltestellenkante
für Busse

Bushaltestelle einstiegshöhe 5 cm Singen
Beispiel Niederflurfahrzeug an der Haltestellenkante mit 5 cm Reststufenhöhe ermöglicht am Busbordstein mit Spurführung ein bequemes Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
Zum barrierefreien Ein- und Ausstieg am Verkehrsmittel spielt das vertikale Spaltmaß (Reststufenhöhe) und die Spaltbreite eine bedeutungsvolle Rolle, denn die Einstiegsstufe und Spalte zwischen Fahrzeug und Wartefläche bereiten besonders gehbehinderte Menschen und Rollstuhlnutzer erhebliche Schwierigkeiten. Die Kombination Reststufenhöhe und Spaltbreite sollten deshalb so gering wie möglich sein. Für den barrierefreien Ein- und Ausstieg sind folgende Grenzwerte zu beachten:
    • Spaltmaß 5 cm vertikal
      (Abstand zwischen Oberkante Haltestellenbord und Fahrzeugboden)
    • Spaltmaß 5 cm horizontal
      (Abstand Haltestellenkante zum Fahrzeug)
    Problematik bei größeren Werten
    • Einstieg mit Höhendifferenz > 5 cm
      nur mit fremder Hilfe und technischen Hilfsmitteln überwindbar
    • Bei Spaltbreiten > 5 cm
      Verkantungsgefahr (Rollstuhl muss angekippt werden)

Bordsteinhöhe von Bushaltestellen

Bei diesen Busformsteinen werden als Basishöhe über Fahrbahnniveau ein Richtwert zur Wagenbodenhöhe unterschiedliche Bordhöhen angeboten:

  • 16 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion (nicht mehr zielführend),
  • 18 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion
    (Mindestmaß nach EAÖ – Stand der Technik),
  • 21 bis 24 cm (für Fahrzeug ohne Nutzung der Klapprampe).
Grundsätzlich ist ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg am Fahrzeug vorzusehen, damit die Fahrgäste, besonders mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe den barrierefreien Fahrgastwechsel ausführen können.

Anfahrten von Bushaltestellen

Ist eine uneingeschränkte Anfahrt der Haltestelle am Fahrbahnrand nicht möglich, z.B. durch parkende Fahrzeuge oder über einen Bogen, müssen bei den Busborden zur Vermeidung von Beschädigungen der Fahrzeuge an Karosserie und Tür, die Bordkanten von mehr als 12 cm als differenzierte Bordhöhe angeboten werden. Im Bereich der Anfahrt ist je nach Fahrzeugtyp die Abstufung der Bordhöhe bis zum Niveau der Ein- und Ausstiegshöhe vor der hinteren Bustür vorzusehen (bei ausreichenden Platzverhältnissen bis zum Heckteil). Die Länge der Anrampung richtet sich nach der örtlichen Topographie sowie der Längs- und Querneigung der Fahrbahn. Die Schleppkurven von Bussen können dabei hilfreich sein. Prinzipiell sind die Haltestellenborde geradlinig anzuordnen.
Konvexe und konkave Formen sind zu vermeiden, weil die Spaltbreite zwischen Haltekante und Bus zu groß wird. Zudem können bei konvexen Haltestellen im Bordbereich schon bei einer Höhe von 16 cm zu Schäden am Fahrzeug führen.

Thematik im Handbuch

Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ aufgezeichnet.

Gestaltung barrierefreie Bushaltestelle
Kurz nach der Fertigstellung der Anlage überprüft die Leiterin der ortsansässigen Blinden und Sehbehindertengruppe die neue Haltestellenposition auf Funktionsfähigkeit der Bodenindikatoren.

Verlegeregeln Bodenindikatoren

Die Gestaltung von Haltestellen unterliegen vielseitige Faktoren, z. B. der Topografie, ihr (städte-)bauliches Umfeld, der Abhängigkeit von verschiedenen Rahmenbedingungen, wie Haltestellentyp, Fahrzeuglänge, Bewegungsfläche, Radwegeführung, etc. Jedoch gibt es Grundelemente der Barrierefreiheit, die in jeder Haltestelle eingerichtet werden sollen (müssen): Bodenindikatoren.

Bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand verläuft der Auffindestreifen mit Rippenstruktur parallel zum Haltestellenbord.
Tiefe 90 cm, mindestens 60 cm, über die gesamte Breite des Gehweges bis zur Einstiegsstelle (i. d. R.) die erste Einstiegstür.
Haltestellenbereiche mit Leitstreifen werden parallel zum Haltestellenbord im Abstand von mindestens 60 cm angelegt und schließt am Einstiegsfeld an.
Das Einstiegsfeld mit Rippenstruktur beträgt 1,20 m parallel zur Bordsteinkante mit einer Tiefe von 90 cm. Der Abstand zur Bordsteinkante beträgt 30 cm.
Die Bodenindikatoren müssen sich visuell und taktil vom Umgebungsbelag absetzen. Ist das nicht möglich, sind Begleitstreifen oder Begleitflächen vorzusehen

Bodenindikatoren an Haltestellen ohne
Einstiegsfeld

Bodenindikatoren an Haltestellen mit
Einstiegsfeld

Die Anordnung der Bodenindikatoren einer Haltestelle muss sich eindeutig gegenüber einer Überquerungsstelle unterscheiden.
Der Grundsatz lautet:

Auffindestreifen an Haltestellen
Rippenstruktur
Einstiegsfeld an Haltestellen
Rippenstruktur (parallel zum Bord)
Auffindestreifen an Überquerungsstellen
Noppenstruktur
Richtungsfeld an Überquerungsstellen
Rippenstruktur (zeigt am Bord die Querungsrichtung an)

Diese Grundregel wird oft nicht eingehalten oder ignoriert, das führt bei sehbehinderten, besonders bei blinden Verkehrsteilnehmern zu Verwirrungen und falschen Entscheidungen vor Ort. Für die Betroffenen kann das zu verheerenden Folgen führen.

