Barrierefreie Verkehrsanlagen

Vorgestellt werden Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dieser Webseite vom Autor verfasst wurden, die sowohl als Publikationen von Fachdokumenten als auch in Seminaren und Veranstaltungen erschienen.

Handbuch
IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum
Teil 1: Erschließung öffentlicher Raum
148 Seiten
Ausgabe 2021 (Wissensstand 2022)
ISBN 978-3-00-067612-3

Vermerk der Deutschen Nationalbibliothek

Die Handbücher „Im Detail – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum“, Teil 1 und Teil 2 sind in der bibliografischen Publikation der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet.

Weitere Information zur Nutzung der Handbücher sind im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek unter portal.dnb.de abrufbar.

Handbuch
IM DETAIL – Gestaltung barrierefreier Verkehrsraum
Teil 2: Überquerungsstellen – Haltestellen – Bahnübergänge
188 Seiten
Ausgabe 2021 (Wissensstand 2022)
ISBN 978-3-00-067613-0

Bei den beiden Handbüchern von Teil 1 und Teil 2 handelt es sich um eine vollständige überarbeitete Neuauflage gegenüber der Ausgabe 2015.

© Kirschbaum Verlag GmbH

Als Literaturquelle zur barrierefreien Mobilität wird in der Fachzeitschrift „Straßenverkehrstechnik“  (Heft 6 – Ausgabe Juni 2021) auf das Standardwerk „IM DETAIL von barrierefreien Verkehrsanlagen“ auf die Handbücher Teil 1: Erschließung öffentlicher Raum sowie Teil 2: Überquerungsstellen, Haltestellen, Bahnübergänge verwiesen.

Handbuch
IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum
172 Seiten
Druckversion Ausgabe 2015
ISBN 978-3-00-048276-2

Das Handbuch ist als „Wissensdokument“
bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) in der Fachinformation
„Dokumentation Straße“, Ausgabe April 2015 verzeichnet.

Hinweis aus der DIN 32984:2020-12

Das Handbuch „IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum“ hat eine hohe Signifikanz im Bezug zur Verlegung von Bodenindikatoren. Diesbezüglich wurde das Handbuch im Literaturverzeichnis der DIN 32984:2020-12 aufgeführt.

Handbuch
IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum
172 Seiten
PDF-Format
Bearbeitungsstand Dezember 2020
Wissensstand 2022

Nachfrage als PDF-Datei

Zu diesem Handbuch
„IM DETAIL – Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum“ erfolgt eine rege Nachfrage. Aufgrund dessen wurde das Handbuch auf den gegenwärtigen Wissensstand aktualisiert und kann im PDF-Format bestellt werden.

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
2. Auflage 2012, Update 2013
144 Seiten
ISBN 978-3-00-039352-5
Das Handbuch ist als „Wissensdokument“
bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) in der Fachinformation
„Dukumentation Straße“, Ausgabe Nov. 2012
dokumentiert.

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
1. überarbeite Auflage Oktober 2011
134 Seiten

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
1. Auflage 2010
122 Seiten
ISBN 978-3-00-029223-1

Handbuch
Barrierefrei im Verkehrsraum
– LEITdetails für Planung und Bauausführung
49 Seiten
Auflage 2008

Gestaltung barrierefreie Fußgänger-Querungsstellen
nach den Prinzipien DESIGN FOR ALL
Tagung „Design for all mobile 2010“
Veranstalter: SIMO (Sicherheit und Mobile Bozen)
Ort: Freie Universität Bozen

Bericht - Gestaltung von Fußgänger-Querungsanlagen und ihre spezifischen Planungsanforderungen - Markt und Praxis - Special - Barrierefreie Verkehrsanlagen - 2009

Bericht
Gestaltung von Fußgänger-Querungsanlagen
und ihre spezifischen Planungsanforderungen
Markt und Praxis – Special – Barrierefreie Verkehrsanlagen
Kirschbaum Verlag GmbH – Straßenverkehrstechnik
Heft 5/2009

