Barrierefreie Mobilität

Problematik Trennsteine mit Aufwölbung am Geh- und Radweg nach DIN 32984

Erhöhte Trennsteine können ausgebildet sein als Flachbordsteine mit abgerundeter Oberfläche, dreiteiliger Pflasterstreifen in bogenförmiger Verlegung sowie als taktiles Leitelement mit einer Aufwölbung. Diese taktilen Elemente beeinflussen die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Oberflächenwasserabfluss, wenn die Querneigung des Gehweges zur Aufwölbung hinführt. Es besteht das Risiko von Wasserstau, Wasseransammlungen mit Verschmutzungen, veränderten Abflussrichtungen oder einer Beeinträchtigung der taktilen Wahrnehmbarkeit der Trennsteine. Diese Problematik macht eine sorgfältige Abwägung und gegebenenfalls die Anpassung der Einbaugrundsätze erforderlich.

1. Normvorgabe zur Barrierefreiheit

  • DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ empfiehlt im Abschnitt 5.9.3, dass die Erkennbarkeit der Trennstreifen durch Aufwölbungen oder Muldenstrukturen verbessert werden kann.
  • Funktionsbedingt erstreckt sich diese Aufwölbung über die gesamte Länge des Gehweges.

Dieser Vorschlag soll dazu beitragen, das blinde und sehbehinderte Menschen eine verbesserte taktile Leitlinie erhalten, die den Gehweg sicher vom Radweg unterscheiden.

Problem:
Aufwölbungen erzeugen eine lokale Unterbrechung der Querneigung, also des Gefälles, das Oberflächenwasser ableitet.

2. Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 2021)

  • REwS schreibt funktionierende Querneigungen und Ableitungspfade für Wasser vor (mind. ~2–2,5 % für Gehwege/Radwege).
  • REwS verlangt für befestigte Verkehrsflächen (z. B. Gehwege, Radwege, Fahrbahnen, Seitenstreifen) eine definierte Querneigung bzw. Schrägneigung, damit Wasser zuverlässig abfließen kann.
  • Die Querneigung dient gerade dazu, Pfützen, Wasserstau, Überschwemmungen und durch Feuchtigkeit verursachte Schäden (z. B. Frost, Erosion, Verformung) zu vermeiden.
  • REwS priorisiert dezentrale Versickerung (Bankett/Böschungen) wenn dieses Konzept nicht gegeben ist, müssen technische Entwässerungseinrichtungen (z. B. Rinnen, Mulden, Abläufe, Rohrleitungen, etc.) vorgesehen und bemessen werden.

Problem:
Abweichungen gegenüber den REwS – z. B. Anordnung größerer Fugen oder Einfräsungen von Schlitzen in den Einbauelementen – garantieren keinen eindeutigen Abfluss der Oberflächenentwässerung.

3. Der Konflikt

DIN 32984

Aufwölbung / taktile Elemente empfohlen, um Gehweg vom Radweg zu unterscheiden
Priorität: Barrierefreiheit

REwS

Querneigung für Wasserabfluss muss durchgehend gegeben sein
Priorität: Oberflächenentwässerung

Folge:
Eine direkte Umsetzung der DIN 32984 kann den REwS-Anforderungen widersprechen, wenn kein Ausgleich für die Entwässerung geschaffen wird.
Eine Aufwölbung, die den Abfluss blockiert, verstößt gegen die REwS-Grundsätze, sofern keine gleichwertige Entwässerung vorhanden ist. Eine lokale Aufwölbung würde genau diesen Zweck konterkarieren – das Wasser könnte nicht abfließen – es staut sich. Das widerspricht dem Grundgedanken einer funktionierenden Oberflächenentwässerung.

4. Mögliche Lösungen / Kompromisse

  1. Hydraulischer Ausgleich:

    • Verlauf der Querneigung abweisend zur Aufwölbung.
  2. Lokale Entwässerungseinrichtungen:

    • Rinnen (keine Schlitzrinnen) als Linienentwässerung oder punktuelle Abläufe (z. B. Hofablauf) entsprechend der Bemessungsgrundlage REwS.
    • Wasser staut sich nicht, Leitelement bleibt für Blinde und Sehbehinderte taktil erkennbar.
  3. Materialwahl / Oberflächenprofil:

    • Wasserdurchlässige Pflaster oder feinprofilierte Beläge, die das Wasser durchlässig in den Boden ableiten, ohne die taktile Wirkung zu verlieren< (z. B. kein Pflaster mit großen Fugenabstand).
  4. Planerische Abstimmung / Genehmigung:
    • Abweichung von REwS nur nach Nachweis der gleichwertigen Entwässerung zulässig.
    • Abstimmung mit Straßenbauamt/Wasserwirtschaftsamt etc.

Fazit

  • Eine Aufwölbung zwischen Geh- und Radweg zur Barrierefreiheit widerspricht formal den REwS-Anforderungen zur Oberflächenentwässerung.
  • Eine Aufwölbung kann zulässig sein, wenn durch technische Maßnahmen (Rinnen, Mulden, wasserdurchlässiger Belag, Gefälleanpassungen) sichergestellt wird, dass das Wasser trotzdem abfließt.
  • Planung und Abstimmung sind zwingend erforderlich, sonst verstößt man gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

PDF-Download: Problematik DIN 32984 Trennsteine mit Aufwölbung im Gehweg (W.Mühr 12.2025)

Problematik Trennsteine mit Aufwölbung am Geh- und Radweg nach DIN 32984
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