Bushaltestelle mit Klapprampe Singen

Bus-Einstiegshilfen

Bei Haltstellen mit Bordhöhe z.B. von 16 cm und bei Anfahrten im Abstand von > 5 cm dient zur Überwindung der Reststufenhöhe und -spaltbreite die manuell bedienbare Klapprampe

Beispiel Niederflurfahrzeug mit
Klapprampe ermöglicht den
selbstständigen Ein- und Ausstieg mit dem Rollstuhl

Folgende Anforderungen sind zu beachten:
■ Maximale Klapprampen-Steigung 12 % (Länge 1 m)
■ Mindestbreite Rampe 80 cm
■ Mindestlast 300 kg (notwendig für Elektro-Rollstühle)
■ Markierungen an den Außenkanten
■ Separater Ruftaster innen und außen

Standardlänge von Bushaltestellen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge
Beispiel der Länge einer Bushaltestelle mit 22 cm Ein- und Ausstiegshöhe bei uneingeschränkter An- und Ausfahrt mit einem Standard-Linienbus

Die Entwicklungslänge der Haltestelle setzt sich aus der Aufstellfläche im
Wartebereich mit der An- und Ausfahrtsrampe zusammen. Maßgebend
sind die Abmessungen der Standard-Linienbusse, die vom
Verkehrsunternehmen eingesetzt werden.
Bei uneingeschränkten Platzverhältnissen wird ein Busbord angelegt,
der über sämtliche Türen des Fahrzeugs einen barrierefreien Ein- und
Ausstieg ermöglicht, zuzüglich mit deren schräg verlaufenden Borde für
beide Rampen. Im Allgemeinen ergeben sich die Längenmaße aus
den standardisierten Linienfahrzeugen mit

  • 12 m bis 15 m bei Standard-Linienbussen
  • 18 m bei Gelenk-Linienbussen.

Zuzüglich sollte noch eine ebene Aufstellfläche für die Fahrgäste an der
Eingangstür bis zur Ausfahrtsrampe anstehen.

Mindestlänge von Bushaltestellen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge

Beispiel der Mindestlänge einer Bushaltestelle mit 22 cm Ein- und
Ausstiegshöhe bei uneingeschränkter An- und Ausfahrt mit Standard-Linienbus an einer Grundstückszufahrt

Die reduzierte Busbordlänge beschränkt sich auf dem Bereich von der
Busfront bis zum Ende der hinteren Bustür zusätzlich der Fahrdifferenz
bei der Anfahrt. Die Mindestlänge der gesamten Haltestelle bemisst sich
demnach nach der Platzierung der 2. Tür beim Standardlinienbus oder
3. Tür beim Gelenkbus, einschließlich der erforderlichen Rampen
mit max. 6 % Neigung. Deren Längen sind wiederum abhängig vom
Ausgangsniveau des Umfeldes der Haltestelle (Anfahrtsmöglichkeiten
der verschiedenen Halterstellenformen). Daraus ergibt sich der Bedarf
für die gesamte erhöhte Bordlänge.

Problematik Haltestelle mit Gelenkbussen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge

Problematische Mindestlänge einer Bushaltestelle mit Gelenkbus an einer Grundstückszufahrt

Aufgrund enger innerörtlicher Platzverhältnisse (z.B. Einschränkung
durch eine Hofeinfahrt) ist es aber notwendig, dass zum barrierefreien
Ein- und Ausstieg die letzte (hintere) Fahrzeugtür mit integriert werden
muss. Da spielt die Position der zweiten Tür eine entscheidende Rolle,
weil die 3. Tür z.B. bei Gelenkbussen oft nicht miteinbezogen wird. Das
ist allerdings problematisch, weil die Fahrgäste sich darauf einstellen
müssen, dass an dieser Haltestelle die 3. Tür verschlossen bleibt.
Ebenfalls muss der Busfahrer diese Situation beachten. Hier kann es zu
Missverständnissen führen und ungewollt der Ausstieg erfolgen. Das
kann wiederum zu Stürzen führen. Es wäre zu überlegen, ob die
Haltestelle nicht an einer anderen Stelle errichtet werden kann.
Bei Feuerwehrzufahrten ist diese Bauweise nicht zulässig!

Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:

Fußgänger-Überquerungsstellen

Wir betrachten folgende Bereiche:

Zeitliche TrennungVorrang FußgängerVorrang KfzRäumliche Trennung
Lichtsignalanlage (LSA)Fußgängerüberweg (FGÜ)ÜberführungUnterführung
ohne / mit baulicher Unterstützung
(Mittelinsel)
ohne / mit baulicher Unterstützung
(Mittelinsel, Teilaufpflasterung, vorgezogener Seitenraum, Einengung)
Treppen / Rampen
(planfreie Querungsanlagen)
Gesicherte QuerungGesicherte QuerungUngesicherte QuerungUnabhängige Querungen

Überblick Überquerungsstellen

Fußgänger-Überquerungsanlagen werden in verkehrlicher und baulicher Hinsicht in Überquerungsanlagen mit und ohne Vorrang für den Fußgängerverkehr sowie mittels zeitlicher oder räumlicher Trennung unterschieden. Überquerungsstellen können sowohl an Kreuzungen bzw. Einmündungen oder auch zwischen diesen angelegt werden, dabei ist die barrierefreie Nutzung von differenzierter Fußgängergruppen zu berücksichtigen (z. B. Kinder, Senioren, mobilitätsbehinderte Menschen, wie mit Gehbehinderungen, Seheinschränkungen usw.). Daraus ergeben sich mit den entsprechenden verkehrlichen Anforderungen die gestalterische Ausbildung von Überquerungsanlagen.