Bericht - Barrierefreie Querungsstellen – brauchbar oder unbrauchbar - Im Detail – Einbau von Straßenrandeinfassungen und Bodenindikatoren - 2009

Bericht
Barrierefreie Querungsstellen – brauchbar oder unbrauchbar
Im Detail – Einbau von Straßenrandeinfassungen und Bodenindikatoren
April 2009

Seminare von 2010 bis 2017

(seit 2018 werden keine Seminare mehr angeboten)

03./04.05.2017
Seminar Barrierefreie Verkehrsanlagen
Veranstalter Stadtverwaltung Singen
Ort: Bürgersaal Rathaus Singen

13.03.2017
Barrierefreie Querungsstellen
– Teil 1: Lösungen für den öffentlichen Verkehrsraum
– Teil 2: Barrierefreie Bushaltestellen Lösungen für den ÖPNV
Veranstalter: Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen Stadt Würzburg
Ort: Bauamt Würzburg

01.03.2017
Elemente Barrierefreier Verkehrsinfrastruktur
Veranstalter: Stadt Brandenburg an der Havel
Ort: Rathaus

09.11.2016
Barrierefreies Planen und Bauen im Straßenraum
Veranstalter: Landratsamt Erzgebirgskreis
Ort: Zwickau

08.11.2016
Barrierefreie Infrastruktur an Bushaltestellen
– Bautechnische Anforderungen –
Veranstalter: Landratsamt Erzgebirgskreis
Ort: Annaberg-Buchholz

23.03.2016
Barrierefreie lichtsignalisierte Fußgängerüberquerungsstellen
Veranstalter: Stadt Rosenheim
Ort: Kleiner Rathaussaal

30.09.2015
Barrierefreie Fußgängerüberquerungsstellen
im komplexen Straßenraum
(Seminar Barrierefreiheit-die Normen u. deren Umsetzung)
Veranstalter: BSV Württemberg e.V. Ortsgruppe Heilbronn

07./09.10.2015
Barrierefreies Planen und Bauen in Augsburg
Veranstalter: Landratsamt Augsburg
Ort: Landratsamt Augsburg

24./25.04.2014
Barrierefreie Verkehrsanlagen, Themenblock 1 bis 4
(Aktionstag für Menschen mit und ohne Behinderung)
Veranstalter: Stadt Singen
Ort: Stadthalle, Tagungsraum 1

23.01.2014 / 02.04.2014
Städtebauliche Anforderungen an Gehwegoberflächen
– Zielsetzung, barrierefreie Mobilität für Alle –
Veranstalter: Saint Gobain Building Distribution, Tiefbau-Forum
Ort: Donauhalle (Ulm Messe) / Congress Center Leipzig

05./06. Juli 2013
Probleme und Problemlösungen beim Bau von Querungsstellen
(Fachtagung Barrierefreie Überquerungsstellen)
Veranstalter: Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. Stuttgart
Ort: Fulda, Parkhotel Kolpinghaus

10.10.2012
Objektplanung – Freiräume für Jung und Alt
Veranstalter: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Thüringen
Ort: Fachhochschule Erfurt – Fakultät Landschaftsarchitektur,
Gartenbau und Forst

06.10.2010
Gestaltung barrierefreie Fußgänger-Querungsstellen
nach den Prinzipien DESIGN FOR ALL
Tagung „Design for all mobile 2010“
Veranstalter: SIMO (Sicherheit und Mobile Bozen)
Ort: Freie Universität Bozen

1./2. Juni 2010
Gestaltung barrierefreie Querungsstellen
– eine Herausforderung an Planung und Bauausführung
2. Nordhessische Verkehrstage
Veranstalter: Profilbeton GmbH
Ort: Borken

Fachwissen für barrierefreies Planen und Bauen:

Regelwerke, DIN, Gesetze, Publikationen

Richtlinien für barrierefreies Planen und Bauen
im öffentlichen Verkehrsraum (Stand Januar 2021)

