Blinde

Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema:

Haltestellen des ÖPNV

Gestaltung barrierefreie Bushaltestelle
Nach Planung und Bau der Bushaltestelle testet in Eigenkontrolle der Vorarbeiter ob die Verlegung der Bodenindikatoren auch die taktilen Ansprüche erfüllen.

Allgemeines

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gilt als wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel in der Personenbeförderung. Darin bezweckt der Nahverkehrsplan die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Der ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Mit der barrierefreien Gestaltung verbessert sich der ÖPNV insgesamt und erwirkt damit positive Effekte für alle Fahrgäste.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Der ÖPNV unterliegt einer gesetzlichen Regelung und unterteilt sich in:

  • öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV),
  • Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und
  • ÖPNV-Sonderformen, wie z. B. Sammeltaxi, Standardseilbahn, Hängebahn, Mietwagen usw.

Weitere zu beachteten gesetzlichen Grundlagen:

  • Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
    • § 27 Beleuchtungsanlagen
    • § 31 Haltestellen, konstruktive Anforderungen
    • § 32 Anforderungen an Fahrtreppen und Fahrsteige
    • § 51 Signale (vgl. [36])
  • Betriebsordnung Kraft (BOKraft)
    • § 32 Haltestellen – Liniennummer, Name des Unternehmens usw.
    • § 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
    • § 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • § 12 Halten und Parken
    • § 45 (3) Haltestellenzeichen 224 (Haltestellenschild)
    • § 25 (3) Fahrbahnüberquerung, auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung an sicheren Überquerungsstellen (Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege)

Haltestellenborde
mit Busformsteinen

Grafik - Haltestellenkante mit Busformsteinen

Abbildung links.: Haltestellenbord ohne Spurführung (max. Höhe 18 cm)
Abbildung rechts: Haltestellenbord als Formstein mit Spurführung
(Höhe 16/18 cm bzw. 22 cm)

Um die Ein- und Austrittsstufe sowie die Restspaltbreite zwischen
Fahrzeug und Haltestellenkante so gering wie möglich zu halten, wurden
speziell abgerundete Formsteine entwickelt, die über angepasste
Übergangssteine am Haltestellenbord anschließen. Mit dem dichten
Heranfahren fährt der Bus in der Spur, ohne das Fahrzeug und die Reifen
beschädigt werden. Die Wahl der Formsteine ist abhängig von den
jeweiligen fahrzeugspezifischen Eigenschaften mit deren
Wagenbodenhöhe zur Einstiegshöhe sowie der Öffnungsart der
Fahrzeugtüren.

Abstand Haltestellenkante
für Busse

Bushaltestelle einstiegshöhe 5 cm Singen
Beispiel Niederflurfahrzeug an der Haltestellenkante mit 5 cm Reststufenhöhe ermöglicht am Busbordstein mit Spurführung ein bequemes Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
Zum barrierefreien Ein- und Ausstieg am Verkehrsmittel spielt das vertikale Spaltmaß (Reststufenhöhe) und die Spaltbreite eine bedeutungsvolle Rolle, denn die Einstiegsstufe und Spalte zwischen Fahrzeug und Wartefläche bereiten besonders gehbehinderte Menschen und Rollstuhlnutzer erhebliche Schwierigkeiten. Die Kombination Reststufenhöhe und Spaltbreite sollten deshalb so gering wie möglich sein. Für den barrierefreien Ein- und Ausstieg sind folgende Grenzwerte zu beachten:
    • Spaltmaß 5 cm vertikal
      (Abstand zwischen Oberkante Haltestellenbord und Fahrzeugboden)
    • Spaltmaß 5 cm horizontal
      (Abstand Haltestellenkante zum Fahrzeug)
    Problematik bei größeren Werten
    • Einstieg mit Höhendifferenz > 5 cm
      nur mit fremder Hilfe und technischen Hilfsmitteln überwindbar
    • Bei Spaltbreiten > 5 cm
      Verkantungsgefahr (Rollstuhl muss angekippt werden)

Bordsteinhöhe von Bushaltestellen

Bei diesen Busformsteinen werden als Basishöhe über Fahrbahnniveau ein Richtwert zur Wagenbodenhöhe unterschiedliche Bordhöhen angeboten:

  • 16 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion (nicht mehr zielführend),
  • 18 cm für Fahrzeug mit Kneeling-Funktion
    (Mindestmaß nach EAÖ – Stand der Technik),
  • 21 bis 24 cm (für Fahrzeug ohne Nutzung der Klapprampe).
Grundsätzlich ist ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg am Fahrzeug vorzusehen, damit die Fahrgäste, besonders mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe den barrierefreien Fahrgastwechsel ausführen können.