Die räumliche Trennung des Fußgängerverkehrs vom übrigen Verkehr durch Über- oder Unterführungen innerhalb bebauter Gebiete ist nicht mehr zeitgemäß. Probleme bestehen für Menschen mit Behinderungen, weil derartige Anlagen in der Regel umständlich nutzbar sind und aufgrund negativer Eigenschaften wie Umweg, Steigung und mangelnde soziale Sicherheit (Angstraum) auch durch andere Fußgänger teilweise gemieden werden. Über- und Unterführungen sollen nur noch neu angelegt werden, wenn dies durch die topographischen Verhältnisse Vorteile für die Fußgänger bietet (EFA, 3.3.7.1).

Normen und Regelwerke von Überquerungsstellen

Planung barrierefreie Getrennte Überquerungsstellen
Anzeigen von Überquerungsstellen (nach DIN 32984)​

Zur Planung und Herstellung von Überquerungsstellen gelten folgende Vorgaben:

Die bauliche Gestaltung von barrierefreien Überquerungsstellen sind neben den DIN-Normen zur Barrierefreiheit diesbezüglich auch relevante Regelwerke der FGSV maßgebend. Sie dokumentieren den aktuellen „Stand der Technik“, und vermitteln ebenfalls Verweisungen zur barrierefreien Nutzung von Verkehrsanlagen.

Normen:
DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32981 Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen

Relevante Regelwerke
RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
R-FGÜ Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
EFA 2002 Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
ERA 2010 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
ESG 2011 Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete
H BVA 2011 Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen

Thematik im Handbuch

Planungsdetails zu Überquerungsstellen siehe Handbuch Teil 2 „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“

Bodenindikatoren

Gesicherte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe (Fulda 2016)

Legende

  1. Auffindestreifen (Noppen)
  2. Richtungsfeld (Rippen)
  3. Begleitstreifen (strukturlos)
  4. Sperrfeld (Rippen parallel zum Rampenbord)
  5. Tastbord 6 cm hoch
  6. Rampenbord 0/3 cm
Ungesicherte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe (Fulda 2015)

Legende

  1. verkürzter Auffindestreifen (Noppen)
  2. Richtungsfeld (Rippen)
  3. Lücke mit Begleitstreifen (strukturlos)
  4. Sperrfeld (Rippen parallel zum Rampenbord)
  5. Tastbord 6 cm hoch
  6. Rampenbord 0/3 cm

Ausführungsbeispiele

  • Gesicherte Überquerungsstellen
    Für das Auffinden der Überquerungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen sind Bodenindikatoren notwendig. Das erfolgt über diagonale Noppenfelder als Auffindestreifen von ca. 60 bis 90 cm Tiefe quer im Gehweg verlegt, bis zum Richtungsfeld in Rippenstruktur. Das Rippenfeld von 60 bis 90 cm Tiefe bestimmt in deren Rippenausrichtung mit dem Langstock, die Gehrichtung über die Straße.
  • Ungesicherte Überquerungsstellen
    An ungesicherten Überquerungsstellen wird der quer im Gehweg verlegte Auffindestreifen in diagonale Noppenstruktur unterbrochen. Als verkürzter Auffindestreifen mit der Tiefe von 60 bis 90 cm endet er
    im Abstand von 90 cm (mind. 60 cm) vor dem Richtungsfeld. Die Tiefe des Richtungsfeldes beträgt 60 bis 90 cm Tiefe. Das Rippenfeld bestimmt in deren Rippenausrichtung mit dem Langstock, die Gehrichtung über die Straße.
  • Absicherung differenzierte Bordhöhe auf Fahrbahnniveau
    An Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe erfolgt am überrollbaren Bereich für fahrbare Mobilitätsmittel eine Bordabsenkung auf Fahrbahnniveau. Zur Absicherung ungewolltes Betreten dieser Stelle von blinden und sehbehinderten Fußgängern wird ein taktiles Sperrfeld angelegt. Das Sperrfeld besteht aus Rippenstruktur und verläuft parallel zum abgesenkten Bordverlauf (Null cm). Die Tiefe beträgt 60 bis 90 cm unter Einbeziehung der seitlichen Bordsteinverziehung.
Zeichnung - barrierefrei - Einmündung mit LSA
Anwendungsbeispiel gesicherte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe an einer Einmündung mit Lichtsignalanlage, Mittelinsel und Radverkehr

Der Lageplan des Straßenbildes zeigt Lösungsbeispiele für barrierefreie Verkehrsanlagen mit signalisierten Überquerungsstellen an einer Einmündung in Form von getrennten Übergängen mit differenzierter Bordhöhe, die den Sicherheitsanforderungen im Straßenraum entsprechen. Im dunkelgrauen Gehwegbelag ohne Fase mit deren Planebenheit, sind die weißen taktilen Bodenindikatoren an den Überquerungsstellen für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar gekennzeichnet. Die Anordnung eines Begleitstreifens um die Bodenindikatoren ist demzufolge nicht erforderlich.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RiLSA: Richtlinien für Lichtsignalanlagen – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr
  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
  • DIN 32981: Einrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen

Kurzerläuterungen

Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen beim Queren von Fahrbahnen sind in der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Bedeutung werden an die Qualität der Überquerungsstellen für Fußgänger große Anforderungen gestellt, besonders die Beachtung der Anforderungen für Menschen mit Behinderung. Lichtsignalisierte Überquerungsstellen sollten deshalb die Furtbreite von 4 m nicht unterschreiten, damit die Funktion des Überganges mit all seinen baulichen und technischen Erfordernissen garantiert werden kann.