Der Entwurf und die Bauausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen sind in zahlreichen technischen Vorschriften, Richtlinien und Standards geregelt. Die Regelwerke sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgerichtet und verdeutlichen den aktuellen Stand der Technik. Sie vermitteln die erforderliche Theorie zur praktischen Ausführung. Bei der Anwendung der Regelwerke ist jedoch stets auf den aktuellen Wissensstand zu achten. Dies bedeutet aber auch eine permanente Fortbildung, um die ständige Weiterentwicklung des Standes der Technik rechtzeitig berücksichtigen zu können. Bei Abweichungen von den Regelwerken muss stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Deshalb ist soviel Sachverstand erforderlich, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.

barrierefreie Gestaltung - Nullabsenkung mit Radfaher
Ausführungsbeispiel einer lichtsignalisierten Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach DIN 18040-3 und DIN 32984

Dieses Bild zeigt eine lichtsignalisierte getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe, wo zwei Radlerinnen vom Radweg abweichend über einen Rampenbordstein eine andere Richtung einschlagen. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen ihren Querungsstelle mit anliegenden Bodenindikatoren am Lichtsignalmast am 6 cm hohen
Tastbordstein.

Planungsbeispiel Querschnitt-Nullabsenkung
Querschnitt Rampenbordstein an einer Nullabsenkung

Die Rampenneigung sollte bei 30 cm breiten Rampenbordstein 10 % nicht übersteigen, damit Personen mit fahrbaren Hilfsmitteln gefahrlos und leicht diesen Bereich überqueren können. Eine maximale Erhöhung auf 12 % ist nach Normvorgabe bis zu 1,00 m Länge möglich (DIN 18040-3).

Barrierfereiheit Bordstein - Nulllabsenkung mit Rollstuhl
Ausführungsbeispiel Rampenbordstein mit 10 % Neigung und 6 %.im Bereich des Sperrfeldes

Diese Ausführung ermöglicht eine problemlose Überfahrt von handbetriebenen Rollstühlen auch für ältere Personen.

Barrierefreiheit - Kugelspitze bei 4 cm Fallhöhe
Darstellung der Fallhöhe eines Langstockes an einer Überquerungsstelle am 6 cm hohen Tastbord

Im Bild ist zu sehen, wie der Blindenlangstock an der Überquerungsstelle beim senkrechten Schieben die Bordsteinkante sicher ertastet. Für diese Kugelform der Stockspitze ist die Einhaltung der Falllinie von 3 bis 4 cm am Tastbord besonders wichtig. Dabei darf die Kantenausformung des Bordes 20 mm nicht  überschreiten. Durch die weißen Borde am Fahrbahnrand ist der visuelle Kontrast zur Fahrbahn gut zu erkennen.

Planung barrierefreie Überquerungsstelle - Querungshilfe - Taktilität Rollkugel
Darstellung der Fallhöhe vom Blindenlangstock einer Überquerungsstelle am 6 cm hohen Bordstein mit taktiler Erkennbarkeit des Fahrbahnrandes.

Die Rollspitze „fällt“ deutlich spürbar vom Gehweg auf das Straßenniveau hinab. Dabei ist notwendig, dass bei 6 cm Tast-Bordhöhe die Ausbildung des Kantenradius 20 mm nicht übersteigt.

Planung barrierefreie Überquerungsstelle - Querungshilfe - Taktilität Rollkugel
Darstellung der Fallhöhe vom Blindenlangstock einer Überquerungsstelle am 3 cm hohen Tastbordstein (ein unzufriedener Kompromiss für alle Behinderten)

In dieser Querschnittszeichnung ist zu sehen, dass die Kugelspitze bei 3 cm Bordhöhe noch nicht die effektive Falllinie erreicht hat (nur 1 cm). Bei Ablenkung oder Unachtsamkeit des Langstocknutzers besteht die Gefahr, dass die Bordkante überrollt wird. Deshalb ist bei dieser Bordgestaltung auf exakte Einhaltung der Einbauhöhe und der Kantenausformung von 20 mm zu achten. Das ist ebenso bedeutungsvoll für Rollstuhlnutzer mit Handantrieb, wenn sie von der Fahrbahn über den Bordstein auf dem Gehweg fahren.