Anfahrten von Bushaltestellen

Ist eine uneingeschränkte Anfahrt der Haltestelle am Fahrbahnrand nicht möglich, z.B. durch parkende Fahrzeuge oder über einen Bogen, müssen bei den Busborden zur Vermeidung von Beschädigungen der Fahrzeuge an Karosserie und Tür, die Bordkanten von mehr als 12 cm als differenzierte Bordhöhe angeboten werden. Im Bereich der Anfahrt ist je nach Fahrzeugtyp die Abstufung der Bordhöhe bis zum Niveau der Ein- und Ausstiegshöhe vor der hinteren Bustür vorzusehen (bei ausreichenden Platzverhältnissen bis zum Heckteil). Die Länge der Anrampung richtet sich nach der örtlichen Topographie sowie der Längs- und Querneigung der Fahrbahn. Die Schleppkurven von Bussen können dabei hilfreich sein. Prinzipiell sind die Haltestellenborde geradlinig anzuordnen.
Konvexe und konkave Formen sind zu vermeiden, weil die Spaltbreite zwischen Haltekante und Bus zu groß wird. Zudem können bei konvexen Haltestellen im Bordbereich schon bei einer Höhe von 16 cm zu Schäden am Fahrzeug führen.

Thematik im Handbuch

Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ aufgezeichnet.

Gestaltung barrierefreie Bushaltestelle
Kurz nach der Fertigstellung der Anlage überprüft die Leiterin der ortsansässigen Blinden und Sehbehindertengruppe die neue Haltestellenposition auf Funktionsfähigkeit der Bodenindikatoren.

Verlegeregeln Bodenindikatoren

Die Gestaltung von Haltestellen unterliegen vielseitige Faktoren, z. B. der Topografie, ihr (städte-)bauliches Umfeld, der Abhängigkeit von verschiedenen Rahmenbedingungen, wie Haltestellentyp, Fahrzeuglänge, Bewegungsfläche, Radwegeführung, etc. Jedoch gibt es Grundelemente der Barrierefreiheit, die in jeder Haltestelle eingerichtet werden sollen (müssen): Bodenindikatoren.

Bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand verläuft der Auffindestreifen mit Rippenstruktur parallel zum Haltestellenbord.
Tiefe 90 cm, mindestens 60 cm, über die gesamte Breite des Gehweges bis zur Einstiegsstelle (i. d. R.) die erste Einstiegstür.
Haltestellenbereiche mit Leitstreifen werden parallel zum Haltestellenbord im Abstand von mindestens 60 cm angelegt und schließt am Einstiegsfeld an.
Das Einstiegsfeld mit Rippenstruktur beträgt 1,20 m parallel zur Bordsteinkante mit einer Tiefe von 90 cm. Der Abstand zur Bordsteinkante beträgt 30 cm.
Die Bodenindikatoren müssen sich visuell und taktil vom Umgebungsbelag absetzen. Ist das nicht möglich, sind Begleitstreifen oder Begleitflächen vorzusehen

Bodenindikatoren an Haltestellen ohne
Einstiegsfeld

Bodenindikatoren an Haltestellen mit
Einstiegsfeld

Die Anordnung der Bodenindikatoren einer Haltestelle muss sich eindeutig gegenüber einer Überquerungsstelle unterscheiden.
Der Grundsatz lautet:

Auffindestreifen an Haltestellen
Rippenstruktur
Einstiegsfeld an Haltestellen
Rippenstruktur (parallel zum Bord)
Auffindestreifen an Überquerungsstellen
Noppenstruktur
Richtungsfeld an Überquerungsstellen
Rippenstruktur (zeigt am Bord die Querungsrichtung an)

Diese Grundregel wird oft nicht eingehalten oder ignoriert, das führt bei sehbehinderten, besonders bei blinden Verkehrsteilnehmern zu Verwirrungen und falschen Entscheidungen vor Ort. Für die Betroffenen kann das zu verheerenden Folgen führen.