Die Trassierungsparameter dieser Einmündung mit Lichtsignalanlage wurden nach verkehrlichen Erfordernissen konzipiert, das heißt die Eckausrundungen entsprechen einer dreiteiligen Korbbogenfolge mit R = 20/10/30 m nach einem situationsabhängig gewählten Bemessungsfahrzeug. An diesen Eckausrundungen erfolgt das Anlegen der Fußgängerquerungsanlagen. Für die Bordsteineinfassung des Fahrbahnteilers mit Tropfenform und Mittelinsel wurden als Beispiel weiße kontrastierende Flachborde FB 30/25 gewählt.

Die barrierefreie Hervorhebung dieser Überquerungsanlage wird durch den Einsatz folgender Kriterien bestimmt:

  • Anordnung von Mittelinseln (Fahrbahnteiler in Tropfenform)
  • Absenkung des Fahrbahnrandes nach Nutzergruppen
  • Optisch wahrnehmbare Randeinfassungen innerhalb der Fußgängerfurt
  • Wirksame Hinzuführung von taktilen Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Einzelheiten konstruktiver Planungsbeispiele sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“ aufgezeichnet.

Planungsbeispiele barrierefreie Bushaltestelle
Beispiele von dynamischen Fahrgastinformationen an Bushaltestellen mit unterschiedlichen Standorten zum Haltepunkt einschließlich der Vielfalt von elektronischen Anzeigetafeln sowie mit und ohne Bodenindikatoren – sind nicht immer barrierefrei

Planungsgrundlagen

Die Ausbildung dynamischer Fahrgastinformationen unterliegt u. a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • H BVA: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage
         Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur
    barrierefreien Nutzung
Planungsgrundlagen barrierefreie Bushaltestelle mit DFI-Display
Beispielsskizze Positionierung dynamischer Fahrgastinformation am Fahrgastunterstand (Wartehalle)

Funktionale Anforderungen DFI-Mast

  • Die dynamische Fahrgastinformation (DFI-Mast) ist mit einer akustischen
    Informationseinrichtung über einen Anforderungstaster für blinde und sehbehinderte Menschen auszustatten.
  • Der DFI-Mast ist so aufzustellen, dass er von möglichst allen Positionen sichtbar ist und von sensorisch eingeschränkten Menschen systematisch aufgefunden werden kann.
  • Die Position des DFI-Mastes darf den Mindestflächenbedarf von 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlnutzer nicht einschränken. Wenn der Mindestflächenbedarf für Rollstuhlnutzer nicht eingehalten werden kann, sollte eine Verlegung der Haltestelle geprüft werden.
  • Bei Platzmangel, z. B. schmaler Gehweg < 2,50 m, kann der DFI-Mast an der inneren Leitlinie einer Hauswand platziert werden, Voraussetzung ist, dass zur anliegenden Bebauung kein Hindernis entsteht.
  • Sofern ein Fahrgastunterstand (FGU) vorhanden ist, sollte der DFI-Mast in der gleichen Flucht von der Vorderseite der Wartehalle (FGU) in Nähe des Auffindestreifens angeordnet werden, um blinden und sehbehinderten Menschen einen unmittelbaren Zugang zu
    ermöglichen.
  • Der DFI-Mast für blinde und sehbehinderte Menschen sollte vom parallelen Leitstreifen am Haltestellenbord durch ein Abzweigfeld mit anschließendem Auffindestreifen (Rippenstruktur parallel zum Leitstreifen) zum Anforderungstaster der taktilen Informationseinrichtung
    angezeigt werden.
  • Befindet sich der DFI-Mast mit Drucktasteneinrichtung weniger als 2 m vom Leitstreifen entfernt, kann der Auffindestreifen in Rippenstruktur entfallen.
  • Die Position des DFI-Mastes ohne Anschluss am Leitstreifen, sollte der seitliche Abstand zu den Bodenindikatoren des Auffindestreifens mindestens 60 cm (Sicherheitsabstand) betragen.
  • Die digitale Anzeigetafel (DFI-Display) am DFI-Mast sollte gut lesbar in einer Höhe von 2,25 m (Unterkante) befestigt und in Richtung Fahrbahn ausgerichtet sein.
  • Der Abstand der digitalen Anzeigetafel zur Bordkante der Haltestelle soll 0,5 m nicht unterschreiten.

Funktionale Anforderungen DFI-Display

Der digitale Anzeigebildschirm der dynamischen Fahrgastinformation (DFI-Display) muss frei zugänglich sein und für alle Fahrgäste eine akzeptable Lesehöhe entsprechen. Die erforderliche Schriftgröße ist abhängig vom Beobachtungsabstand, sie muss gut lesbar sein und auf eine Blendfreiheit ist zu achten. Der erforderliche Leuchtdichtekontrast ist von mind. 07 (für Schwarz-Weiß-Darstellungen sind Kontraste von mindestens 0,8) anzustreben. Die visuelle Information im öffentlichen Raum wird durch die DIN 32975 bestimmt. Des Weiteren muss die akustische Information durch eine klare Sprachdurchsage gekennzeichnet sein. Um ein DFI-Display normgerecht zu gestalten, muss eine ganze Reihe von Aspekten aus dieser Norm berücksichtigt werden, damit die Leserlichkeit optimal erreicht wird. Bei deren Ausgestaltung sind kompetente Fachplaner und Herstellerfirmen dementsprechend gefordert.

Planungsbeispiele der Anordnung von DFI-Anlagen

Bild 1:
Die Position vom akustischen Anforderungstaster für blinde und sehbehinderte Menschen sollten vom Leitstreifen durch ein Abzweigfeld mit anschließendem Auffindestreifen (Rippenstruktur
parallel zum Leitstreifen) angezeigt werden. Falls der Anforderungstaster weniger als 2,00 m vom Leitstreifen entfernt ist, kann der Auffindestreifen in Rippenstruktur zum Anforderungstaster entfallen (siehe Bild). Der Abstand des Abzweigfeldes zum Einstiegsfeld sollte mindestens 90 cm betragen, um die verschiedenen Funktionen der Bodenindikatoren taktil zu erkennen. Sollte dies nicht möglich sein (z. B. auch durch erhöhter Einstiegfrequenz – Pulk Bildung), dann ist der DFI-Mast mit dem Abzweigfeld am anderen Pfosten der Wartehalle anzuordnen. Im Zwischenraum Wartehalle/Auffindestreifen lässt sich nach Bedarf ein Fahrkartenautomat
zuordnen. Der taktile Sicherheitsabstand zum Auffindestreifen von 60 cm ist dabei einzuhalten.