An dieser Überquerungsstelle mit Lichtsignalanlage erfolgte die Bordgestaltung mit differenzierter Bordhöhe. Einerseits der Nutzung für den allgemeinen Fußgängerverkehr mit einer taktilen Bordsteinkante, andererseits auf Fahrbahnniveau abgesenkte Borde für Personen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln. Dieses Überquerungssystem erfolgt über der gesamten Querungsfurt der Fahrbahn, dabei ist die Mittelinsel miteinbezogen. Im Video ist gut zu sehen, wie der Rollstuhlnutzer zügig ohne körperliche Erschwernis seine Nullabsenkung im Überquerungsbereich fährt.

Anforderungen an Borde von Überquerungsstellen

Norm: DIN 18040-3

Bordsteine übernehmen im Straßenraum die Funktion einer sicheren Abgrenzung unterschiedlicher Verkehrsarten. Barrierefreie Überquerungsstellen müssen mindestens an allen Kreuzungen und Straßeneinmündungen vorhanden sein, es sei denn, eine Überquerung der Fahrbahn ist für Fußgänger ausgeschlossen. Sie müssen für Rollstuhl und Rollatornutzer ohne besondere Erschwernis sowie für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig auffindbar und sicher nutzbar sein (vgl. 5.3.1).

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Bisher galt bei den Überquerungsstellen eine Absenkung der Borde auf 0 bis 3 cm (vgl. 6.1.6.2). Die sogenannte Null-Absenkung führt häufig zu Problemen mit der Entwässerung und ist von Menschen mit Seheinschränkungen nicht ertastbar. Deshalb ist die Einbauhöhe von 3 cm an Überquerungsstellen notwendig. Diese Höhe gilt aber als ein unzufriedener Kompromiss zwischen den Anforderungen unterschiedlicher Gruppen mobilitätseingeschränkter Menschen. In den RASt 06 wurde daraufhin erstmalig eine Fußgängerfurt mit differenzierten Bordhöhen vorgestellt (Bild 104). Damit soll der bestehende Kompromiss zwischen den Anforderungen für blinde und sehbehinderte Menschen (mit notwendiger Tastkante) und gehbehinderte Menschen sowie Menschen mit fahrbaren Mobilitätsmitteln (Rollstuhl und Rollator) mit einer „Null-cm-Kante“, entschärft werden.

Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, 3.3.4)

Bei der Planung der Borde von Fahrbahnüberquerungen sind grundsätzlich

  • die Berollbarkeit durch Absenkung der Bordsteine sowie
  • die Sicherheit, die Auffindbarkeit und die
  • Nutzbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen durch taktile, optische und akustische Elemente zu gewährleisten (vgl. H BVA 3.3.4).

Neuordnung Überquerungsstellen nach DIN 18040-3

In dieser Norm sind zwei Gestaltungsvarianten von barrierefreien Überquerungsstellen
ausgewiesen.

A: Im System einer getrennten Querungsfunktion mit differenzierten Bordhöhen, indem für Menschen mit Gehbehinderungen und mit fahrbaren Mobilitätshilfen ein auf Straßenniveau abgesetzte Borde eine sichere Überrollbarkeit gewährleistet wird und für blinde bzw. sehbehinderte Menschen, aber auch ältere Menschen mit beginnender Demenz oder für geistig behinderte Menschen, taktile Bordkanten vorgesehen sind.

B: Im System einer einheitlichen Querungsfunktion mit 3 cm Bordhöhe über den gesamten Querungsbereich mit abgerundeten Kanten von exakt 20 mm für Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren, da diese noch zu überwinden sind und noch eine taktile Kante für den Langstock ergeben. Diese Lösung gilt als noch brauchbarer Kompromiss, um die Behindertengruppen mit fahrbaren Mobilitätshilfen und Fußgänger mit Blindenlangstock gerecht zu werden.