Bushaltestelle mit Klapprampe Singen

Bus-Einstiegshilfen

Bei Haltstellen mit Bordhöhe z.B. von 16 cm und bei Anfahrten im Abstand von > 5 cm dient zur Überwindung der Reststufenhöhe und -spaltbreite die manuell bedienbare Klapprampe

Beispiel Niederflurfahrzeug mit
Klapprampe ermöglicht den
selbstständigen Ein- und Ausstieg mit dem Rollstuhl

Folgende Anforderungen sind zu beachten:
■ Maximale Klapprampen-Steigung 12 % (Länge 1 m)
■ Mindestbreite Rampe 80 cm
■ Mindestlast 300 kg (notwendig für Elektro-Rollstühle)
■ Markierungen an den Außenkanten
■ Separater Ruftaster innen und außen

Standardlänge von Bushaltestellen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge
Beispiel der Länge einer Bushaltestelle mit 22 cm Ein- und Ausstiegshöhe bei uneingeschränkter An- und Ausfahrt mit einem Standard-Linienbus

Die Entwicklungslänge der Haltestelle setzt sich aus der Aufstellfläche im
Wartebereich mit der An- und Ausfahrtsrampe zusammen. Maßgebend
sind die Abmessungen der Standard-Linienbusse, die vom
Verkehrsunternehmen eingesetzt werden.
Bei uneingeschränkten Platzverhältnissen wird ein Busbord angelegt,
der über sämtliche Türen des Fahrzeugs einen barrierefreien Ein- und
Ausstieg ermöglicht, zuzüglich mit deren schräg verlaufenden Borde für
beide Rampen. Im Allgemeinen ergeben sich die Längenmaße aus
den standardisierten Linienfahrzeugen mit

  • 12 m bis 15 m bei Standard-Linienbussen
  • 18 m bei Gelenk-Linienbussen.

Zuzüglich sollte noch eine ebene Aufstellfläche für die Fahrgäste an der
Eingangstür bis zur Ausfahrtsrampe anstehen.

Mindestlänge von Bushaltestellen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge

Beispiel der Mindestlänge einer Bushaltestelle mit 22 cm Ein- und
Ausstiegshöhe bei uneingeschränkter An- und Ausfahrt mit Standard-Linienbus an einer Grundstückszufahrt

Die reduzierte Busbordlänge beschränkt sich auf dem Bereich von der
Busfront bis zum Ende der hinteren Bustür zusätzlich der Fahrdifferenz
bei der Anfahrt. Die Mindestlänge der gesamten Haltestelle bemisst sich
demnach nach der Platzierung der 2. Tür beim Standardlinienbus oder
3. Tür beim Gelenkbus, einschließlich der erforderlichen Rampen
mit max. 6 % Neigung. Deren Längen sind wiederum abhängig vom
Ausgangsniveau des Umfeldes der Haltestelle (Anfahrtsmöglichkeiten
der verschiedenen Halterstellenformen). Daraus ergibt sich der Bedarf
für die gesamte erhöhte Bordlänge.

Problematik Haltestelle mit Gelenkbussen

Anfahrbarkeit barrierefreie Bushaltestelle mit Standardlänge

Problematische Mindestlänge einer Bushaltestelle mit Gelenkbus an einer Grundstückszufahrt

Aufgrund enger innerörtlicher Platzverhältnisse (z.B. Einschränkung
durch eine Hofeinfahrt) ist es aber notwendig, dass zum barrierefreien
Ein- und Ausstieg die letzte (hintere) Fahrzeugtür mit integriert werden
muss. Da spielt die Position der zweiten Tür eine entscheidende Rolle,
weil die 3. Tür z.B. bei Gelenkbussen oft nicht miteinbezogen wird. Das
ist allerdings problematisch, weil die Fahrgäste sich darauf einstellen
müssen, dass an dieser Haltestelle die 3. Tür verschlossen bleibt.
Ebenfalls muss der Busfahrer diese Situation beachten. Hier kann es zu
Missverständnissen führen und ungewollt der Ausstieg erfolgen. Das
kann wiederum zu Stürzen führen. Es wäre zu überlegen, ob die
Haltestelle nicht an einer anderen Stelle errichtet werden kann.
Bei Feuerwehrzufahrten ist diese Bauweise nicht zulässig!