Bild 2:
Bei diesem Planungsbeispiel handelt es sich um eine Einfachhaltestelle mit versetzter Wartehalle außerhalb des Gehweges bzw. ohne Wartehalle und ohne Leitstreifen parallel zum Haltestellenbord. In diesem Fall ist es sinnvoll den DFI-Mast mit Anforderungstaster an der inneren Leitlinie im Bereich des Auffindestreifens zu positionieren.

Bild 3:
Befindet sich die Wartehalle im Gehweg, dann ist sie in der Nähe der Einstiegsstelle im Abstand von 60 cm zum Auffindestreifen anzuordnen. Der DFI-Mast befindet sich ebenfalls in diesem Abstand an der Vorderseite der Wartehalle. Zu einer verbesserten taktilen Erfassung kann ein Aufmerksamkeitsfeld mit einer Pflasterung von 60/60 cm um den DFI-Mast versehen werden.

Bild 4:
Dieses Beispiel zeigt die Anwendung der Verlegung von Bodenindikatoren zur DFI-Anlage analog der Ausbildung einer Bahnsteigführung. Diese Gestaltung sollte nicht angewendet werden, weil der Auffindestreifen nicht zwischen zwei Leitstreifen angebunden ist (vgl. Bild 10b). Gleichzeitig verändert die Einbindung des Noppenfeldes im Auffindestreifen das System einer Haltestelle als
durchgängiger Auffindestreifen in Rippenstruktur im Gehweg (siehe DIN 32984, Abschn. 5.4.1 Bild 23b). Besonders bei schmalen Gehwegen verwirrt diese Konstruktion Langstocknutzer, die nun nicht erkennen, handelt es sich um eine Haltestelle oder um eine Überquerungsstelle. Lösungen hierzu sind im Bild 5 und Bild 6 aufgezeichnet.

Bild 5:
Zur Einhaltung der Verlegesystematik von Bodenindikatoren an Haltestellen wird der Auffindestreifen in Rippenstruktur quer über den gesamten Gehweg verlegt. Der Grünstreifen zur Fahrbahn sollte zum Auffindestreifen einen ausreichenden Abstand aufweisen (mind. 1,50 m), damit eine genügende Aufstellfläche an der Eingangstür zum Verkehrsmittel besteht (siehe Position Niederflurbus am Haltepunkt). Am Ende des Grünstreifens lässt sich der DFI-Mast gut integrieren. Die Orientierung bzw. Zuordnung zum DFI-Mast kann mithilfe eines anliegenden Noppenfeldes erfolgen und sollte mindestens 30 cm (60 cm) seitlich vom Auffindestreifen (analog Bild 10b) hervorstehen. Das DFI-Display sollte in diesem Fall zum Gehweg hin,
aufgerichtet sein.

Bild 6:
Kann aus technischen oder topografischen Gründen der DFI-Mast nicht unmittelbar an der Wartehalle aufgestellt werden, dann sollte die Position vom DFI-Mast zum Auffindestreifen nicht größer sein als 2,50 m. Ein größerer Abstand könnte ein Vorbeigehen ermöglichen.

Vorbemerkung

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat der Gesetzgeber für die Schaffung eines barrierefreien ÖPNV eine politische Zielbestimmung verankert, bis 2022 möglichst eine vollständig barrierefreie Nutzung des ÖPNV für alle mobilitäts- und sensorisch eingeschränkten Menschen zu erreichen. Das bedeutet, mit allen Beteiligten (Behinderten und Seniorenvertretern, Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen, Baulastträgern) einheitliche Standards zur Barrierefreiheit abzustimmen und entsprechende Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln. Darin ist das Prinzip der alternativen Wahrnehmung (Zwei-Sinne-Prinzip) die wesentliche Voraussetzung, um auf digitalen Monitoren, die sogenannte Dynamischen Fahrgastinformationen (DFI) zu verstehen. Bei dieser Informationsmöglichkeit müssen mindestens für zwei der drei Sinne „Sehen, Hören, Tasten“ zugänglich sein. Personen, die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt oder blind sind, müssen die Information akustisch erhalten oder fühlbar aufnehmen können. Für schwerhörige oder gehörlose Menschen muss die Information optisch wahrnehmbar sein. Um die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit zu erreichen, sind unter diesem Aspekt sind die DFI-Anlagen zu gestalten.

Normvorlage Bodenindikatoren an dynamischer Fahrgastinformation

In der DIN 32984 sind die Anforderungen von Bodenindikatoren an dynamischen Fahrgastinformation nur für Bahnsteige definiert. Diesbezüglich bestehen keine Aussagen zu Haltestellen im Straßenraum. Um im Bodenleitsystem eine Einheitlichkeit zu erreichen, sollte (wenn möglich) sinngemäß das Auffinden von Informationseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen auch auf Bus- und Straßenbahnhaltestellen übertragen werden. Hierzu sind im Bild 1 bis Bild 6 Planungsbeispiele über die Anordnung von DFI-Anlagen aufgeführt.