Zu A: Bauweise getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe

Die Zweiteilung des Querungsbereiches ist die Vorzugsvariante an Überquerungsstellen. Hier kann jeder Fußgänger, mit und ohne Behinderung, seinen eigenen Querungsbereich aussuchen. Dieser Vorteil wird mehr und mehr wahrgenommen und ist schon in vielen Städten zum Standard geworden. Diese Bauausführung verlangt eine exakte Verlegung der Borde, um die unterschiedlichen Höhen für alle Nutzer funktionsfähig zu machen. Zum Einsatz sind konventionelle Borde aber auch Spezialborde mit Formsteinen möglich. Die Sonderborde setzen sich mehr und mehr durch und werden von einer großen Mehrheit von Betonherstellern angeboten. Diese Produkte garantieren durch ein Baukastensystem eine hohe Passgenauigkeit der verschiedenen Bordhöhen, wie z. B. Rampenbordstein für fahrbare Mobilitätshilfen, Übergangsstein zum Hochbord bzw. zum 6 cm hohen Tastbordstein für Langstocknutzer. Des Weiteren entsprechen diese Borde durch die weiße Betonoberfläche den Anforderungen zum visuellen Kontrast zur Fahrbahn.

Wichtig!
Von Bedeutung ist, dass bei der Bordsteinhöhe von 6 cm für blinde und sehbehinderte Menschen eine senkrechte Falllinie mit dem Blindenlangstock von mindestens 3-4 cm sicher ertastbar sein muss. Davon abgeleitet darf die Kantenausrundung nicht größer sein als 20 mm. Diese Maße sollten unbedingt eingehalten werden.

Querungsbreite der Nullabsenkung

Die Breite der Nullabsenkung sollte aus der Betrachtung blinder Menschen für Rollstuhlund Rollatornutzer so breit wie nötig, im Hinblick auf blinde Menschen so schmal wie möglich sein. Diese sinnvolle Überlegung lässt sich vorwiegend an Überquerungsstellen realisieren, wo geringer Querungsbedarf besteht. An Hauptverkehrsstraßen sind die Kriterien der Fußgängerfrequentierung maßgebend. Ebenfalls ist zu beachten, dass nach StVO Kinder bis zu 8 Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen und eine Aufsichtperson mitfahren darf. Unter dieser Beeinflussung ist die Normbreite der Nullabsenkung von 1,00 m oft nicht ausreichend. In diesem Fall muss parallel zur Nullabsenkung das Sperrfeld nach DIN 18040-3, anstatt 60 cm auf 90 cm Tiefe vergrößert werden. Diese Sicherheitsmaßnahme ist erforderlich, damit blinde und sehbehinderte Menschen an dieser Stelle über ausreichende Rippenstrukturen eine Taktilität erhalten, die sie im Bereich der Nullabsenkung zu einem ungewollten Verlassen des Gehweges zur Fahrbahn warnen.

Lage der Querungsübergänge

Fußgänger gehen ihren Weg nicht immer geradeaus, sondern sie triften unabsichtlich auch seitlich ab oder werden abgedrängt. Diese Situation betrifft auch blinde und sehbehinderte Menschen. Sehenden Fußgänger können das „Geradeausgehen“ immer wieder optisch korrigieren, aber blinde und sehbehinderte Menschen haben diese Möglichkeit nicht. Deshalb ist der Überquerungsbereich für blinde und sehbehinderte Menschen auf der kreuzungsfernen, der für Rollstuhl- und Rollatornutzer auf der kreuzungsnahen Seite vorzusehen.

Zu B: Bauweise Überquerungsstellen mit einheitlicher Bordhöhe

Diese Bauweise wird vorwiegend dort angewendet, wo eine getrennte Überquerungsstelle sich nicht ausbilden lässt. Das ist der Fall bei:

  • Einmündungen mit beengten Gehwegen
  • an Eckausrundungen mit einem Radius kleiner gleich 3,50 m
  • bei einer Überquerungsbreite kleiner 3,00 m

Thematik im Handbuch

Ausführliche Informationen und umfangreiche Detailzeichnungen
von Überquerungsstellen sind im Handbuch „IM Detail – Gestaltung barrierefrei Verkehrsraum, Teil 2“ aufgezeichnet.

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