barrierefreie_mobilitaet_Wegeleitsystem Fulda

Ausschnitt eines Stadtplanes für Menschen mit Behinderungen als Tastmodell im innerstädtischen Aushang (Musterbeispiel)

Die Karte des Stadtplanes zeigt einen Planausschnitt von Gestaltungsmöglichkeiten für eine innerstädtische barrierefreie Fußgängerroute als gesonderter Stadtplan für Menschen mit Behinderungen. Die Symbole sind wegen der Lesbarkeit hier größer dargestellt.
Im Originalmaßstab muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Plangröße und Symbolik vorliegen.

Muster für Behindertenstadtplan

Innerstädtische Fußwege
mit barrierefreier Route

Route 1: Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen, blinde und sehbehinderte Fußgänger können vom Bahnhof zum Zielpunkt (z.B. Städtische Verwaltung, Polizei oder Post) barrierefrei über die gesicherten Straßen-Überquerungsstellen der Bahnhofstraße, Rabanusstraße gehen.

Route 2: Rollstuhl- und Rollatornutzer können auch vom Bahnhof aus, eine barrierefreie Abkürzung zum Postamt, die Bahnhofstraße, Lindenstraße benutzen. Für blinden und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer ist dieser Weg kein gesicherter Übergang (er ist also zu vermeiden).

Route 3: Die Nutzung einer Passage über eine Treppe für Fußgänger mit Behinderungen ist möglich zwischen zwei Geschäftshäusern in der Nähe vom Kaufhaus. Hier befindet sich eine barrierefreie Treppenanlage mit Stufenkantenmarkierungen, Handlauf und Warnfelder am Stufenan- und -austritt.

Allgemeines strategisches Ziel - barrierefreie Fußgängerroute

Aus den Nutzungsansprüchen der Verkehrsteilnehmer entsteht eine bestimmte Raumaufteilung, die durch den Quell- und Zielverkehr das Navigieren einer Route von einem Ort zu einem anderen bestimmt werden. Der Raumbedarf erstreckt sich vom fließenden Verkehr für das Versorgungspotential, dem öffentlichen Personennahverkehr, dem individuellen Kraftfahrzeugverkehr bis hin zu dem Rad- und Fußgängerverkehr. Als allgemeines strategisches Ziel im Sinne der Inklusion zur barrierefreien Umwelt (Design for All) sind die unterschiedlichen Bereiche wie Wohnungsbau, Stadtgestaltung, Verkehrsplanung, Dienstleistungsplanung, Grünflächengestaltung usw. mit deren barrierefreien Fußgängerrouten, zu integrieren.

Grundnetz - barrierefreie Fußgängerroute

Sinnvoll ist, wenn vom Grundnetz ausgehend, kontinuierlich sukzessiv ein Nachrüsten oder Verdichten erfolgt. Derartige Fußgängerrouten sind in Stadtzentren zu öffentlichen Einrichtungen, Wohngebieten, Erholungsgebieten vorzusehen, aber auch Wohn- und Arbeitsstätten sind als geschlossene bzw. separate Wegeführungen mit einzubeziehen. Des Weiteren sollten Ziele einbezogen werden, wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Arztpraxen, Einkaufsstätten sowie soziale, sportliche und kirchlichen Einrichtungen. Wichtig ist ein barrierefreies Wegesystem, zu Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Parkplätzen bzw. Parkhäusern. Behindertenparkstände sollten möglichst in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und nahe von öffentlichen Einrichtungen angelegt werden.