Auszug DIN 32984 - barrierefreie Bushaltestelle
Auszug aus DIN 32984 in Anlehnung an Bild 10a und Bild 10b - Auffindestreifen für Informationseinrichtung (an Bahnsteigen)

Design vom Befestigungsmast der dynamische Fahrgastinformation

Der DFI-Mast sollte eine gleichmäßige Form haben, die sich von anderen Masten im Straßenraum (z. B. Lichtsignalanlage) unterscheiden. Sinnvoll ist ein quadratischer Mast, da er durch seine Form von sehbehinderten Menschen eindeutig erkannt wird. Des Weiteren sollte der DFI-Mast eine andere einheitliche Lackierung erhalten, die sich visuell von der Umgebung hervorhebt.

Anforderungen an die Bewegungsfläche dynamischer Fahrgastinformation

Die dynamischen Fahrgastinformation muss stufenfrei erreichbar sein und eine ausreichende Bewegungsfläche für motorisch eingeschränkte Menschen zu Verfügung stehen. Die Oberfläche muss ein  angenehmes Begehen und Berollen ermöglichen, das heißt.

  • seitliche und frontale Anfahrbarkeit von Rollstuhl- und Rollatornutzer
    (unmittelbare Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m)
  • ebenflächig, griffig, rau
  • fugenarme Pflasterung (engfugig)
  • erschütterungsarm berollbar (besonders für Rollstuhl- und Rollatornutzer)
  • blendfrei (matt)
  • rutschfest, gemäß SRT-Wert > 55
  • Bodenindikatoren müssen sich taktil und visuell vom Umgebungsbelag absetzen

Praxisbeispiele dynamische Fahrgastinformation

Bisher installierte dynamische Fahrgastinformationen im Straßenraum mit allen Anforderungen an Barrierefreiheit sind bisher kaum vorzufinden. Irrtümlicherweise werden jedoch von Planern, Herstellern und örtlichen Vertretern „Ihre erstellte Anlage“ als barrierefrei definiert. Barrierefreiheit bedeutet, dass sämtliche Komponente einer akustischen und visuellen Informationseinrichtung für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen.

Diese neu errichtete DFI-Anlage erfüllt die visuelle und akustische Funktion sowie den Anforderungen an Bewegungsraum. Der Nachteil liegt darin, dass der digitale Anzeigebildschirm relativ hoch eingebaut wurde und dadurch eine erschwerte Lesemöglichkeit entsteht (siehe seitliche Rollstuhlnutzerin – allerdings aus einem ungünstigen Blickwinkel). Die Unterkante des DFI-Displays sollte zur lichten Höhe des Verkehrsraum ausgerichtet sein (RASt 06: 2,25 m), um eine angenehme Lesehöhe zu erreichen, aber maximal 3,00 m Einbauhöhe nicht überschreiten (DIN 32974, Abschn. 4.4.4 – max. Höhe von Beschilderungen).

negative Praxisbeispiele barrierefreie Bushaltestelle

Problemstellung:
Die Anordnung des DFI-Mastes mit 90 cm Abstand zur Haltestellenkante entspricht dem Standort einer Lichtsignalanlage (LSA) an einer Überquerungsstelle, ebenso der seitliche Abstand zu den Bodenindikatoren des Auffindestreifens. Der runde Querschnitt vom DFI-Mast ist örtlich identisch mit den Masten von Lichtsignalanlagen sowie die anthrazitfarbige  Lackierung. Damit besteht eine Gleichstellung beider Verkehrsanlagen einschließlich die Anforderungstaster in seiner Form und Farbgebung, jedoch mit verschiedenen Funktionen. Die Position der Einstiegsstelle in das Verkehrsmittel ist damit verfehlt. Nicht nutzbar ist das DFI-Display mit seiner kaum erkennbaren weißen Schrift zuzüglich deren Blendung
durch Sonneneinstrahlung. Hinzu kommt seine hohe Lage, die sogar bei kurzem Betrachtungsort keine eindeutige Lesbarkeit vermittelt.

Gefahrensituation:
Die Anordnung von DFI-Masten und LSA-Masten in der gleichen Form, Farbe und Standorte an den Bodenindikatoren führen zu Verwirrungen und Verwechslungen der Verkehrssituation von blinden und sehbehinderten Menschen. Wie im rechten Bild zu sehen, hält der Bus nicht an seinem Haltepunkt der Bodenindikatoren, sondern um einen Meter davor. Damit verhindert der Busfahrer den aussteigenden Fahrgästen vorbeugend ein stoßen gegen den DFI-Mast. An der Engstelle DFI-Mast/Busbord ist zum Glück die ältere Dame schon vorbeigelaufen, bevor der Bus abfuhr. Diese Verkehrssituation kann zu einem Unfall führen. Besondere Gefahr besteht, wenn diese Bauweise mit dem DFI-Mast, sich unmittelbar neben einer Überquerungsstelle befindet.

Fazit:
Die Ausbildung dieser dynamischen Fahrgastinformation kann als „nicht barrierefrei“ angesehen werden, weil die einzelnen Komponenten nicht den Normen und Regelwerken entsprechen.

Thematik im Handbuch

Dieser Lösungsvorschläge von Bild 5 und Bild 6 sind gleichgestellt mit dem System der Verlegung von Bodenindikatoren an Aufzügen und dem Prinzip der Führung Bodenindikatoren an Treppen/Fahrtreppen (siehe Handbuch Teil 1, bzw. DIN 32984). Planerische Lösungsbeispiele von Haltestellen mit DFI-Anlagen sind im Handbuch Teil 2
„IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“ aufgezeichnet.

Grafik - barrierefreie Bushaltestelle mit Radverkehr
Anwendungsbeispiel Bushaltestellen im Straßenraum mit Radverkehrsführung in verschiedenen Verkehrssituationen

Bei Bushaltestellen am Fahrbahnrand ist die Wahl der Haltestellenform von vielfältigen Einflussfaktoren abhängig. Zum einen im Bezug der Radverkehrsführung auf der Fahrbahn (Mischverkehrsfläche, Radfahrstreifen, Schutzstreifen), zum anderen Radverkehrsführung auf dem Seitenraum (Gehweg). Bei Neuplanungen sollte zur Vermeidung von Konfliktsituationen im Wartebereich der Haltestellen zwischen Rad- und Fußgängerverkehr der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.

Die Zuordnung des Radverkehrs im Gehwegbereich richtet sich nach den verfügbaren Seitenraumbreiten. Bei ausreichender Flächenverfügbarkeit wird die Breite des Radweges beibehalten und dieser hinter dem Ein- und Ausstiegsbereich liegenden Wartebereich, vorbeigeführt (siehe Beispiel im Bild, rechte Fahrbahnseite).

Bei eingeschränkten Platzverhältnissen kommen abgestufte Varianten in Frage (siehe Beispiel im Bild, linke Fahrbahnseite).

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlage unterliegt
u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

  • RASt 06: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
  • EFA: Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
  • EAÖ: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
  • R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  • DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Beispiel Überquerung Radweg
zur Bushaltestelle mit Zebrastreifen

Bushaltestelle barrierefrei mit Radweg-FGÜ

Am getrennten Geh- und Radweg ist bei einer Radwegüberquerung von > 2,50 m, die Anordnung eines Richtungsfeldes im Gehweg empfehlenswert. Beträgt am Haltepunkt vom Haltestellenkap der Abstand zwischen Einstiegsfeld und dem Richtungsfeld > 90 cm, dann kann ein Leitstreifen die Verbindung übernehmen. Nach der StVO (VwV-StVO § 26.4) kann zum Schutz der Fußgänger auch über Radwege hinweg Fußgängerüberwege angelegt werden. Die Zebrastreifen Z 293 StVO sieht auf der Fahrbahn markierte 50 cm breite weiße Balken vor. Beim Radweg von 2,50 m Breite sind nur 2 Balken nebeneinander möglich. Zur optischen Aufwertung sollte daher zur Erkennbarkeit der FGÜ schmale Markierungen mit ca. 40 cm Breite angelegt werden.

Kurzerläuterungen

Auf Radwegen dürfen keine Bodenindikatoren verlegt werden. Die niveaugleiche Radwegüberquerung auf einem Gehweg ist i. d. R. ungesichert, es sei denn sie ist in die Markierung der Fahrbahn als Fußgängerüberweg nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, § 26) angeschlossen.

Quert der Radweg einen Auffindestreifen (z. B. wie im Bild einer gesicherten Überquerungsstelle mit Zerbrastreifen oder zu einer Haltestelle), so wird der Auffindestreifen unterbrochen (im Bild oben rechts). Der Trennstreifen zwischen Rad- und Gehweg wird nicht unterbrochen. Bei schrägen Überquerungen und bei breiteren Radwegen über 2,50 m kann zur Anzeige der Überquerungsrichtung eine Leitlinie aus sonstigen Leitelementen über den Radweg verlegt werden (z. B. taktiler Pflasterstreifen). Im Einzelfall können bei den breiten Radschnellwegen Richtungsfelder vor den durchgehenden Trennstreifen angeordnet werden.

Ausbildung Bushaltestelle mit Radwegführung (rechte Haltestelle):

  • Führung des Radverkehrs zwischen Wartebereich und Gehweg
  • Beibehaltung der vorhandenen Radwegbreite im Haltestellenbereich
  • Trassierung des Radweges unter fahrdynamischem Aspekt, keine abrupte Verschwenkungen
  • ausreichende Aufstell- und Wartefläche für die Fahrgäste
  • Verdeutlichung Haltestellenbereich durch Materialwechsel
  • Haltestellen-Ausstattungselemente sind vollständig im Wartebereich unterzubringen
  • Anordnung Absperrgitter etc. im Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zum Trennstreifen, so dass damit die Radwegquerung kanalisiert werden kann
  • Wartehalle mit transparenten Wänden, damit ein größerer Durchblick zu den warteten Fahrgästen sichtbar wird (besonders für vorbeifahrende Radfahrer wichtig)
  • Schaffung ausreichender Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer
  • Schaffung gesicherte Überquerungsstelle für Fußgänger sowie für blinde und sehbehinderte Menschen zur Einstiegsstelle (Einsatz Bodenindikatoren)

Ausbildung Bushaltestelle mit beengten Platzverhältnissen
(linke Haltestelle)

Hier sollte der Radweg im Bereich der Haltestelle in einem Radfahrstreifen oder als Schutzstreifen (Angebotsstreifen) auf der Fahrbahn übergehen. Ist diese Anordnung verkehrlich nicht möglich, dann ist die notwendige Querschnittsreduzierung zu Lasten aller Verkehrsarten vorzusehen. Die Mindestbreite des Gehweges sollte aber 2,50 m nicht unterschreiten. Bei diesem Querschnitt ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg durchlaufend mit einheitlichem Oberflächenbelag auszustatten. Der Abstand zwischen Busbordsteinkante und der Wartehalle einschließlich der vorhandenen Bäume, muss den Bewegungsraum für Rollstuhlbenutzer von mindestens 1,50 m gewährleisten.

Der Auffindestreifen in Rippenstruktur für blinde und sehbehinderte Menschen ist über den gesamten Gehweg zu führen. Der Anfang und das Ende des gemeinsamen Geh- und Radweges sind durch Verkehrszeichen zu kennzeichnen. Diese Kompromisslösung unterliegt der Bemessungsgrundlage mit geringem Rad- und Fußgängerverkehr bei einer Gehwegbreite von ca. 5,00 m.

Oberflächenkontrast
Anstatt der üblichen grauen Gehwegbeläge wurde an diesem Beispiel ein warmer Farbton mit pastellorangefarbiger Oberfläche (RAL 2003) gewählt. Der Leuchtdichtekontrast (K) für die Bodenindikatoren ist jedoch nicht ausreichend. Um die notwendige Kontrastität zu erreichen, sind dunkelgraue Begleitstreifen mit K > 0,4 an den weißen Bodenindikatoren angelegt.