Auswahlkriterien - barrierefreie Fußgängerroute

(in Anlehnung an DIN EN 17210)

Wegeführung von barrierefreien Fußgängerrouten

  • muss eine simple Struktur aufweisen und den kürzesten Weg zu allen Ankunftsorte darstellen und sind optisch und taktil von Kraftfahrzeug- und Fahrradrouten zu trennen.
  • muss untereinander bei Kreuzungen in der derselben Ebene verlaufen.
  • muss stufenlos und eben sein, damit sich alle Benutzer bequem und sicher fortbewegen können.
  • muss bei schmalem Querschnitt (gilt auch bei Rampen) in bestimmten Abständen Ausweichstellen mit einer entsprechenden Breite und Länge eingerichtet und für die Personen aus beiden Richtungen kommend, deutlich sichtbar sein.
  • muss die wichtigsten Elemente wie Eingänge, Empfangsschalter, Sanitäreinrichtungen usw. hervorheben mit eindeutiger Information, sichtbaren Kontrast, den Einsatz von taktilen Bodenindikatoren, farbig gekennzeichnete Routen, sowie angemessene Beschilderung.
  • sollte architektonische und städtebauliche Gestaltungsmerkmale kennzeichnen, um die unterscheiden Bereiche bzw. die Orientierungspunkte zu erkennen.
  • muss eine ausreichende lesbare und leicht verständliche Wegführungsinformation aufweisen, die eindeutig, kompakt, exakt und aktuell erklärt ist.

Beleuchtung an barrierefreien Fußgängerrouten

  • muss gute Lichtverhältnisse mit zusätzlicher Beleuchtung an Entscheidungspunkten, wie z. B. Zugangswegen, Eingängen, Treppenläufen, Aufzügen usw. schaffen.
  • muss eine angemessene gleichmäßige Lichtquelle über ihre gesamte Länge und Breite besitzen, um eine sichere und einfache Benutzung der Route im Dunkeln sicherzustellen und die Orientierung und Wegführung zu erleichtern. Die Beleuchtung darf keine direkte Blendung oder Reflexionen verursachen.
  • muss Höhenunterschiede und mögliche Gefährdungen (z. B. an Kreuzungen) hinzuweisen, und visuelle Informationen hervorheben.

Zugangswege von barrierefreien Fußgängerrouten

  • müssen ein einfaches Auffinden von Eingängen durch gute Beschilderung aufweisen.
  • müssen neben Stufen (Treppe) Rampen oder Aufzüge vorhanden sein.
  • dürfen keine Hindernisse haben.
  • müssen vor den Türen einen ausreichenden Platz zum Rangieren aufweisen, breite Türöffnungen haben mit einfacher Betätigung der Türen, einschließlich taktile Bodenmarkierungen für blinde und sehbehinderte Personen.
  • müssen eine gute Beleuchtung und gut sichtbarer Kontrast gewähren.

Oberfläche von barrierefreien Fußgängerrouten

  • muss griffig, eben sein, um zu verhindern, dass Benutzer stolpern und fallen, eine Rutschfestigkeit garantieren, um Gefährdungen durch Ausrutschen zu vermeiden.
  • muss eine tragfähige Befestigung für Fußgänger und Benutzer von fahrbaren Mobilitätseinrichtungen aufweisen, damit Schuhe und Räder nicht darauf einsinken.
  • muss raue Materialien aufweisen, um zu vermeiden, dass Orientierungsschilder und Schilder zur Warnung vor Gefährdungen blenden oder verdunkelt werden.
  • muss sich von allen umgebenden Flächen, die sich auf gleicher Ebene befinden, durch unterschiedliche Texturen und Farbsättigung/Farbtonkontrast abgrenzen (Zonierung).
  • muss bei gepflasterten Oberflächen eine geringe Fugenbreite aufweisen, um das Risiko zu vermeiden, dass sich Räder, Gehstöcke oder Schuhabsätze darin verfangen und das die fahrbaren Mobilitätshilfen eine erschütterungsarme und berollbar Oberfläche vorfinden.
  • sollte frei von Gitterrosten sein. Sind sie dennoch notwendig, müssen sie bündig mit der Bodenoberfläche abschließen. Ihre Öffnungen müssen senkrecht zur Fußgängerlauffläche so schmal sein, dass Unbehagen oder Verfangen beim Darüberlaufen vermieden werden. Die Maschenweite der Gitterroste, muss klein genug sein, um zu vermeiden, dass sich Gehstöcke, Blindenstöcke, Schuhabsätze und Hundepfoten darin verfangen.
  • muss über eine Querneigung entwässert werden, um sicherzustellen, dass ein ordnungsgemäßer Abfluss stattfindet. Bei erhöhter Querneigung neigen Kinderwagen, Buggys und besonders fahrbare Mobilitätshilfen dazu, vom Weg abzukommen.
  • kann über Entwässerungsroste, die außerhalb der Wegabgrenzungen angeordnet sind, als zusätzliche Orientierungshilfe dienen (siehe Video Leitelemente aus Rostabdeckungen).
  • sollte keine Ablaufrinnen innerhalb der Wegabgrenzungen aufweisen, um ein Darüberlaufen zu verhindern (gilt auch an Überquerungsstellen).