Zeichenerklärung

 
Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld

Thematik im Handbuch

Umfangreiche Detailzeichnungen mit Radverkehr zu Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind im: „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil II“, Abschnitt 12 aufgeführt.

Bodenindikatoren mit Hohlkörper in Noppen- und Rippenstruktur
Bodenindikatoren mit Hohlkörper in Noppen- und Rippenstruktur

Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen für ihre Wegefindung alle
taktilen, visuellen und akustischen Informationen, die ihnen aus der
natürlichen und gebauten Umwelt zugänglich sind. Diese Informationen
sind jedoch nicht immer zuverlässig oder ausreichend erkennbar.
Deshalb sind Bodenindikator entwickelt worden, die als standardisiertes
Bodenelement mit Rippen- oder Noppenstruktur zur Information,
Orientierung, Leitung und Warnung dienen. Für blinde und sehbehinderte
Menschen müssen diese Bodenindikatoren einem hohen taktilen, visuellen
und gegebenenfalls akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag
aufweisen (vgl. DIN 32984).

Bodenindikatoren aus Hohlkörpern

Die veränderte Akustik vom Aufmerksamkeitsfeld an der Drehflügeltür gegenüber den anliegenden Bodenindikatoren vom Leitsystem aus Faserbeton macht deutlich, dass hier der Eingang zu Mensa beginnt.

Die Bodenindikatoren aus Hohlkörpern bestehen aus Polymerbeton verfügen über einen hohlen Innenraum und bestehen lediglich aus Wänden, Boden und einer Abdeckung. Dadurch entstehen beim Kontakt mit dem Langstock eine erhöhte Frequenz und eine eindrucksvolle akustische Wahrnehmung. Diese Eigenschaft ist besonders vorteilhaft als Warnelement, z. B. für Einstiegsfelder an Haltestellen, Aufmerksamkeits- felder an Türen und Treppen sowie als Abzweigfeld im Leitsystem.

Entwässerungsrinne mit Abdeckrost als akustische Leitlinie
Entwässerungsrinne mit Abdeckrost als akustische Leitlinie

Die taktile Erkennbarkeit mit dem Langstock lässt sich zu den allgemein bekannten Bodenindikatoren aus Beton auch durch physikalische Veränderungen (Hohlkörper) und durch auffällige Materialien mit akustischen Eigenschaften verbessern, z. B. durch Keramik, Kunststoff oder Metalle bzw. aus Grauguss in der Struktur von Rippen- und Noppenprofil.
Die Abdeckungen von Entwässerungsrinnen können als Leitlinie in Verkehrsflächen geeignet sein, wenn ihre Struktur sich taktil und visuell eindeutig von der Umgebung unterscheidet. Sie können als ein Element in ein Leitsystem eingebunden werden (vgl. DIN 32984).

Leitelemente aus Rostabdeckungen

Proband mit Langstock testet die auditive Nutzbarkeit eines Rinnen-elementes mit Graugussabdeckung als Leitlinie. Der helle akustische Klang vom Rinnenelement ermöglicht die Einhaltung der Gehrichtung bis zum
Rinnenende.

Rinnenelemente mit Abdeckrosten ohne Leitprofil sind nur bedingt geeignet. Im Querschnitt der Nennweite von ca. 15 cm ist eine akustische Wahrnehmung mit dem Langstock zu den anliegenden Bodenplatten möglich. Die Anwendung kann sein zum Beispiel an einer Grundstücks- zufahrt, wenn die Oberflächenentwässerung zur öffentlichen Verkehrsfläche unterbunden werden muss.

BIRCO-Abzweigfelder im Leitsystem
Darstellung von Entwässerungsrinnen mit Abzweigfeldern zur Richtungsänderung im Leitsystem

Anmerkung:
Zur Ableitung von Oberflächenwasser werden oft zur Linienentwässerung von Plätzen, Fußgängerzonen etc. Rinnenelemente mit Graugussabdeckungen eingesetzt. Durch den höheren Klangton der Graugussabdeckung im Zusammenhang mit dem Hohlraum der Kastenrinne, entsteht eine hervorragende akustische Leitfunktion mit dem Langstock. Im Kontext der Nutzung dieser Rinnenelemente für blinde und sehbehinderte Menschen, lassen sich die Abdeckungsaufsätze in Rippen- und in Noppenstruktur gut in das Leit- und Orientierungssystem nach Vorlagen der DIN 32984 integrieren. Die Entwässerungsrinnen können in Kombination von Noppen- und Rippenabdeckplatten zu Abzweigfeldern zusammengefügt werden. Das Rastermaß beträgt 100 cm x 90 cm. Entsprechend der Fließrichtung des Oberflächenwassers ist die Rinnensohle dementsprechend anzupassen (siehe Skizze).

Vorteile für die barrierefreie Nutzung:

  • hohe akustische Taktilität mit dem Blindenlangstocknutzer
  • variable Farbgebung der Rinnenoberfläche zum visuellen Kontrast für Sehbehinderte

Voraussetzungen für die barrierefreie Nutzung:

  • sinnvolles Einbinden an das Leitsystem nach DIN 32984
  • Rippenhöhe: 5 mm
  • Rastermaße: 500 mm x 287 mm/ x 30 mm (L/B/H)
  • Gewährleistung des Rutschwiderstandes nach SRT- Wert > 55
  • Rutschhemmende Eigenschaft: R10 (DIN 51130

Thematik im Handbuch

Anwendungsbeispiele zu akustischen Bodenindikatoren sind im Handbuch „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum, Teil I und Teil II“ aufgezeichnet.

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