Hindernisse an barrierefreien Fußgängerrouten

  • die nicht außerhalb der Wegebegrenzung platziert sind, müssen eine ausreichende lichte Durchgangshöhe aufweisen, damit die Benutzer sich frei bewegen können, ohne dass ein Anprallrisiko durch feststehende oder überhängende Objekte, wie Äste von Bäumen, hängende Körbe für Blumenarrangements oder Schilder besteht.
  • wie hervorstehende Objekte, befestigten oder freistehenden Objekten und Pflanzen müssen einen angemessenen Kontrast zum Hintergrund aufweisen und/oder müssen deutlich mit Bodenindikatoren mit sichtbarem Kontrast gekennzeichnet werden, um gut sichtbar zu sein, wenn sie nicht außerhalb der Wegebegrenzung platziert sind.
  • die in einer Höhe über dem Boden, in der sie nicht durch einen Blindenlangstock erkannt werden können, müssen mit einem Sockel, Tastleiste oder einer Schutzabsperrung unterhalb dieses hervorstehenden Objekts versehen sein, um eine potentielle Gefährdung auszuschließen.
  • durch Glaswände, Glasscheiben oder andere transparente Hindernisse müssen kontrastreiche Markierungen besitzen, um sie hervorzuheben.
  • wie Poller müssen so gestaltet und angeordnet sein, dass sie von Menschen mit Sehstörung und von blinden Menschen erkannt werden und das Fortbewegen von Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen ermöglichen.

Thematik im Handbuch

Die konstruktive Ausbildung zu dieser Thematik ist im
Handbuch Teil 1 „IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum
aufgezeichnet.

Bildbeispiele innerstädtisches barrierefreies Wegeleitsystem

Bild1: Der Materialwechsel auf der innerstädtischen Fußgängerroute zeigt einen funktionsgebundenen Verkehrsraum in Form von Fahrverkehr/Fußverkehr auf niveaugleicher Ebene. Der Gehbereich ist gekennzeichnet durch einen ausreichenden Kontrast von glatter, ebener, fugenarmer Plattenoberfläche, sodass mit dem Blindenstock die Gehwegbegrenzung am anthrazitfarbigen Kleinpflasterstreifen leicht und sicher wahrgenommen werden kann.

Bild 2: Die barrierefreie Fußgängerroute in dieser Parkanlage ermöglicht durch die Oberfläche aus Bitumenbeton, Benutzer von fahrbaren Mobilitätshilfen (z. B. mit Rollstuhl und Rollator), eine angenehme Berollbarkeit. Die Gliederung der Verkehrsfläche mit seitlichem kontrastierenden groben Pflasterstreifen ist maßgebend als Leitlinie für Personen mit dem Langstock.

Bild 3: Eine Fußgängerroute in Nähe eines offenen Wasserlaufes ist immer gefährlich, wenn keine taktile Höhenabgrenzung vorhanden ist. In diesem Fall muss, wie im Bild zu sehen, eine optische taktile Abgrenzung zum berollbaren Fußweg vorgenommen werden. Zur Einfassungsmauer des Wasserlaufes befindet sich ein taktiler anthrazitfarbiger Pflasterstreifen am anliegenden hellen Plattenbelag, der die barrierefreie Fußgängerroute definiert.

Bild 4: In öffentlichen Verkehrsräumen sind oft die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt worden, sodass nachträglich eine barrierefreie Fußgängerroute für blinde und sehbehinderte Menschen erstellt werden muss. Wie im Bild zusehen, wurde in den grauen Granitkleinpflaster ein Leitstreifen mit Bodenindikatoren im Zusammenhang mit beidseitigem Begleitstreifen eingebettet. Dadurch ist eine zielführendes Wegeleitsystem entstanden. Auch Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen nutzen in diesem Zusammenhang den Begleitstreifen für ihre Befahrbarkeit.

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